• Mietschulden: Fristgemäße Kündigung bei bald unwirksam?

    Das The­ma Miet­schul­den und frist­ge­mä­ße Kün­di­gun­gen ist in der Immo­bi­li­en­bran­che von gro­ßer Bedeu­tung. Neue Ent­wick­lun­gen, ins­be­son­de­re ein Ent­wurf des Ber­li­ner Senats, könn­ten bald zu einer Ände­rung der aktu­el­len Rechts­la­ge füh­ren. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die poten­zi­el­len Ände­run­gen und deren Aus­wir­kun­gen auf Ver­mie­ter und Mieter.

    Aktuelle Rechtslage und Vorgeschlagene Änderungen

    Nach der der­zei­ti­gen Rechts­la­ge kann ein Ver­mie­ter einem Mie­ter kün­di­gen, wenn die­ser mit zwei auf­ein­an­der­fol­gen­den Monats­mie­ten in Ver­zug ist. Inter­es­san­ter­wei­se ändert sich die Situa­ti­on, wenn der Mie­ter wäh­rend einer Schon­frist die offe­nen Miet­schul­den nach­zahlt. In die­sem Fall bleibt eine frist­ge­mä­ße Kün­di­gung wir­kungs­los. Wenn jedoch im Kün­di­gungs­schrei­ben des Ver­mie­ters „frist­los, hilfs­wei­se frist­ge­mäß“ steht, gilt die Schon­frist-Rege­lung bis­her nicht.

    Unterstützung für Änderungen im Mietrecht

    Mari­an­ne Krau­se, Rich­te­rin am Amts­ge­richt Tem­pel­hof-Kreuz­berg, betrach­tet den aktu­el­len Beschluss des Bun­des­ge­richts­hofs als über­ar­bei­tungs­wür­dig. Sie unter­stützt den Ent­wurf des Ber­li­ner Senats, der die Schon­frist­zah­lung als ein zen­tra­les Ele­ment des sozia­len Miet­rechts stär­ken will. Die­ser Ent­wurf soll bald dem Bun­des­rat vor­ge­legt werden.

    Problematik der derzeitigen Praxis

    Die gegen­wär­ti­ge Pra­xis führt dazu, dass Mie­ter, die ihre Miet­schul­den nicht nach­zah­len und somit die frist­ge­mä­ße Kün­di­gung ungül­tig machen, ihre Woh­nung ver­lie­ren, obwohl sie zwi­schen­zeit­lich wie­der zah­lungs­fä­hig sind. Die­ses Sze­na­rio zeigt die Not­wen­dig­keit einer Reform im Miet­recht, um Men­schen in finan­zi­el­len Not­la­gen bes­ser zu schützen.

    Auswirkungen auf Vermieter

    Für Ver­mie­ter könn­te eine Ände­rung der Rechts­la­ge bedeu­ten, dass die Durch­set­zung einer Kün­di­gung auf­grund von Miet­schul­den erschwert wird. Dies erfor­dert eine Anpas­sung der Ver­wal­tungs­prak­ti­ken und mög­li­cher­wei­se eine Über­ar­bei­tung der Miet­ver­trä­ge. Eine pro­ak­ti­ve Kom­mu­ni­ka­ti­on und das früh­zei­ti­ge Erken­nen von Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten blei­ben essentiell.

    Auswirkungen auf Mieter

    Eine Reform wür­de für Mie­ter einen zusätz­li­chen Schutz dar­stel­len. Die Mög­lich­keit, wäh­rend der Schon­frist zu zah­len und damit eine Kün­di­gung abzu­wen­den, bie­tet einen wich­ti­gen sozia­len Schutz­me­cha­nis­mus, ins­be­son­de­re in Zei­ten finan­zi­el­ler Unsicherheit.

    Fazit

    Die Dis­kus­si­on um die frist­ge­mä­ße Kün­di­gung bei Miet­schul­den und die bevor­ste­hen­den Ände­run­gen sind von gro­ßer Bedeu­tung für die Immo­bi­li­en­bran­che. Sowohl Ver­mie­ter als auch Mie­ter soll­ten sich auf die mög­li­chen Ände­run­gen vor­be­rei­ten und die Ent­wick­lun­gen auf­merk­sam verfolgen.