Umsatzsteuer bei Gewerbemieten: BGH-Urteil schafft Klarheit
Am 30. September 2020 entschied der BGH über Umsatzsteuer bei Gewerbemieten.
Der Streitfall
Ein Vermieter und sein gewerblicher Mieter stritten über Umsatzsteuer auf Nebenkosten.
Kern des Urteils
Der BGH entschied: Umsatzsteuer auf Nebenkosten ist zu zahlen, wenn für die Miete optiert wurde.
Was bedeutet das Urteil?
Für Gewerbemieter und Vermieter bedeutet dies klare Regeln bei der Umsatzsteuer.
Die Bedeutung der Vertragsauslegung
Das Gericht legte den Mietvertrag so aus, dass auch Nebenkosten die Umsatzsteuer umfassen.
Was Vermieter beachten sollten
Vermieter sollten die Umsatzsteuerpflicht bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen.
Für Mieter wichtig
Mieter müssen wissen: Neben der Miete können auch Nebenkosten steuerpflichtig sein.
Fazit: Ein wichtiger Richterspruch
Das Urteil bringt Sicherheit in die Praxis der Gewerbemiete.