Am 22. März 2024 fielen zwei bedeutende Urteile. Sie betreffen direkt die Wohnungseigentümergemeinschaften. Im Kern geht es um die Änderung der Kostentragung bei Erhaltungsmaßnahmen. Der V. Zivilsenat des BGH urteilte dabei in zwei Verfahren über die Voraussetzungen, unter denen die Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können.
Diese Entscheidungen setzen neue Maßstäbe zu Beschlüssen über die Änderung der Kostentragung bei Erhaltungsmaßnahmen.
Die rechtliche Grundlage
Die Urteile basieren auf dem reformierten Wohnungseigentumsrecht von 2020. Dieses Recht gibt den Rahmen vor. Es ermöglicht bestimmte Beschlussfassungen innerhalb von Eigentümergemeinschaften und begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten eine von dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung zu beschließen.
Details zum Verfahren V ZR 81/23
Ein Kläger stand im Fokus dieses Verfahrens. Er war Teil einer Eigentümergemeinschaft. Besonders betroffen waren seine vier Doppelparker. Ein technischer Defekt führte zu Einschränkungen. Daraufhin änderten die Eigentümer die Kostenverteilung. Die Sanierung sollte nun ausschließlich von den Teileigentümern der Doppelparker getragen werden. Der Kläger sah das anders. Er reichte eine Anfechtungsklage ein.
Die Entscheidung des BGH zu V ZR 81/23
Die Revision des Klägers hatte keinen Erfolg. Der BGH urteilte klar. Die neue Kostenverteilung war rechtens. Die Wohnungseigentümer hatten weitreichende Befugnisse. Die Entscheidung entsprach auch ordnungsmäßigen Verwaltung. Nur die Nutznießer der Doppelparker tragen die Kosten. Dies wurde als fair und angemessen betrachtet.
Der Fall V ZR 87/23 im Detail
Ein anderer Fall, aber ähnliche Problematik. Hier ging es um defekte Dachflächenfenster. Der Kläger wohnte im Dachgeschoss. Die Eigentümerversammlung entschied. Die Kosten sollten allein vom Kläger getragen werden. Auch hier kam es zur Anfechtungsklage.
BGH-Urteil zu V ZR 87/23
Auch in diesem Fall blieb die Revision erfolglos. Der BGH bestätigte die Beschlussfassung. Die Entscheidung berücksichtigte den individuellen Nutzen. Nur der Kläger profitierte von den neuen Fenstern. Daher trug er die Kosten allein. Dies entsprach der ordnungsmäßigen Verwaltung.
Bedeutung der Urteile
Diese Urteile sind richtungsweisend. Sie geben wichtige Orientierung. Das Wohnungseigentumsrecht von 2020 wird präzisiert und der aktuell in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ansicht widersprochen. Die Autonomie der Eigentümergemeinschaften steht im Vordergrund.
Konsequenzen für Wohnungseigentümer
Jeder Wohnungseigentümer und WEG-Verwalter sollte diese Entscheidungen kennen. Sie beeinflussen zukünftige Beschlüsse. Die Kostentragung bei Erhaltungsmaßnahmen hat neue Regeln.
Zusammenfassung und Ausblick
Diese BGH-Urteile sind ein Meilenstein. Sie klären zentrale Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Die Entscheidungen fördern eine gerechte Kostenverteilung. Die Urteile stärken die Gemeinschaften. Sie ermöglichen flexible, bedarfsgerechte Lösungen. Ein wichtiger Schritt für das Zusammenleben in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Die Urteile des BGH vom März 2024 sind von großer Bedeutung. Sie betreffen nicht nur die direkt Beteiligten. Jede Wohnungseigentümergemeinschaft in Deutschland sollte sich damit auseinandersetzen. Die Urteile bieten eine klare Richtschnur. Sie ermöglichen eine faire und flexible Handhabung von Kosten bei Erhaltungsmaßnahmen.
(BGH-Urteile v. 22.3.2024 Az. V ZR 87/23 und Az. V ZR 81/23)