• 2024 Mietrecht-Update: Das Aus für das Nebenkostenprivileg beim Kabelfernsehen

    Die Immo­bi­li­en­bran­che steht vor einer bedeu­ten­den Ver­än­de­rung, das Aus für das Neben­kos­ten­pri­vi­leg beim Kabel­fern­se­hen. Ab dem 1. Juli 2024 dür­fen die Kos­ten für Kabel­fern­seh­an­schlüs­se nicht mehr auf Mie­ter umge­legt wer­den. Die­se Ände­rung, die Abschaf­fung des Neben­kos­ten­pri­vi­legs, fest­ge­legt im § 230 des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes (TKG), mar­kiert einen signi­fi­kan­ten Wan­del in der Kos­ten­tra­gung die­ser Dienst­leis­tung. Die­se Ent­wick­lung hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen für Mie­ter, Ver­mie­ter und Wohnungseigentümergemeinschaften.

    Warum die Änderung?

    Bis­lang konn­ten Haus­be­sit­zer und Ver­wal­tun­gen Kabel­ge­büh­ren über die Neben­kos­ten­ab­rech­nung an alle Bewoh­ner wei­ter­ge­ben. Die­se seit über 40 Jah­ren bestehen­de Pra­xis ist nun über­holt, denn ein Gesetz, das am 1. Dezem­ber 2021 in Kraft trat, schafft das Neben­kos­ten­pri­vi­leg ab. Ab dem 1. Juli 2024 kön­nen Mie­ter selbst über ihren Fern­seh­emp­fang entscheiden.

    Konsequenzen für Eigentümer und Verwalter

    Immo­bi­li­en­be­sit­zer und Ver­wal­ter müs­sen jetzt han­deln. Sie soll­ten bestehen­de Sam­mel­ver­trä­ge mit Kabel­an­bie­tern über­ar­bei­ten oder kün­di­gen, um finan­zi­el­le Ein­bu­ßen zu ver­mei­den. Wich­tig ist auch, die Mie­ter früh­zei­tig über die anste­hen­den Ände­run­gen und deren Mög­lich­kei­ten zu informieren.

    Vorteile für Mieter

    Mie­ter pro­fi­tie­ren deut­lich von die­ser Neu­re­ge­lung. Sie müs­sen nicht mehr für Kabel­an­schlüs­se zah­len, die sie viel­leicht gar nicht nut­zen. Dies bie­tet ihnen mehr Wahl­frei­heit und kann Kos­ten ein­spa­ren. Aller­dings soll­ten sie auf der Hut sein vor unse­riö­sen Ange­bo­ten von Medienberater:innen, die ver­su­chen, unnö­ti­ge zusätz­li­che Kabel­ver­trä­ge zu verkaufen.

    Alternative TV-Empfangsmöglichkeiten

    Mit dem Weg­fall des Neben­kos­ten­pri­vi­legs eröff­nen sich neue TV-Emp­fangs­op­tio­nen: DVB-T2 HD für Anten­nen­fern­se­hen, IPTV für Inter­net­fern­se­hen, klas­si­sches Satel­li­ten­fern­se­hen oder diver­se Strea­ming­diens­te. Jede Opti­on hat ihre spe­zi­fi­schen Vor- und Nach­tei­le bezüg­lich Kos­ten, Ver­füg­bar­keit und Programmauswahl.

    Wichtig für Bürgergeld-Empfänger:innen

    Bis­her wur­den die Kabel­an­schluss­kos­ten für Bürgergeld-Empfänger:innen über­nom­men, wenn die­se über die Neben­kos­ten abge­rech­net wur­den. Nach der Geset­zes­än­de­rung müs­sen sie die­se Kos­ten jedoch selbst tragen.

    Herausforderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften

    Für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten (WEGs) ent­ste­hen kom­ple­xe­re Her­aus­for­de­run­gen. Ent­schei­dun­gen über die Fort­set­zung von Sam­mel­ver­trä­gen erfor­dern einen Mehr­heits­be­schluss, was finan­zi­el­le Fol­gen für ver­mie­ten­de Eigen­tü­mer nach sich zie­hen kann.

    Nicht genutzte Kabelanschlüsse

    Wenn ein Kabel­an­schluss nicht genutzt wird, sperrt der Anbie­ter die­sen. Die Sper­rung erfolgt ent­we­der zen­tral oder direkt in der Woh­nung. Inter­es­sant ist, dass Inter­net- und Tele­fon­an­schlüs­se über das Kabel wei­ter­hin ohne einen TV-Ver­trag genutzt wer­den können.