Die Immobilienbranche steht vor einer bedeutenden Veränderung, das Aus für das Nebenkostenprivileg beim Kabelfernsehen. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten für Kabelfernsehanschlüsse nicht mehr auf Mieter umgelegt werden. Diese Änderung, die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs, festgelegt im § 230 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), markiert einen signifikanten Wandel in der Kostentragung dieser Dienstleistung. Diese Entwicklung hat weitreichende Auswirkungen für Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Warum die Änderung?
Bislang konnten Hausbesitzer und Verwaltungen Kabelgebühren über die Nebenkostenabrechnung an alle Bewohner weitergeben. Diese seit über 40 Jahren bestehende Praxis ist nun überholt, denn ein Gesetz, das am 1. Dezember 2021 in Kraft trat, schafft das Nebenkostenprivileg ab. Ab dem 1. Juli 2024 können Mieter selbst über ihren Fernsehempfang entscheiden.
Konsequenzen für Eigentümer und Verwalter
Immobilienbesitzer und Verwalter müssen jetzt handeln. Sie sollten bestehende Sammelverträge mit Kabelanbietern überarbeiten oder kündigen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Wichtig ist auch, die Mieter frühzeitig über die anstehenden Änderungen und deren Möglichkeiten zu informieren.
Vorteile für Mieter
Mieter profitieren deutlich von dieser Neuregelung. Sie müssen nicht mehr für Kabelanschlüsse zahlen, die sie vielleicht gar nicht nutzen. Dies bietet ihnen mehr Wahlfreiheit und kann Kosten einsparen. Allerdings sollten sie auf der Hut sein vor unseriösen Angeboten von Medienberater:innen, die versuchen, unnötige zusätzliche Kabelverträge zu verkaufen.
Alternative TV-Empfangsmöglichkeiten
Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs eröffnen sich neue TV-Empfangsoptionen: DVB-T2 HD für Antennenfernsehen, IPTV für Internetfernsehen, klassisches Satellitenfernsehen oder diverse Streamingdienste. Jede Option hat ihre spezifischen Vor- und Nachteile bezüglich Kosten, Verfügbarkeit und Programmauswahl.
Wichtig für Bürgergeld-Empfänger:innen
Bisher wurden die Kabelanschlusskosten für Bürgergeld-Empfänger:innen übernommen, wenn diese über die Nebenkosten abgerechnet wurden. Nach der Gesetzesänderung müssen sie diese Kosten jedoch selbst tragen.
Herausforderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) entstehen komplexere Herausforderungen. Entscheidungen über die Fortsetzung von Sammelverträgen erfordern einen Mehrheitsbeschluss, was finanzielle Folgen für vermietende Eigentümer nach sich ziehen kann.
Nicht genutzte Kabelanschlüsse
Wenn ein Kabelanschluss nicht genutzt wird, sperrt der Anbieter diesen. Die Sperrung erfolgt entweder zentral oder direkt in der Wohnung. Interessant ist, dass Internet- und Telefonanschlüsse über das Kabel weiterhin ohne einen TV-Vertrag genutzt werden können.