Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein wegweisendes Urteil zur Videoüberwachung in Mietwohnungen veröffentlicht. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf Vermieter und Mieter und definiert die Grenzen der zulässigen Überwachung klarer. Der Fokus liegt dabei auf der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Was ist passiert?
Ein landeseigenes Wohnungsunternehmen in Berlin hatte zwei Wohnungen verdeckt durch eine Privatdetektei überwachen lassen. Die Überwachung erfolgte über mehrere Wochen hinweg und zielte darauf ab, eine unerlaubte Untervermietung nachzuweisen.
Hintergründe
Die Klägerin, ein landeseigenes Wohnungsunternehmen, des Landes Berlin, beauftragte eine Detektei, um die Wohnungen zweier Mieter zu überwachen. Diese Maßnahme wurde ergriffen, nachdem die Vermieterin Hinweise auf eine unzulässige Untervermietung erhalten hatte. Die verdeckte Videoüberwachung sollte belegen, dass die Mieter die Wohnungen an Dritte untervermietet hatten.
Worüber wurde gestritten
Der Streitpunkt lag in der Rechtmäßigkeit der gewonnenen Videoaufnahmen und deren Verwertbarkeit vor Gericht. Auf Basis der “Videobeweise” kündigte die Vermieterin, dass seit 2008 bestehende Mietverhältnis. Die Mieter argumentierten, dass die Überwachung eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstelle, während die Vermieterin die Notwendigkeit dieser Maßnahme zur Aufklärung schwerer Vertragsverletzungen betonte.
Urteil des Gerichts
Der BGH entschied, dass die durch die Videoüberwachung gewonnenen Erkenntnisse im Rechtsstreit nicht verwertet werden dürfen. Die außerordentlichen Kündigungen der Mietverhältnisse wurden als unwirksam erklärt, und die Mieter haben Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen der Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Begründung des BGH-Urteils
Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass die verdeckte Videoüberwachung ohne Einwilligung der Betroffenen und entgegen den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durchgeführt wurde. Die Maßnahmen der Vermieterin wurden als unverhältnismäßig und grundrechtswidrig bewertet, da mildere Mittel zur Aufklärung der unerlaubten Untervermietung zur Verfügung gestanden hätten.
Bedeutung für die Zukunft
Dieses Urteil setzt einen wichtigen Präzedenzfall für die Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen durch Vermieter. Es unterstreicht die Notwendigkeit, dass solche Maßnahmen immer verhältnismäßig sein müssen und die Grundrechte der Mieter gewahrt bleiben. Vermieter sollten zukünftig besonders vorsichtig sein und stets rechtliche Beratung einholen, bevor sie Überwachungsmaßnahmen ergreifen.