Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem Urteil die Rechte von Mietern nach dem Tod des Hauptmieters gestärkt. Laut BGH darf der lebende Partner in den Mietvertrag eintreten, und ein niedriges Gehalt ist allein kein gültiger Kündigungsgrund für den Vermieter.
Hintergrund des BGH-Urteils
Das Urteil vom 31. Januar 2018 betrifft Fälle, in denen nach dem Tod des Hauptmieters ein Lebenspartner oder eine andere Person in das Mietverhältnis eintritt. Der BGH entschied, dass eine Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter nur aus triftigen Gründen erfolgen darf.
Fallbeispiel: Lehrling tritt in Mietvertrag ein
Im konkreten Fall trat ein Lehrling nach dem Tod seiner Lebensgefährtin in den Mietvertrag für die gemeinsame Wohnung ein. Als der Vermieter eine außerordentliche Kündigung aussprach, weil er annahm, der Mieter könne die Miete nicht dauerhaft zahlen, lehnte das Gericht diese ab.
Gerichtsurteil: Niedriges Einkommen reicht nicht für Kündigung
Das Gericht wies darauf hin, dass ein niedriges Einkommen allein kein ausreichender Kündigungsgrund ist, vor allem, wenn der Mieter die Miete bisher stets pünktlich bezahlt hat. Der Vermieter muss darlegen und begründen, warum ihm die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zugemutet werden kann.
Mieterschutz nach Todesfall
Dieses Urteil stärkt den Mieterschutz speziell in Fällen, in denen ein Mieter nach einem Todesfall in den Mietvertrag eintritt. Es garantiert, dass Mieter nicht allein aufgrund ihres Einkommens benachteiligt werden.
Bedeutung für Vermieter
Vermieter müssen sich nun bewusst sein, dass sie bei einer Kündigung nach einem Todesfall des Hauptmieters fundierte Gründe vorbringen müssen. Die bloße Annahme, der neue Mieter könne die Miete nicht bezahlen, ist unzureichend.
Fazit: Ein wichtiger Schritt zum Mieterschutz
Das BGH-Urteil ist ein wichtiger Schritt zum Schutz von Mietern in schwierigen Lebenssituationen. Es stellt sicher, dass die finanzielle Situation des Mieters fair und objektiv bewertet wird, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.