Der Bundesrat hat am 25. November 2022 eine bedeutende Änderung in der Immobilienbranche beschlossen: Ein neues Gesetz regelt die Verteilung des CO2-Preises auf Mieter und Vermieter. Ab dem 1. Januar 2023 wird die Kohlendioxidabgabe bei Mietwohnungen anhand der energetischen Qualität der Immobilie und einem Stufenmodell berechnet.
Hintergrund des CO2-Preises
Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), welches eine Abgabe für CO2-Emissionen einführt. Der CO2-Preis, der jährlich steigt, soll klimafreundliches Verhalten fördern, hat jedoch auch zu höheren Heizkosten geführt.
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)
Das neue Gesetz, das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, zielt darauf ab, eine gerechte Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern zu gewährleisten. Bisher trugen Mieter die gesamte Kohlendioxidabgabe, obwohl sie oft keinen Einfluss auf die Heizmethode hatten.
Aufteilungsmodell nach energetischer Qualität
Das Gesetz sieht ein Stufenmodell vor, das sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter richtet. Je schlechter die energetische Qualität der Immobilie, desto höher ist der Anteil des Vermieters an den CO2-Kosten.
Anreize für energieeffizientes Verhalten
Die Neuregelung soll sowohl für Mieter als auch für Vermieter Anreize schaffen, energieeffizienter zu handeln. Vermieter werden motiviert, in energetische Sanierungen zu investieren, während Mieter durch bewussteren Energieverbrauch Kosten sparen können.
Ausnahmen und Besonderheiten
Das Gesetz berücksichtigt auch Ausnahmefälle, wie bei Denkmalschutzvorgaben, und sieht für Nichtwohngebäude zunächst eine hälftige Aufteilung des CO2-Preises vor.
Ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit
Das neue Gesetz zur Aufteilung des CO2-Preises stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Immobilienwirtschaft dar. Es fördert nicht nur umweltfreundliches Verhalten, sondern sorgt auch für eine fairere Lastenverteilung zwischen Mietern und Vermietern.