Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – das sogenannte Heizungsgesetz – in Kraft getreten, welches bedeutende Änderungen sowohl für Mieter als auch für Vermieter mit sich bringt. In diesem Artikel beleuchten wir die Auswirkungen für Mieter & Vermieter, was das neue Gesetz für beide Parteien – Mieter & Vermieter – bedeutet und wie sie sich darauf einstellen können. Die Hauptziele des Gesetzes sind die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden und die Förderung des Klimaschutzes, was insbesondere durch Modernisierungsmaßnahmen wie den Heizungstausch erreicht werden soll.
Neue Anforderungen an Heizungsanlagen: Ab 2024 müssen alle neu eingebauten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubaugebiete gilt diese Vorgabe ab Januar 2024 verpflichtend, während für bestehende Gebäude Übergangsfristen existieren. Diese Regelung zielt darauf ab, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und die Klimaschutzziele zu unterstützen.
Auswirkungen auf die Miethöhe:
- Umlage der Kosten für neue Heizungsanlagen: Vermieter dürfen die Kosten für den Einbau neuer Heizungsanlagen auf die Mieter umlegen und die Miete entsprechend erhöhen. Bei Nutzung öffentlicher Fördermittel dürfen zehn Prozent der aufgewendeten Kosten umgelegt werden, abzüglich der Fördermittel und ersparter Erhaltungskosten.
- Wahlmöglichkeit für Vermieter: Vermieter können zwischen einer Umlage von acht oder zehn Prozent der aufgewendeten Kosten wählen, je nachdem, ob sie Fördermittel in Anspruch nehmen oder nicht.
- Maximale Mieterhöhung: Die monatliche Miete darf sich durch den Einbau einer neuen Heizungsanlage um maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren erhöhen. Bei zusätzlichen Modernisierungsmaßnahmen kann die Miete um bis zu drei Euro pro Quadratmeter steigen.
- Besonderheit bei Wärmepumpen: Für den Einbau einer Wärmepumpe dürfen die Kosten nur dann voll umgelegt werden, wenn eine Jahresarbeitszahl über 2,5 nachgewiesen wird.
- Möglichkeit des wirtschaftlichen Härteeinwands: Mieter können geltend machen, dass eine durch die neue Heizungsanlage verursachte Mieterhöhung eine wirtschaftliche Härte darstellt.
- Ausnahmen bei Indexmieten: Bei Indexmietverträgen können die Modernisierungskosten für eine neue Heizung nicht umgelegt werden.
Vorgaben für Heizungsanlagen in Neubauten und Bestandsgebäuden:
- In Neubauten müssen ab Januar 2024 alle Heizungen zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren.
- Für Bestandsgebäude gibt es keine unmittelbare Austauschpflicht. Heizungen können weiter betrieben und repariert werden. Erst bei einem Austausch nach 2024 müssen die neuen Anforderungen erfüllt werden.
Kommunale Wärmeplanung und Übergangsfristen:
Gemeinden müssen bis 2026 bzw. 2028 Pläne erstellen, die den Anschluss an Fernwärmenetze oder die Umrüstung auf Wasserstoffnetze betreffen. Diese Pläne beeinflussen, wie Vermieter die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen.
Fazit:
Das Heizungsgesetz bringt signifikante Veränderungen für Mieter und Vermieter. Während es langfristig auf eine nachhaltigere Energieversorgung und Klimaschutz abzielt, sind kurzfristig Herausforderungen in Form von möglichen Mieterhöhungen zu erwarten. Beide Seiten sollten sich eingehend mit den neuen Regelungen auseinandersetzen, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren.