Das BGH-Urteil zur Gesamtnichtigkeit der Maklerkosten klärt Rechtslage, und stärkt den Halbteilungsgrundsatz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Vereinbarungen über Maklerkosten, die gegen § 656d BGB verstoßen, vollständig nichtig sind. Dies betrifft Fälle, in denen Käufer verpflichtet werden, die gesamten Maklerkosten zu übernehmen, obwohl sie nicht Vertragspartner des Maklers sind. Der BGH stellt klar: Ein solcher Verstoß führt zur vollständigen Unwirksamkeit der Vereinbarung (Az. I ZR 138/24).
Hintergründe – Warum das BGH-Urteil zu Maklerkosten wichtig wurde
Der konkrete Fall betraf Käufer einer Immobilie, die laut Vereinbarung die vollständigen Maklerkosten übernehmen sollten. Ursprünglich hatte jedoch nur die Verkäuferseite den Makler beauftragt. Die Verkäuferin wurde von der Zahlung befreit. Die Käufer hatten den Makler bereits vollständig bezahlt und verlangten nun die Rückzahlung.
Worüber wurde gestritten?
Streitpunkt im BGH-Urteil zu Maklerkosten Im Mittelpunkt stand, ob Käufer verpflichtet werden können, sämtliche Maklerkosten zu tragen, obwohl sie keinen Maklervertrag abgeschlossen hatten. Die Käufer hatten eine Provision von 25.000 Euro gezahlt und forderten diese nun zurück.
Urteil des Gerichts – Klare Entscheidung im BGH-Urteil zu Maklerkosten
Der BGH entschied zugunsten der Käufer. Die Vereinbarung verstieß eindeutig gegen § 656d BGB und war deshalb vollständig nichtig (Gesamtnichtigkeit). Eine geltungserhaltende Reduktion auf eine hälftige Zahlungspflicht schloss das Gericht ausdrücklich aus.
Begründung des Urteils
Gesamtnichtigkeit gemäß dem BGH-Urteil zu Maklerkosten Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass § 656d BGB zwingend vorschreibt, dass die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, mindestens die Hälfte der Provision tragen muss. Eine vollständige Abwälzung der Maklerkosten auf die Käufer verstößt klar gegen den Verbraucherschutzgedanken der Vorschrift und führt deshalb zur Gesamtnichtigkeit der Vereinbarung.
Bedeutung für die Zukunft
Konsequenzen aus dem BGH-Urteil zu Maklerkosten Dieses Urteil schafft Klarheit für zukünftige Immobilienkäufe. Makler und Verkäufer müssen künftig die gesetzlichen Vorgaben zur hälftigen Provisionszahlung genau beachten, um eine Gesamtnichtigkeit und daraus folgende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Verbraucher profitieren erheblich von dieser gestärkten Rechtsposition.
Das BGH-Urteil zu Maklerkosten unterstreicht die Notwendigkeit transparenter und gesetzeskonformer Provisionsregelungen. Es stärkt den Verbraucherschutz und zwingt die Immobilienbranche zu faireren und klareren Verträgen.
(BGH-Urteil v. 6.3.2025 Az. I ZR 138/24)
Ebenfalls relevant in diesem Zusammenhang, das Urteil I ZR 32/24 “Halbteilungsgrundsatz bei Maklercourtage gilt”