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  • BGH-Urteil: Müssen Mieter Räumungsbereitschaft signalisieren?

    Das BGH-Urteil vom 28. Juni 2023 bie­tet wich­ti­ge Erkennt­nis­se zur Räu­mungs­be­reit­schaft von Mie­tern und Kos­ten­ri­si­ken. Wann müs­sen Mie­ter ihre Räu­mungs­be­reit­schaft signa­li­sie­ren? Ein aktu­el­les Urteil des BGH vom 28. Juni 2023 bringt Klar­heit, wenn es um die Räu­mungs­be­reit­schaft von Mie­tern in Gewer­be­räu­men geht.

    Der Fall: Ein Schweigen, das Fragen aufwirft

    Zwi­schen einem Ver­mie­ter und sei­nen Mie­tern ent­stand Unklar­heit. Zumin­dest aus Sicht des Ver­mie­ters, denn die Mie­ter reagier­ten nicht auf Kün­di­gungs­nach­fra­gen. Die Nach­fra­gen des Ver­mie­ters bezo­gen sich dar­auf, ob die Mie­ter tat­säch­lich plan­ten aus­zu­zie­hen. Der Fall lan­de­te vor Gericht.

    Die Entscheidung des BGH

    Der BGH ent­schied: Schwei­gen ist nicht gleich Ableh­nung. Mie­ter sind nicht zur früh­zei­ti­gen Bestä­ti­gung verpflichtet.

    Was bedeutet das Urteil für Mieter?

    Mie­ter von Gewer­be­räu­men kön­nen auf­at­men. Sie müs­sen ihre Räu­mungs­plä­ne nicht vor­zei­tig offenlegen.

    Und für die Vermieter?

    Ver­mie­ter müs­sen mit Unsi­cher­hei­ten umge­hen. Sie tra­gen das Kos­ten­ri­si­ko bei vor­ei­li­gen Räumungsklagen.

    Der Kern der Entscheidung

    Ein wich­ti­ger Punkt ist die Kos­ten­ent­schei­dung. Der Ver­mie­ter trägt die Kos­ten des Ver­fah­rens. Denn wer unver­hält­nis­mä­ßig klagt, zahlt.

    Praxisrelevanz des Urteils

    Die­ses Urteil stärkt die Posi­ti­on der Mie­ter. Es regelt die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Miet­par­tei­en neu.

    Fazit: Ein Urteil mit Signalwirkung

    Das BGH-Urteil schützt Mie­ter vor über­eil­ten Räu­mungs­kla­gen. Es för­dert eine aus­ge­wo­ge­ne Vertragskultur.

    (BGH-Urteil v. 28.6.2023 Az. XII ZB 537/22)

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