LG Krefeld: Wichtige Entscheidung zur Kündigung von Mietverträgen. Die Immobilienbranche verlangt ständige Aufmerksamkeit für rechtliche Entwicklungen, die Einfluss auf Vermietungspraktiken haben können. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Krefeld vom 21.09.2022 (2 S 27/21) wirft Licht auf die Frage der Wirksamkeit von schriftlichen Kündigungen von Wohnraummietverträgen und hat insbesondere für Hausverwalter und Vermieter Relevanz.
Das Landgericht Krefeld hat mit seinem Urteil vom 21.09.2022 klargestellt, dass eine schriftliche Kündigung eines Wohnraummietvertrages nicht automatisch am dritten Werktag als zugegangen gilt. In dem konkreten Fall wurde die Kündigung um 22:30 Uhr in den Briefkasten des Mieters geworfen, begleitet von mündlichen Informationen über den Einwurf und den Inhalt. Das Gericht entschied, dass diese Vorgehensweise das Schriftformgebot nicht wahrt.
Hintergrund des Falls:
Im vorliegenden Fall ging es um die Rückzahlung der Kaution nach Beendigung eines Wohnraummietverhältnisses. Der Vermieter hatte den Mieter mit einem Mietzinsanspruch für Mai 2020 und Betriebskostenforderungen konfrontiert. Das Amtsgericht hatte teilweise zugunsten des Vermieters entschieden, doch das Landgericht Krefeld änderte das Urteil ab.
Die Entscheidung im Detail:
Das Landgericht entschied, dass die mündliche Information über den Einwurf einer Kündigung nicht ausreicht, um das Schriftformgebot zu erfüllen. Insbesondere, wenn diese Information um 22:30 Uhr erfolgt, wird der Zeitpunkt der erwartbaren Kenntnisnahme nicht auf den Zeitpunkt der mündlichen Information vorverlegt.
Auswirkungen auf die Praxis:
Für Hausverwalter und Vermieter ist diese Entscheidung von Bedeutung, da sie zeigt, dass bei Kündigungen von Wohnraummietverträgen besondere Sorgfalt erforderlich ist. Der genaue Zeitpunkt des Zugangs kann entscheidend sein, insbesondere wenn mündliche Informationen hinzugefügt werden. Es ist ratsam, sich auf klare schriftliche Kommunikation zu konzentrieren und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Fazit:
Das Urteil des Landgerichts Krefeld verdeutlicht, dass die Einhaltung des Schriftformgebots bei Kündigungen von Wohnraummietverträgen entscheidend ist. Hausverwalter und Vermieter sollten sich dieser rechtlichen Feinheiten bewusst sein und sicherstellen, dass ihre Praktiken den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.