• Das Ende der Umlagefähigkeit der TV-Grundversorgung

    Betriebs­kos­ten: Das Ende der Umla­ge­fä­hig­keit der TV-Grund­ver­sor­gung: Eine Ära geht zu Ende

    Die deut­sche Wohn- und Immo­bi­li­en­wirt­schaft steht vor einer bedeut­sa­men Ver­än­de­rung: Mit dem Aus­lau­fen der Umla­ge­fä­hig­keit der TV-Grund­ver­sor­gung zum 30. Juni 2024 endet eine lang­jäh­ri­ge Pra­xis. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die Hin­ter­grün­de, die Aus­wir­kun­gen auf Mie­ter und Ver­mie­ter sowie die Chan­cen, die sich aus die­ser Neu­re­ge­lung ergeben.

    Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

    Seit den 1980er-Jah­ren war es gän­gi­ge Pra­xis, dass Ver­mie­ter die Kos­ten für den Kabel-TV-Anschluss über die Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung auf die Mie­ter umle­gen konn­ten. Die­se Rege­lung betraf rund zwölf Mil­lio­nen Haus­hal­te in Deutsch­land, die ihre TV-Grund­ver­sor­gung als Teil der Woh­nungs­mie­te erhiel­ten. Mit der Novel­le des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes (TKG) im Dezem­ber 2021 wur­de jedoch das soge­nann­te Neben­kos­ten­pri­vi­leg gekippt, und eine Über­gangs­frist bis zum 30. Juni 2024 eingeräumt.

    Die­se Ände­rung zwingt zu einem Umden­ken: Ab Juli 2024 dür­fen Ver­mie­ter die Kos­ten für den Betrieb der Kabel­net­ze und die Urhe­ber­rechts­ab­ga­ben an die TV-Sen­der nicht mehr auf die Mie­ter umle­gen. Dies soll den Wett­be­werb im Kabel­netz­ge­schäft bele­ben und den Aus­bau der Glas­fa­ser­in­fra­struk­tur vorantreiben.

    Neue Möglichkeiten durch Glasfaser

    Gleich­zei­tig eröff­net das neue TKG Mög­lich­kei­ten zur Umla­ge der Kos­ten für die Instal­la­ti­on moder­ner Glas­fa­ser­net­ze inner­halb von Gebäu­den. Ver­mie­ter, die in die­se Zukunfts­tech­no­lo­gie inves­tie­ren, kön­nen ihren Mie­tern das soge­nann­te Glas­fa­ser­be­reit­stel­lungs­ent­gelt in Rech­nung stel­len. Die­se Rege­lung gilt für einen Zeit­raum von bis zu neun Jah­ren und soll den Glas­fa­ser­aus­bau inner­halb von Wohn­ge­bäu­den fördern.

    Auswirkungen auf Mieter und Vermieter

    Die Ände­run­gen haben weit­rei­chen­de Fol­gen für alle Betei­lig­ten. Für Mie­ter bedeu­tet das Ende der Umla­ge­fä­hig­keit eine grö­ße­re Frei­heit bei der Aus­wahl ihres TV-Anbie­ters. Sie kön­nen künf­tig selbst ent­schei­den, ob und wel­chen Anbie­ter sie für ihre TV-Grund­ver­sor­gung wäh­len, was poten­zi­ell zu Kos­ten­ein­spa­run­gen füh­ren kann.

    Ver­mie­ter ste­hen hin­ge­gen vor der Her­aus­for­de­rung, ihre Ver­trä­ge mit den Kabel­netz­be­trei­bern neu zu bewer­ten und gege­be­nen­falls anzu­pas­sen. Sie müs­sen ent­schei­den, ob und wie sie in die Glas­fa­ser­in­fra­struk­tur inves­tie­ren wol­len, um ihren Mie­tern attrak­ti­ve Ange­bo­te machen zu können.

    Die Herausforderung des Glasfaserausbaus

    Trotz der Ermög­li­chung der Umla­ge von Kos­ten für Glas­fa­ser­in­stal­la­tio­nen kri­ti­sie­ren Exper­ten die neu­en Rege­lun­gen als zu restrik­tiv. Der Aus­bau von Glas­fa­ser­net­zen ist ent­schei­dend für die digi­ta­le Moder­ni­sie­rung Deutsch­lands, stößt jedoch auf prak­ti­sche und finan­zi­el­le Hin­der­nis­se. Die Kri­tik rich­tet sich ins­be­son­de­re gegen die begrenz­te Nut­zung der neu­en Finan­zie­rungs­in­stru­men­te, die den gewünsch­ten Wett­be­werb und den schnel­len Aus­bau der Glas­fa­ser­in­fra­struk­tur nicht aus­rei­chend unterstützen.

    Handlungsoptionen und Entscheidungszwänge

    Woh­nungs­un­ter­neh­men und Ver­mie­ter müs­sen nun stra­te­gi­sche Ent­schei­dun­gen tref­fen. Sie ste­hen vor der Wahl, ent­we­der in die Moder­ni­sie­rung ihrer Net­ze zu inves­tie­ren oder die TV-Grund­ver­sor­gung und mög­li­cher­wei­se auch den Inter­net­zu­gang indi­vi­du­ell mit den Mie­tern abzu­rech­nen. Die­se Ent­schei­dun­gen erfor­dern eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung und Abwä­gung der finan­zi­el­len sowie tech­ni­schen Möglichkeiten.

    Rahmenverträge als Wegweiser

    Die Ein­füh­rung von Rah­men­ver­trä­gen zwi­schen Woh­nungs­un­ter­neh­men und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­bie­tern könn­te eine Lösung bie­ten. Die­se Ver­trä­ge ermög­li­chen den Aus­bau von Glas­fa­ser­net­zen zu ver­ein­bar­ten Kon­di­tio­nen und bie­ten eine Grund­la­ge für die zukünf­ti­ge Ver­sor­gung mit Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­ten. Sie mar­kie­ren einen wich­ti­gen Schritt zur För­de­rung des FTTH-Aus­baus (Fiber to the Home) und signa­li­sie­ren eine offe­ne Hal­tung gegen­über dem tech­no­lo­gi­schen Fortschritt.

    Fazit

    Das Ende der Umla­ge­fä­hig­keit der TV-Grund­ver­sor­gung mar­kiert einen Wen­de­punkt in der deut­schen Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­land­schaft. Die Reform des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes bringt viel Bewe­gung in den Markt und bewegt alle Betei­lig­ten, Mie­ter wie Ver­mie­ter und natür­lich die Kabel­netz­an­bie­ter. Es bie­tet Chan­cen für mehr Wett­be­werb und die Beschleu­ni­gung des Glas­fa­ser­aus­baus, stellt aber auch Mie­ter und Ver­mie­ter vor Her­aus­for­de­run­gen. Die zukünf­ti­ge Gestal­tung der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­sor­gung in Wohn­ge­bäu­den erfor­dert eine enge Zusam­men­ar­beit aller Betei­lig­ten, um inno­va­ti­ve Lösun­gen zu fin­den, die den Anfor­de­run­gen des digi­ta­len Zeit­al­ters gerecht werden.