• CO2-Preis: Verteilung der Kosten auf Mieter und Vermieter

    Der Bun­des­rat hat am 25. Novem­ber 2022 eine bedeu­ten­de Ände­rung in der Immo­bi­li­en­bran­che beschlos­sen: Ein neu­es Gesetz regelt die Ver­tei­lung des CO2-Prei­ses auf Mie­ter und Ver­mie­ter. Ab dem 1. Janu­ar 2023 wird die Koh­len­di­oxid­ab­ga­be bei Miet­woh­nun­gen anhand der ener­ge­ti­schen Qua­li­tät der Immo­bi­lie und einem Stu­fen­mo­dell berechnet.

    Hintergrund des CO2-Preises

    Seit dem 1. Janu­ar 2021 gilt in Deutsch­land das Brenn­stoff­emis­si­ons­han­dels­ge­setz (BEHG), wel­ches eine Abga­be für CO2-Emis­sio­nen ein­führt. Der CO2-Preis, der jähr­lich steigt, soll kli­ma­freund­li­ches Ver­hal­ten för­dern, hat jedoch auch zu höhe­ren Heiz­kos­ten geführt.

    Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

    Das neue Gesetz, das Koh­len­di­oxid­kos­ten­auf­tei­lungs­ge­setz, zielt dar­auf ab, eine gerech­te Auf­tei­lung der CO2-Kos­ten zwi­schen Mie­tern und Ver­mie­tern zu gewähr­leis­ten. Bis­her tru­gen Mie­ter die gesam­te Koh­len­di­oxid­ab­ga­be, obwohl sie oft kei­nen Ein­fluss auf die Heiz­me­tho­de hatten.

    Aufteilungsmodell nach energetischer Qualität

    Das Gesetz sieht ein Stu­fen­mo­dell vor, das sich nach dem Koh­len­di­oxid­aus­stoß des Gebäu­des pro Qua­drat­me­ter rich­tet. Je schlech­ter die ener­ge­ti­sche Qua­li­tät der Immo­bi­lie, des­to höher ist der Anteil des Ver­mie­ters an den CO2-Kosten.

    Anreize für energieeffizientes Verhalten

    Die Neu­re­ge­lung soll sowohl für Mie­ter als auch für Ver­mie­ter Anrei­ze schaf­fen, ener­gie­ef­fi­zi­en­ter zu han­deln. Ver­mie­ter wer­den moti­viert, in ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen zu inves­tie­ren, wäh­rend Mie­ter durch bewuss­te­ren Ener­gie­ver­brauch Kos­ten spa­ren können.

    Ausnahmen und Besonderheiten

    Das Gesetz berück­sich­tigt auch Aus­nah­me­fäl­le, wie bei Denk­mal­schutz­vor­ga­ben, und sieht für Nicht­wohn­ge­bäu­de zunächst eine hälf­ti­ge Auf­tei­lung des CO2-Prei­ses vor.

    Ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit

    Das neue Gesetz zur Auf­tei­lung des CO2-Prei­ses stellt einen wich­ti­gen Schritt in Rich­tung einer nach­hal­ti­ge­ren Immo­bi­li­en­wirt­schaft dar. Es för­dert nicht nur umwelt­freund­li­ches Ver­hal­ten, son­dern sorgt auch für eine fai­re­re Las­ten­ver­tei­lung zwi­schen Mie­tern und Vermietern.