• BGH-Urteil: WEG-Verwalterhaftung bei Bauüberwachung

    Ein neu­es BGH-Urteil sorgt für Klar­heit. Es betrifft vie­le Woh­nungs­ei­gen­tü­mer und WEG-Ver­wal­ter. Der Fall dreht sich um eine Dach­sa­nie­rung und die Ver­wal­ter­haf­tung bei der Bau­über­wa­chung. Es ging um viel Geld. Das BGH-Urteil schafft nun Klar­heit bei der Ver­wal­ter­haf­tung bei der Bauüberwachung.

    Der Tenor:

    Hat eine Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer mit einem Werk­un­ter­neh­mer einen Ver­trag zur Erhal­tung des gemein­schaft­li­chen Eigen­tums geschlos­sen, ge-hört es zu den Pflich­ten des Ver­wal­ters, Erhal­tungs­maß­nah­men am Gemein­schafts­ei­gen­tum wie ein Bau­herr zu über­wa­chen. Bei der Bewir­kung von Zah­lun-gen ist er ver­pflich­tet, wie ein Bau­herr im Inter­es­se der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer sorg­fäl­tig zu prü­fen, ob bestimm­te Leis­tun­gen erbracht und Abschlags- oder Schluss­zah­lun­gen gerecht­fer­tigt sind.

    1. Zahlt der Ver­wal­ter im Zuge der Vor­nah­me von Erhal­tungs­maß­nah­men pflicht-wid­rig Abschlä­ge, kann für die Ermitt­lung des Scha­dens der Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer nicht allein auf die durch die Abschlags­zah­lun­gen her-vor­ge­ru­fe­ne Min­de­rung des Gemein­schafts­ver­mö­gens abge­stellt wer­den. In den Gesamt­ver­mö­gens­ver­gleich ein­zu­be­zie­hen ist viel­mehr auch, ob und ge-gebe­nen­falls in wel­chem Umfang die Werk­leis­tun­gen ver­trags­ge­recht erbracht wor­den sind. Die Beweis­last dafür, dass den gezahl­ten Abschlä­gen kei­ne wert­hal­ti­gen Leis­tun­gen gegen­über­ste­hen, trifft die Gemein­schaft der Woh-nungseigentümer.
    2. Eine Haf­tung des Ver­wal­ters wegen pflicht­wid­ri­ger Abschlags­zah­lun­gen schei­det aus, solan­ge eine ver­trags­ge­rech­te Leis­tung noch im Wege der (Nach-)Erfüllung durch den Werk­un­ter­neh­mer her­bei­ge­führt wer­den kann.
    3. Ist dage­gen die (Nach-)Erfüllung aus­ge­schlos­sen und das Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen der Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer und dem Werk­un­ter-neh­mer in ein Abrech­nungs­ver­hält­nis über­ge­gan­gen, haf­tet der Ver­wal­ter für die durch die pflicht­wid­ri­gen Abschlags­zah­lun­gen ent­stan­de­nen Schä­den ne-ben dem Werk­un­ter­neh­mer. Der Ver­wal­ter ist in die­sem Fall aber nur Zug um Zug gegen Abtre­tung der auf Geld­zah­lung gerich­te­ten Ansprü­che der Gemein-schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer gegen den Werk­un­ter­neh­mer zu Scha­dens­er­satz verpflichtet.

    Hintergrund der Entscheidung

    Eine Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft war betrof­fen. Sie hat­te gro­ße Plä­ne. Doch es kam zu Pro­ble­men. Der Ver­wal­ter hat­te viel bezahlt. Am Ende blie­ben Mängel.

    Die Rolle des Verwalters

    Er muss wie ein Bau­herr han­deln. Sei­ne Auf­ga­ben sind umfang­reich. Jede Zah­lung muss er prü­fen. Doch was, wenn er Feh­ler macht? Wann erfüllt er nicht die Pflich­ten aus­rei­chen­der Bau­über­wa­chung und wann greift die Verwalterhaftung?

    Der Fall vor Gericht

    Zuerst schei­ter­te die Gemein­schaft. Das Land­ge­richt sah kei­nen Scha­den. Doch der BGH sah das anders. Der Fall muss neu ver­han­delt werden.

    Was bedeutet das BGH-Urteil?

    Es setzt kla­re Regeln. Ver­wal­ter müs­sen genau hin­se­hen. Feh­ler bei Zah­lun­gen sind kri­tisch. Doch nicht jeder Feh­ler führt zur Haftung.

    Pflichten bei der Bauüberwachung

    Über­wa­chung ist ein Muss. Ohne Fach­kennt­nis muss bera­ten wer­den. Gro­ße Pro­jek­te erfor­dern Exper­ti­se. Die Gemein­schaft muss geschützt werden.

    Wann entsteht ein Schaden?

    Nicht jede Zah­lung ist ein Pro­blem. Es kommt auf die Gegen­leis­tung an. Die Gemein­schaft muss Bewei­se brin­gen. Nicht immer ist der Ver­wal­ter schuld.

    Die Bedeutung der Nachbesserung

    Solan­ge Nach­bes­se­rung mög­lich ist, besteht Hoff­nung. Der Ver­wal­ter muss drän­gen. Erst wenn das schei­tert, wird es kritisch.

    Verwalterhaftung und Schadensersatz

    Wenn alles schei­tert, kommt die Haf­tung. Der Ver­wal­ter steht dann in der Ver­ant­wor­tung. Doch er kann Ansprü­che weitergeben.

    Fazit

    Die­ses Urteil ist ein Weck­ruf. Ver­wal­ter müs­sen vor­sich­tig sein. Woh­nungs­ei­gen­tü­mer soll­ten infor­miert sein. Das BGH-Urteil bringt wich­ti­ge Klar­hei­ten. Ver­wal­ter tra­gen gro­ße Ver­ant­wor­tung. Doch Feh­ler füh­ren nicht auto­ma­tisch zur Haf­tung. Ent­schei­dend ist, wie mit Pro­ble­men umge­gan­gen wird. Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten soll­ten aktiv sein. Gute Kom­mu­ni­ka­ti­on und kla­re Ver­ein­ba­run­gen sind der Schlüs­sel. Die­ser Fall zeigt, wie kom­plex das The­ma ist. Doch er bie­tet auch die Chan­ce, aus Feh­lern zu lernen.

    (BGH-Urteil v. 26.1.2024 Az. V ZR 162/22)