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  • BGH-Urteil Gewerbemiete und Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer bei Gewerbemieten: BGH-Urteil schafft Klarheit

    Am 30. Sep­tem­ber 2020 ent­schied der BGH über Umsatz­steu­er bei Gewerbemieten.

    Der Streitfall

    Ein Ver­mie­ter und sein gewerb­li­cher Mie­ter strit­ten über Umsatz­steu­er auf Nebenkosten.

    Kern des Urteils

    Der BGH ent­schied: Umsatz­steu­er auf Neben­kos­ten ist zu zah­len, wenn für die Mie­te optiert wurde.

    Was bedeutet das Urteil?

    Für Gewer­be­mie­ter und Ver­mie­ter bedeu­tet dies kla­re Regeln bei der Umsatzsteuer.

    Die Bedeutung der Vertragsauslegung

    Das Gericht leg­te den Miet­ver­trag so aus, dass auch Neben­kos­ten die Umsatz­steu­er umfassen.

    Was Vermieter beachten sollten

    Ver­mie­ter soll­ten die Umsatz­steu­er­pflicht bei der Ver­trags­ge­stal­tung berücksichtigen.

    Für Mieter wichtig

    Mie­ter müs­sen wis­sen: Neben der Mie­te kön­nen auch Neben­kos­ten steu­er­pflich­tig sein.

    Fazit: Ein wichtiger Richterspruch

    Das Urteil bringt Sicher­heit in die Pra­xis der Gewerbemiete.

    (BGH-Urteil v. 30.9.2020 Az. XII ZR 6/20)

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