Seminare
News: Gut zu wissen
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Das Team: Wir über uns
Newsletter
  • BGH: Schadensersatz für unterlassene Schönheitsreparaturen

    Der VIII. Zivil­se­nat des Bun­des­ge­richts­hofs hat am 10. Mai 2022 über eine Kla­ge einer Klä­ge­rin gegen die Beklag­te wegen nicht durch­ge­führ­ter Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren in einer Woh­nung ent­schie­den. Die Beklag­te war seit Dezem­ber 2007 Mie­te­rin der Woh­nung und nach dem Miet­ver­trag zur Durch­füh­rung von Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren ver­pflich­tet. Das Miet­ver­hält­nis ende­te im Janu­ar 2017, doch die Beklag­te hat­te ihrer Ver­pflich­tung bis zu die­sem Zeit­punkt nicht nach­ge­kom­men. Die Klä­ge­rin for­der­te die Beklag­te daher zur Durch­füh­rung von Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren auf und ver­lang­te Scha­dens­er­satz in Höhe von 3.696,95 € netto. 

    Das Amts­ge­richt gab der Kla­ge statt und auch das Beru­fungs­ge­richt bestä­tig­te die­se Ent­schei­dung. Die Beklag­te leg­te Revi­si­on ein, doch der VIII. Zivil­se­nat des Bun­des­ge­richts­hofs hat beschlos­sen, die Revi­si­on der Beklag­ten als unzu­läs­sig zu ver­wer­fen, soweit sie sich nicht auf die Höhe des Scha­dens­er­sat­zes bezieht. Im Übri­gen wur­de die Revi­si­on zurück­ge­wie­sen. Das Beru­fungs­ge­richt stell­te fest, dass die Beklag­te ihrer Ver­pflich­tung zur Durch­füh­rung von Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren nicht nach­ge­kom­men war und somit Anspruch auf Scha­dens­er­satz hatte.

    (Urt. v. 10.05.2022 Az. VIII ZR 277/20)

    Ähnliche Artikel:

    1. Kau­ti­on, das Wich­tigs­te über die Sicher­heit­leis­tung im Mietrecht
    2. Der befris­te­te Miet­ver­trag – Zeitmietvertrag
    3. Heiz­kos­ten­ab­rech­nung nach tat­säch­li­cher Wohn­flä­che – Bun­des­ge­richts­hof fällt weg­wei­sen­des Urteil
    4. BGH-Urteil zur frist­lo­sen Kün­di­gung nach Mieteranzeige


Seminare | Newsletter | FAQ | Kontakt | AGB | Impressum