Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. Februar 2024 mit den Urteilen V ZR 244/22 und V ZR 33/23 zwei entscheidende Weichenstellungen im Bereich von baulicher Veränderung und Barrierefreiheit vorgenommen. Der BGH stärkt die Barrierefreiheit, bei Fragen über die Zulässigkeit einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum. Diese Entscheidungen befassen sich mit der Zulässigkeit und dem Anspruch einzelner Eigentümer auf bauliche Änderungen zur Barrierefreiheit im Gemeinschaftseigentum. Der Artikel analysiert tiefgehend, wie diese Urteile das Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften beeinflussen und klärt beide Seiten über ihre Rechte und Pflichten auf.
Barrierefreiheit als Recht und Herausforderung
In den BGH-Fällen ging es um die Notwendigkeit, Wohnanlagen für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Im ersten Fall forderten die Kläger einen Personenaufzug für ein denkmalgeschütztes Gebäude, im zweiten Fall stand die Errichtung einer erhöhten Terrasse mit Rampe im Fokus. Diese Maßnahmen sollten den Zugang und die Nutzung der Anlagen erleichtern.
Wichtige Erkenntnisse aus den BGH-Urteilen
Die Urteile unterstreichen, dass das reformierte Wohnungseigentumsrecht von 2020 Wohnungseigentümern weitreichende Möglichkeiten bietet, um Barrierefreiheit durchzusetzen. Ein zentraler Punkt ist die Erleichterung rechtlicher Hürden für solche Maßnahmen. Die Urteile bekräftigen, dass die Angemessenheit der Maßnahmen grundsätzlich anzunehmen ist und die Beweislast für eine Unangemessenheit bei der Eigentümergemeinschaft liegt.
Praktische Auswirkungen Zulässigkeit und Anspruch
Die Rechtsprechung betont die Wichtigkeit der Barrierefreiheit und sorgt dafür, dass Verbesserungen der Zugänglichkeit nicht unnötig blockiert werden. Für Eigentümer bedeutet dies mehr Lebensqualität und Autonomie. Sie müssen Anträge auf bauliche Änderungen ernst nehmen und dürfen sie nicht grundlos ablehnen. Einzelne Eigentümer können ihr Ansprüche auch gegen den Willen der Mehrheit duchsetzen, wenn die WEG den Beschluss ablehnt.
Herausforderungen und Lösungsansätze
Trotz des Fortschritts durch die Urteile gibt es weiterhin Herausforderungen, wie die Kosten solcher Maßnahmen und die Bewahrung des Charakters denkmalgeschützter Gebäude. Die Entscheidungen zeigen aber, dass diese Herausforderungen im Sinne der Barrierefreiheit überwindbar sind.
Fazit Zulässigkeit von baulicher Veränderung
Die BGH-Urteile vom 9. Februar 2024 setzen neue Maßstäbe für die Barrierefreiheit im Wohnungseigentumsrecht. Sie zeigen, dass der Gesetzgeber und die Justiz den Bedürfnissen behinderter Menschen hohe Bedeutung beimessen. Für Eigentümer und Verwalter bedeutet dies, dass sie sich mit den Chancen und Grenzen baulicher Veränderungen auseinandersetzen müssen, um den Wohnraum zugänglicher und lebenswerter zu gestalten.
(BGH Urteil v. 9.2.2024 Az. V ZR 244/22)
(BGH Urteil v. 9.2.2024 Az. V ZR 33/23)