Seminare
News: Gut zu wissen
FAQ: Häufig gestellte Fragen
Das Team: Wir über uns
Newsletter
  • Kaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche: BGH entscheidet über Einbehalt von angemessenem Teilbetrag

    Nach einem Urteil des Bun­des­ge­richts­ho­fes (BGH) sichert die Miet­kau­ti­on auch noch nicht fäl­li­ge Ansprü­che, die sich aus dem Miet­ver­hält­nis und des­sen Abwick­lung erge­ben, und erstreckt sich damit auf Nach­for­de­run­gen aus einer nach Been­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses noch vor­zu­neh­men­den Abrech­nung der vom Mie­ter zu tra­gen­den Betriebs­kos­ten. Des­halb darf der Ver­mie­ter einen ange­mes­se­nen Teil der Miet­kau­ti­on bis zum Ablauf der ihm zuste­hen­den Abrech­nungs­frist ein­be­hal­ten, wenn eine Nach­for­de­rung zu erwar­ten ist. Im kon­kre­ten Fall mie­te­te die Klä­ge­rin eine Woh­nung der Beklag­ten und leis­te­te eine Bar­kau­ti­on. Das Miet­ver­hält­nis ende­te und die Beklag­ten nah­men eine Zwi­schen­ab­le­sung vor. Sie rech­ne­ten die geleis­te­te Kau­ti­on ab und behiel­ten einen Teil­be­trag von 450 EUR auf­grund einer erwar­te­ten Nach­for­de­rung auf­grund der noch aus­ste­hen­den Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung zurück. Die Klä­ge­rin ver­lang­te Zah­lung des ein­be­hal­te­nen Kau­ti­ons­be­tra­ges. Der Bun­des­ge­richts­hof lehn­te dies ab, der Ver­mie­ter darf einen ange­mes­se­nen Teil der Miet­kau­ti­on bis zum Ablauf der Abrech­nungs­frist ein­be­hal­ten, wenn eine Nach­for­de­rung zu erwar­ten ist.

    (Urt. v. 18.01.2006, Az. VIII ZR 71/05)

    Ähnliche Artikel:

    1. Kau­ti­on, das Wich­tigs­te über die Sicher­heit­leis­tung im Mietrecht
    2. Der befris­te­te Miet­ver­trag – Zeitmietvertrag
    3. BGH: Anspruch auf Rück­ga­be der Miet­si­cher­heit erst nach ange­mes­se­ner Überlegungsfrist
    4. BGH: Ver­mie­ter darf Kau­ti­on wäh­rend des Miet­ver­hält­nis­ses nicht für stri­ti­ge For­de­run­gen verwerten


Seminare | Newsletter | FAQ | Kontakt | AGB | Impressum