Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deswegen formell unwirksam, weil sie aus mehreren Seiten besteht und der Mieter hinsichtlich der einzelnen Kostenpositionen hin- und herblättern muss.
In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine wichtige Entscheidung getroffen, die für Mieter und Vermieter von großer Bedeutung ist. Der BGH hat entschieden, dass eine Betriebskostenabrechnung nicht automatisch unwirksam ist, nur weil sie aus mehreren Seiten besteht und der Mieter hinsichtlich der einzelnen Positionen hin- und herblättern muss.
Dies ist ein wichtiger Präzedenzfall, da es bisher in der Rechtsprechung unklar war, ob eine Abrechnung auf mehreren Seiten automatisch als unwirksam angesehen werden muss. Mit diesem Urteil wird nun klargestellt, dass dies nicht der Fall ist.
Für Vermieter bedeutet dies, dass sie sich nicht automatisch in einer schlechteren Position befinden, nur weil ihre Abrechnung auf mehreren Seiten vorliegt. Es bleibt jedoch wichtig, dass die Abrechnung korrekt und transparent ist, um Missverständnisse zu vermeiden und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden.