Die fristlose Kündigung eines Wohnraummietvertrages wegen fehlender Kautionsbürgschaft ist unwirksam. Mit seinem Urteil vom 14. Mai 2025 hat der BGH entschieden, eine fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 2a BGB ist unzulässig, wenn der Mieter die Mietsicherheit als Bankbürgschaft die als Kautionsbürgschaft geleistet werden sollte in Verzug ist. Dies sorgt für Rechtssicherheit – sowohl bei Mietern als auch bei Vermietern. (mehr …)
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BGH-Urteil: Vorkaufsrecht des Mieters auch bei Teileigentum
Das Vorkaufsrecht des Mieters ist bei Teileigentum rechtlich komplex. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs schafft Klarheit bezüglich der rechtlichen Anwendung, Bedingungen und Fristen. Dieses Urteil ist für Mieter und Vermieter wegweisen. (mehr …)
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Mietpreisbremse: Getrennte Mietverträge für Wohnung und Keller
Im Jahr 2015 schlossen die Mieter getrennte Mietverträge für Wohnung und Keller, die Mieter, im April 2016 rügten die Mieter einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse, wobei sie die Gesamtmiete für Wohnung und Keller in Höhe von 929 Euro der zulässigen ortsübliche Miete gegenüberstellten. Das aktuelle BGH-Urteil zur Mietpreisbremse klärt, wann getrennte Mietverträge für Wohnung und Keller als einheitliches Mietverhältnis betrachtet werden müssen. (mehr …)
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BGH-Urteil: Wann liegt eine energetische Modernisierung vor?
Ein BGH-Urteil? Nein, gleich vier aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs beschäftigen sich mit der Frage, wann liegt eine energetische Modernisierung vor, und unter welchen Voraussetzungen eine Modernisierungsumlage erhoben werden können. (mehr …)
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Eigenbedarfskündigung Härtefall nach BGH neu bewertet
Ein neues Urteil vom BGH beschäftigt sich mit der Frage, wann Mieter einer gerechtigten Eigenbedarfskündigung widersprechen können und welche Anforderungen zur Darlegung, dass diese eine Härtefall ist gelten. Dabei geht es um die Anforderungen an ärztliche Atteste, wenn Mieter gesundheitliche Härten geltend machen. Hierzu stellt der Bundesgerichtshof nun Regeln auf. (mehr …)
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BGH-Urteil: Vermieter haftet für Energiekosten
Im Rahmen einer Zimmervermietung führte ein Streit über die Energiekosten bis nach Karlsruhe zum Bundesgerichtshof, haftet der Vermieter für die Strom- und Gaskosten seiner Mieter, ein BGH-Urteil beantwortet diese Frage jetzt.
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Kündigung von Mietverträgen mit aufschiebender Bedingung
Ein aktuelles BGH-Urteil klärt die Möglichkeiten der Kündigung von Mietverträgen mit aufschiebender Bedingung. Ein Grundstückseigentümer und ein Anlagenbetreiber schlossen einen Mietvertrag zur Nutzung eines Grundstücks für eine geplante Windenergieanlage. Der Vertrag sah vor, dass die feste Mietzeit erst mit der Inbetriebnahme der letzten Anlage beginnt. Der Eigentümer kündigte den Vertrag vorzeitig, weil der Bau der Anlage noch nicht begonnen hatte und er die Fläche anderweitig nutzen wollte. (mehr …)
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177 Quadratmeter in Berlin für 600 Euro? Was hat der BGH damit zu tun?
177 Quadratmeter Wohnung in Berlin für 600 Euro im Monat? Der BGH meint, die günstige Miete allein genügt noch nicht, um Sittenwidrigkeit anzunehmen. (mehr …)
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BGH-Urteil: Haftung für bauliche Veränderung durch Mieter
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, wann vermietende Wohnungseigentümer für unzulässige bauliche Veränderungen durch ihre Mieter haften. Dieses BGH-Urteil bedeutet, dass die Haftung auf den vermietenden Eigentümer übergeht, wenn der Mieter eine bauliche Veränderung in seinem Wissen, aber ohne die Genehmigung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vornimmt. (mehr …)
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BGH-Urteil: Rückerhalt der Mietsache startet Verjährung
Ein neues BGH-Urteil klärt die wichtige Frage, wann genau der Rückerhalt der Mietsache die Verjährung von Schadensersatzansprüchen in Gang setzt. Im Mittelpunkt steht dabei die Übergabe der Schlüssel durch den Mieter. Der Vermieter wollte die Mietsache aber nicht zurücknehmen, da dass Mietverhältnis nach seiner Meinung noch nicht beendet war. (mehr …)
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Gewerbemietrecht: BGH-Urteil zur Umsatzsteuer bei Nebenkosten
Ein neues BGH-Urteil im Gewerbemietrecht betrifft die Umsatzsteuer auf Nebenkosten und Betriebskostenabrechnungen bei Gewerbemietern. Der Fall betrifft ein Mietobjekt in einer Wohnungseigentumsanlage. Die Vermieterin vermietete Gewerberäume an die Mieterin und vereinbarte, dass diese neben der Grundmiete auch sämtliche Nebenkosten sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer zu zahlen hatte. Da die Vermieterin auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12a UStG verzichtete, unterlagen sowohl die Miete als auch die Nebenkosten der Umsatzsteuer in Höhe von 19 %.
Für die Betriebskostenabrechnung nutzte die Vermieterin die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft als Grundlage. Dabei erhob sie auf die umlagefähigen Kosten erneut die Umsatzsteuer, ohne die von der WEG gezahlte Vorsteuer herauszurechnen. (mehr …)
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Mietrecht: Prozess-Statistik 2024 die häufigsten Fälle vor Gericht
Die Prozess-Statistik 2024 im Mietrecht bietet wertvolle Einblicke, was sind in die häufigsten Fälle vor Gericht? Diese Daten sind sowohl für Mieter als auch für Vermieter und Fachleute der Immobilienbranche von Bedeutung. Sie helfen, aktuelle Trends zu erkennen und mögliche Konfliktfelder frühzeitig zu identifizieren.
Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) ist die Anzahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor Gericht im Jahr 2023 leicht gestiegen. Insgesamt wurden 182.826 Fälle vor den Amts- und Landgerichten verhandelt, was einem Anstieg von etwa 0,12 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Seit 1996, als noch 351.511 Verfahren registriert wurden, ist jedoch ein kontinuierlicher Rückgang zu verzeichnen. (mehr …)
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BGH-Urteil: Mieterhöhung bei Mischmietverhältnissen
Die Mieterhöhung bei Mischmietverhältnissen wurde durch ein aktuelles BGH-Urteil konkretisiert. Am 22. Oktober 2024 entschied der BGH über die Zulässigkeit einer Mieterhöhung für eine Wohnung mit einem Tiefgaragen-Stellplatz im Rahmen eines einheitlichen Mietverhältnisses. (mehr …)
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Mietvertrag mit GmbH: Kann das Wohnraummietrecht greifen?
Das Kammergericht Berlin hat am 18. September 2024 ein Urteil gefällt, das für Klarheit im Bereich des Mietrechts sorgt. Im Fall entschied das Gericht über die Anwendbarkeit von Wohnraummietrecht auf einen Mietvertrag der mit einer GmbH geschlossen wurde. Die Mieterin, die GmbH hatte die Wohnung ihren Arbeitnehmern zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt. Die Vermieterin kündigte den Mietvertrag im November 2023 ordentlich, ohne Begründung. Die Mieterin meinte, dass ein Wohnraummietverhältnis bestünde und die Vermieterin daher ein berechtigtes Interesse für die Kündigung benötige. (mehr …)
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BGH-Urteil klärt Modernisierung und Mietpreisbremse
Das Urteil des BGH vom November 2024 klärt Modernisierung und Mietpreisbremse und bringt Klarheit zu den Anforderungen der Mietpreisbremse bei modernisierten Wohnungen. Es beleuchtet, wie weit die Informationspflichten von Vermietern reichen und welche Auswirkungen diese auf die Miethöhe haben. Doch worum ging es in diesem Fall genau, und welche Bedeutung hat das Urteil für die Zukunft? (mehr …)
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BGH-Urteil Elektronische Kündigung und Formfehler
Das BGH-Urteil zur Elektronische Kündigung und Formfehler behandelt einen Rechtsstreit über die Wirksamkeit elektronisch übermittelter Kündigungen im Mietrecht. Konkret ging es um eine Vermieterin, die ihrem Mieter wegen Zahlungsrückstands mehrfach außerordentlich fristlos kündigte. Die Kündigungen wurden als elektronisch signierte Dokumente eingereicht und vom Gericht ausgedruckt an den Mieter zugestellt. Der BGH entschied jedoch, dass diese Kündigungen aufgrund formeller Mängel unwirksam sind. (mehr …)
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BGH-Urteil Eigenbedarfskündigung bei DDR-Altmietvertrag
In dem kürzlich veröffentlichten BGH-Urteil ging es um die Zulässigkeit einer Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung in Berlin, deren Mietvertrag im Jahr 1990 nach den Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik (DDR-Altmietvertrag) abgeschlossen wurde. Ein Vermieter hatte die Kündigung ausgesprochen, da er die Wohnung selbst nutzen wollte. Allerdings beschränkte der Mietvertrag die Kündigungsgründe des Vermieters. Die rechtliche Auseinandersetzung erreichte letztlich den Bundesgerichtshof.
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BGH-Urteil: Schonfristzahlung schützt nicht vor ordentlicher Kündigung
Am 23. Oktober 2024 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall einer Berliner Vermieterin und ihren Mietern, dass eine Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB lediglich die fristlose, nicht jedoch die ordentliche Kündigung heilen kann. Die Mieter hatten ihre Wohnung seit 1994 gemietet, jedoch mehrfach Mietzahlungen versäumt. Daraufhin kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis fristlos und hilfsweise ordentlich. Die Mietrückstände wurden später vollständig ausgeglichen. Trotzdem zog sich der Streit bis vor den BGH. (mehr …)
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Stellplatznutzung in Wohnungseigentümergemeinschaft
In einem aktuellen Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof am 20. Juni 2024 ein bedeutsames Urteil zur Stellplatznutzung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gefällt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Nutzung einer Zufahrt zu den Stellplätzen einer Eigentümergemeinschaft durch die Bewohner eines benachbarten Grundstücks untersagt werden kann. (mehr …)
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BGH-Urteil: Mietminderung nach behobenem Mangel
Am 5. Juni 2024 hat der BGH ein wichtiges Urteil in einem Rechtsstreit zwischen einem Mieter und einer Vermieterin gefällt, die Frage betraf die Mietminderung nach behobenem Mangel an der Mietsache. Der Kläger, ein Mieter, verlangte die teilweise Rückzahlung der von ihm geleisteten Mieten aufgrund von Mängeln in der Mietsache. Konkret ging es um eine Rückforderung von insgesamt 613.886,84 Euro für die Jahre 2013 bis 2017. Die Vorinstanzen hatten die Vermieterin zur Zahlung von 5.222,72 Euro nebst Zinsen verurteilt, obwohl der Mangel, der diesen Betrag betraf, bereits Ende März 2016 behoben war. (mehr …)
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Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) im Fokus: Auswirkungen und Aufteilung in der Praxis [Zusatztermin]
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in der Praxis. Das Gesetz verlangt, dass die Kosten für CO2 zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden müssen. Dies muss in der Heizkostenabrechnung ausführlich ausgewiesen und erläutert werden. Versäumt der Vermieter dies oder unterlaufen ihm hier Fehler, sind die Mieter berechtigt die gesamten Heizkosten zu kürzen.
Erfahren Sie alles Wichtige über das CO2-Kostenaufteilungsgesetz und die Auswirkungen für Mieter und Vermieter, die CO2-Kostenverteilung und Aufteilung, Änderungen in der Heizkostenabrechnung, Umsetzungsmöglichkeiten sowie Praxisbeispiele stehen dabei im Fokus. Das Seminar wird im Livestream stattfinden und bietet einen tiefgreifenden Einblick in das Gesetz und darauf, was Sie als Verwalter, Vermieter und Mieter jetzt tun müssen.
Seminarthemen:
- Was gilt für Wohnraum und Gewerbe sowie Wohnungseigentümergemeinschaften?
- Welche Auswirkungen gibt es für Verwalter, Vermieter und Mieter?
- Wie ist es mit selbstversorgenden Mietern (Etagenheizung & Co.)?
- Was ist mit heizfremder Brennstoffnutzung (Gasherde etc.)?
- Welche Ausnahmen vom CO2KostAufG gibt es?
- Woher kommen die Brennstoff-Informationen?
- Heizkostenabrechnung: Was ändert sich?
- CO2-Kostenverteilung im Detail
- Umgang mit Altverträgen
- Kürzungsrecht des Mieters
- Umsetzung mit Rechenbeispielen und Praxistipps
- Die Kosten für das Seminar betragen 99,00 € inkl. MwSt.
- Probleme und offene Fragen mit Lösungsansätze und Tipps für die tägliche Praxis
Teilnehmerpaket:
Melden Sie sich an und sichern Sie sich vorab ein umfassendes Skript zum Thema und dem Vortrag. Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Weiterbildung gemäß § 34c GewO gilt, mit 2 Nettozeitstunden.
Zusätzlich erhalten Sie die Gelegenheit, unseren Dozenten ausführlich zu befragen und Ihre Anliegen/Themen zu besprechen. Nutzen Sie diese Chance, um direkt auf Ihre spezifischen Fragen und Herausforderungen einzugehen und maßgeschneiderte Lösungsansätze zu erhalten. Dieser interaktive Austausch bietet eine einzigartige Möglichkeit, tiefere Einblicke zu gewinnen und Ihr Fachwissen zu erweitern.
Das Seminar findet im Livestream statt.
Die Plätze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie alle Details und die Zugangsdaten per E‑Mail. Vertiefen Sie Ihr Verständnis für das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in der Praxis und profitieren Sie von praktischen Einblicken in der täglichen Umsetzung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Zielgruppe:
Immobilien- und Hausverwalter, WEG-Verwalter, Vermieter & Eigentümer, Immobilienkaufleute & ‑fachwirte, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen, Messdienstleistern & Abrechnungsunternehmen, Energieversorger & Energiedienstleister
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lernfabrik.
Seminar 1106
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BGH-Urteil: Eigenbedarfskündigung für Cousins ausgeschlossen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10. Juli 2024 entschieden, dass Cousins nicht als Familienangehörige im Sinne des § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB und § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB gelten. Dies bedeutet, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die eine Wohnung erworben hat und von Cousins gegründet wurde, die Kündigungsbeschränkung nicht umgehen kann, indem sie auf Eigenbedarf plädiert. Das BGH-Urteil hat damit die Eigenbedarfskündigung für Cousins ausgeschlossen.
(mehr …)
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BGH-Urteil: Aufrechnung der Kaution trotz Verjährung
Der Bundesgerichtshof hat am 10. Juli 2024 entschieden, dass Vermieter verjährte Schadensersatzforderungen gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters aufrechnen können. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter seine Ersetzungsbefugnis nicht innerhalb der Verjährungsfrist ausgeübt hat. Das BGH-Urteil, dass die Aufrechnung der Kaution trotz Verjährung, möglich ist stellt einen Paukenschlag in der Rechtsprechung dar. (mehr …)
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BGH-Urteil zum Drittnutzer-Aufschlag in Pachtverträgen
Der Bundesgerichtshof hat am 17. April 2024 ein bedeutendes Urteil gefällt, das kürzlich veröffentlicht wurde. Die Entscheidung befasst sich mit den Zahlungsansprüchen für einen Drittnutzer-Aufschlag aus einem Pachtvertrag für eine Kantine. Das BGH-Urteil zum Drittnutzer-Aufschlag in Pachtverträgen betraf die Verpflichtung einer Pächterin, einen Drittnutzer-Aufschlag zu zahlen. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Praxis von Pachtverträgen, insbesondere in Bezug auf die Betriebskostenabrechnung und die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
(mehr …)
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BGH-Urteil zur Videoüberwachung: Rechte von Mietern gestärkt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein wegweisendes Urteil zur Videoüberwachung in Mietwohnungen veröffentlicht. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf Vermieter und Mieter und definiert die Grenzen der zulässigen Überwachung klarer. Der Fokus liegt dabei auf der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(mehr …)
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Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) im Fokus: Auswirkungen und Aufteilung in der Praxis [August]
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in der Praxis. Das Gesetz verlangt, dass die Kosten für CO2 zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden müssen. Dies muss in der Heizkostenabrechnung ausführlich ausgewiesen und erläutert werden. Versäumt der Vermieter dies oder unterlaufen ihm hier Fehler, sind die Mieter berechtigt die gesamten Heizkosten zu kürzen.
Erfahren Sie alles Wichtige über das CO2-Kostenaufteilungsgesetz und die Auswirkungen für Mieter und Vermieter, die CO2-Kostenverteilung und Aufteilung, Änderungen in der Heizkostenabrechnung, Umsetzungsmöglichkeiten sowie Praxisbeispiele stehen dabei im Fokus. Das Seminar wird im Livestream stattfinden und bietet einen tiefgreifenden Einblick in das Gesetz und darauf, was Sie als Verwalter, Vermieter und Mieter jetzt tun müssen.
Seminarthemen:
- Was gilt für Wohnraum und Gewerbe sowie Wohnungseigentümergemeinschaften?
- Welche Auswirkungen gibt es für Verwalter, Vermieter und Mieter?
- Wie ist es mit selbstversorgenden Mietern (Etagenheizung & Co.)?
- Was ist mit heizfremder Brennstoffnutzung (Gasherde etc.)?
- Welche Ausnahmen vom CO2KostAufG gibt es?
- Woher kommen die Brennstoff-Informationen?
- Heizkostenabrechnung: Was ändert sich?
- CO2-Kostenverteilung im Detail
- Umgang mit Altverträgen
- Kürzungsrecht des Mieters
- Umsetzung mit Rechenbeispielen und Praxistipps
- Die Kosten für das Seminar betragen 99,00 € inkl. MwSt.
- Probleme und offene Fragen mit Lösungsansätze und Tipps für die tägliche Praxis
Teilnehmerpaket:
Melden Sie sich an und sichern Sie sich vorab ein umfassendes Skript zum Thema und dem Vortrag. Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Weiterbildung gemäß § 34c GewO gilt, mit 2 Nettozeitstunden.
Zusätzlich erhalten Sie die Gelegenheit, unseren Dozenten ausführlich zu befragen und Ihre Anliegen/Themen zu besprechen. Nutzen Sie diese Chance, um direkt auf Ihre spezifischen Fragen und Herausforderungen einzugehen und maßgeschneiderte Lösungsansätze zu erhalten. Dieser interaktive Austausch bietet eine einzigartige Möglichkeit, tiefere Einblicke zu gewinnen und Ihr Fachwissen zu erweitern.
Das Seminar findet im Livestream statt.
Die Plätze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie alle Details und die Zugangsdaten per E‑Mail. Vertiefen Sie Ihr Verständnis für das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in der Praxis und profitieren Sie von praktischen Einblicken in der täglichen Umsetzung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Zielgruppe:
Immobilien- und Hausverwalter, WEG-Verwalter, Vermieter & Eigentümer, Immobilienkaufleute & ‑fachwirte, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen, Messdienstleistern & Abrechnungsunternehmen, Energieversorger & Energiedienstleister
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lernfabrik.
Seminar 1105
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BGH-Urteil: Rückforderung überzahlter Miete
Der Prozess zur Rückforderung überzahlter Miete ging bis nach Karlsruhe. Ein Wohnungsmieter, der Bürgergeld (vormals Arbeitslosengeld II) bezieht, kann überzahlte Miete nicht direkt zurückfordern. Stattdessen geht der Anspruch auf das Jobcenter über, das die Miete gezahlt hat. Die Entscheidung klärt die Voraussetzungen für den Anspruchsübergang auf den Sozialleistungsträger. So urteilt der BGH, was ist passiert?
(mehr …)
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Gewerbemietrecht – rechtssicheres & effizientes Mietmanagement
So gestalten Sie Ihren Gewerberaummietvertrag! Rechtssicheres & effizientes Mietmanagement im Gewerbemietrecht
Über das Seminar: Das Gewerbemietrecht birgt komplexe Herausforderungen, die es von der Wohnraummiete deutlich unterscheiden. Ein effizientes und rechtssicheres Mietmanagement ist im Gewerbemietrecht entsprechend anspruchsvoll.
Dieses Seminar bietet Ihnen umfassende Einblicke und praxisorientierte Lösungen, um Gewerberäume rechtssicher und ökonomisch effizient zu verwalten. Erfahren Sie, wie Sie Verträge gestalten, Risiken minimieren und Ihre Rechte als Vermieter oder Verwalter durchsetzen können.
Seminarthemen:
- Grundlagen und Abgrenzung zur Wohnraummiete
🏛️ Verständnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen
🚪 Abgrenzung und Unterscheidung zur Wohnraummiete
🏢 Unterscheidung von Gewerberaummiete und Pacht
🔍 Problematiken bei Mischmietverhältnissen- Vertragsgestaltung und ‑laufzeit
✍️ Schriftformproblematik
📈 Optionen zur Mieterhöhung und Anpassung
🔐 Mietsicherheiten wie Bürgschaften und Kautionen- Umlage von Betriebskosten/Nebenkosten
💸 Wirksame Kostenverteilung
🧾 Detaillierte Betrachtung der umlagefähigen Kosten
🔄 Unterscheidung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten
🔧 Verwaltungskosten und Instandhaltungslimits, Strategien zur Kostenabwälzung und Begrenzung- Problemfelder wie Schönheitsreparaturen und Umsatzsteuer
🎨 Schönheitsreparaturen im Gewerberaummietrecht
💰 Optierung zur Umsatzsteueroption- Aktuelle Rechtsprechung
⚖️ Anwendung neuester Urteile und Gesetzesänderungen
❌ Umgang mit häufigen Fehlern und Missverständnissen
🖋️ Tipps für die VertragsgestaltungTeilnehmerpaket:
Melden Sie sich an und sichern Sie sich vorab ein umfassendes Skript zum Thema und dem Vortrag. Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Weiterbildung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV gilt, mit 1,5 Nettozeitstunden.
Zusätzlich erhalten Sie die Gelegenheit, unseren Dozenten ausführlich zu befragen und Ihre Anliegen/Themen zu besprechen. Nutzen Sie diese Chance, um direkt auf Ihre spezifischen Fragen und Herausforderungen einzugehen und maßgeschneiderte Lösungsansätze zu erhalten. Dieser interaktive Austausch bietet eine einzigartige Möglichkeit, tiefere Einblicke zu gewinnen und Ihr Fachwissen zu erweitern.
Das Seminar findet im Livestream statt.
Die Plätze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie alle Details und die Zugangsdaten per E Mail. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an Verwalter, Vermieter, Mitarbeiter von Objekt- und Immobilienverwaltungen, Banken, Versicherungen, Immobilienmakler, Bauträger, Investoren, Property und Asset Manager sowie interessierte Mieter, die sich auf aktuellem Niveau in das Gewerbemietrecht einarbeiten möchten.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lernfabrik.
Seminar 2102
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Eigenbedarf vs. Härtegründe im Mietrecht: BGH-Urteil
Ein langjähriges Mieterpaar sah sich mit einer Kündigung ihres Mietverhältnisses konfrontiert. Der Vermieter kündigte wegen Eigenbedarf und die Mieter machten Härtegründe geltend, wie es das Mietrecht auch zulässt. Als Härtegründe führten sie unteranderem auch die Suizidgefahr des Mieter an. Dieser Schritt führte zu einem bedeutenden Rechtsstreit, der bis zum Bundesgerichtshof (BGH) eskalierte. (mehr …)
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Mietpreisbremse: BGH-Urteil bekräftigt Mieterrechte
In Karlsruhe wurde ein bedeutendes Urteil zur Mietpreisbremse gefällt. Dieses stärkt BGH-Urteil zu Mietpreisbremse werden die Mieterrechte entscheidend bekräftigt. Was ist genau vorgefallen? (mehr …)
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Betriebsbedarf – Der neue Eigenbedarf laut BGH
Betriebsbedarf ist das auch Eigenbedarf? Der Fall, der alles änderte. Ein Berliner Vermieter, zugleich Rechtsanwalt, sieht sich gezwungen, den alten Mietvertrag zu kündigen. Sein Plan: Büro und Heim unter einem Dach. Die Mieter, seit 1977 in ihrer Wohnung, sehen das anders und so landet der Fall beim BGH. (mehr …)
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Gewerbemietrecht – rechtssicheres & effizientes Mietmanagement
So gestalten Sie Ihren Gewerberaummietvertrag! Rechtssicheres & effizientes Mietmanagement im Gewerbemietrecht
Über das Seminar: Das Gewerbemietrecht birgt komplexe Herausforderungen, die es von der Wohnraummiete deutlich unterscheiden. Ein effizientes und rechtssicheres Mietmanagement ist im Gewerbemietrecht entsprechend anspruchsvoll.
Dieses Seminar bietet Ihnen umfassende Einblicke und praxisorientierte Lösungen, um Gewerberäume rechtssicher und ökonomisch effizient zu verwalten. Erfahren Sie, wie Sie Verträge gestalten, Risiken minimieren und Ihre Rechte als Vermieter oder Verwalter durchsetzen können.
Seminarthemen:
- Grundlagen und Abgrenzung zur Wohnraummiete
🏛️ Verständnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen
🚪 Abgrenzung und Unterscheidung zur Wohnraummiete
🏢 Unterscheidung von Gewerberaummiete und Pacht
🔍 Problematiken bei Mischmietverhältnissen- Vertragsgestaltung und ‑laufzeit
✍️ Schriftformproblematik
📈 Optionen zur Mieterhöhung und Anpassung
🔐 Mietsicherheiten wie Bürgschaften und Kautionen- Umlage von Betriebskosten/Nebenkosten
💸 Wirksame Kostenverteilung
🧾 Detaillierte Betrachtung der umlagefähigen Kosten
🔄 Unterscheidung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten
🔧 Verwaltungskosten und Instandhaltungslimits, Strategien zur Kostenabwälzung und Begrenzung- Problemfelder wie Schönheitsreparaturen und Umsatzsteuer
🎨 Schönheitsreparaturen im Gewerberaummietrecht
💰 Optierung zur Umsatzsteueroption- Aktuelle Rechtsprechung
⚖️ Anwendung neuester Urteile und Gesetzesänderungen
❌ Umgang mit häufigen Fehlern und Missverständnissen
🖋️ Tipps für die VertragsgestaltungTeilnehmerpaket:
Melden Sie sich an und sichern Sie sich vorab ein umfassendes Skript zum Thema und dem Vortrag. Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Weiterbildung gemäß § 34c GewO i.V.m. § 15b MaBV gilt, mit 1,5 Nettozeitstunden.
Zusätzlich erhalten Sie die Gelegenheit, unseren Dozenten ausführlich zu befragen und Ihre Anliegen/Themen zu besprechen. Nutzen Sie diese Chance, um direkt auf Ihre spezifischen Fragen und Herausforderungen einzugehen und maßgeschneiderte Lösungsansätze zu erhalten. Dieser interaktive Austausch bietet eine einzigartige Möglichkeit, tiefere Einblicke zu gewinnen und Ihr Fachwissen zu erweitern.
Das Seminar findet im Livestream statt.
Die Plätze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie alle Details und die Zugangsdaten per E Mail. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an Verwalter, Vermieter, Mitarbeiter von Objekt- und Immobilienverwaltungen, Banken, Versicherungen, Immobilienmakler, Bauträger, Investoren, Property und Asset Manager sowie interessierte Mieter, die sich auf aktuellem Niveau in das Gewerbemietrecht einarbeiten möchten.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lernfabrik.
Seminar 2101
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Die Strompreisbremse in der Betriebskostenabrechnung
Willkommen zu unserem neuesten Video, direkt aus der Lernfabrik! In dieser Ausgabe widmen wir uns einem Thema, das jüngst für viel Gesprächsstoff gesorgt hat: die Strompreisbremse und ihre Berücksichtigung in der Betriebskostenabrechnung.
Zum Video anklicken In den vergangenen Jahren haben sich die Gesetze im Bereich Energie und Wohnen mehrfach geändert, was bei vielen zu Verunsicherung geführt hat. Vor allem die Einführung von Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom hat Fragen aufgeworfen. In diesem Video erklären wir Ihnen genau, wie diese Preisbremsen funktionieren, welche Höchstpreise gelten, und wie der sogenannte Entlastungsbetrag berechnet wird. Wir gehen auch darauf ein, wie dieser Entlastungsbetrag, Strompreisbremse, in Ihrer Betriebskostenabrechnung berücksichtigt und ausgewiesen wird, basierend auf den aktuellen gesetzlichen Grundlagen.
Sie haben Fragen oder möchten Ihre Erfahrungen teilen? Nutzen Sie die Kommentarfunktion unter diesem Video. Und vergessen Sie nicht, sich für unsere Seminare anzumelden, um noch tiefer in die Materie einzutauchen.
Vielen Dank für Ihr Interesse – wir hoffen, Ihnen mit diesem Video weiterhelfen zu können und freuen uns darauf, Sie bald wieder in der Lernfabrik begrüßen zu dürfen!
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Bundesgerichtshof entscheidet über Schönheitsreparaturen
Bundesgerichtshof klärt: Wer trägt die Beweislast bei Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen?
Der Bundesgerichtshof entscheidet (wiedermal) über Schönheitsreparaturen und hat am 30. Jaunar 2024 ein Urteil gefällt, das weitreichende Folgen für Mieter und Vermieter in Deutschland hat. Im Mittelpunkt steht die Frage der Beweislast bei Schönheitsreparaturen in Mietwohnungen. (mehr …)
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Erstattung von Detektivkosten bei Eigenbedarfsprüfung
Die Konfrontation mit einer Eigenbedarfskündigung stellt Mieter oft vor ein Dilemma. Die zentrale Frage: Ist der geltend gemachte Eigenbedarf des Vermieters echt oder nur vorgeschoben? In solchen Fällen kann die Beauftragung eines Detektivs zur Überprüfung eine mögliche Lösung sein. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit diese Detektivkosten bei einer Eigenbedarfsprüfung erstattbar sind? (mehr …)
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Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) im Fokus: Auswirkungen und Aufteilung in der Praxis [Mai]
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in der Praxis. Das Gesetz verlangt, dass die Kosten für CO2 zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden müssen. Dies muss in der Heizkostenabrechnung ausführlich ausgewiesen und erläutert werden. Versäumt der Vermieter dies oder unterlaufen ihm hier Fehler, sind die Mieter berechtigt die gesamten Heizkosten zu kürzen.
Erfahren Sie alles Wichtige über das CO2-Kostenaufteilungsgesetz und die Auswirkungen für Mieter und Vermieter, die CO2-Kostenverteilung und Aufteilung, Änderungen in der Heizkostenabrechnung, Umsetzungsmöglichkeiten sowie Praxisbeispiele stehen dabei im Fokus. Das Seminar wird im Livestream stattfinden und bietet einen tiefgreifenden Einblick in das Gesetz und darauf, was Sie als Verwalter, Vermieter und Mieter jetzt tun müssen.
Seminarthemen:
- Was gilt für Wohnraum und Gewerbe sowie Wohnungseigentümergemeinschaften?
- Welche Auswirkungen gibt es für Verwalter, Vermieter und Mieter?
- Wie ist es mit selbstversorgenden Mietern (Etagenheizung & Co.)?
- Was ist mit heizfremder Brennstoffnutzung (Gasherde etc.)?
- Welche Ausnahmen vom CO2KostAufG gibt es?
- Woher kommen die Brennstoff-Informationen?
- Heizkostenabrechnung: Was ändert sich?
- CO2-Kostenverteilung im Detail
- Umgang mit Altverträgen
- Kürzungsrecht des Mieters
- Umsetzung mit Rechenbeispielen und Praxistipps
- Die Kosten für das Seminar betragen 199,00 € inkl. MwSt.
- Probleme und offene Fragen mit Lösungsansätze und Tipps für die tägliche Praxis
Teilnehmerpaket:
Melden Sie sich an und sichern Sie sich vorab ein umfassendes Skript zum Thema und dem Vortrag. Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Weiterbildung gemäß § 34c GewO gilt, mit 2 Nettozeitstunden.
Zusätzlich erhalten Sie die Gelegenheit, unseren Dozenten ausführlich zu befragen und Ihre Anliegen/Themen zu besprechen. Nutzen Sie diese Chance, um direkt auf Ihre spezifischen Fragen und Herausforderungen einzugehen und maßgeschneiderte Lösungsansätze zu erhalten. Dieser interaktive Austausch bietet eine einzigartige Möglichkeit, tiefere Einblicke zu gewinnen und Ihr Fachwissen zu erweitern.
Das Seminar findet im Livestream statt.
Die Plätze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie alle Details und die Zugangsdaten per E‑Mail. Vertiefen Sie Ihr Verständnis für das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in der Praxis und profitieren Sie von praktischen Einblicken in der täglichen Umsetzung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Zielgruppe:
Immobilien- und Hausverwalter, WEG-Verwalter, Vermieter & Eigentümer, Immobilienkaufleute & ‑fachwirte, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen, Messdienstleistern & Abrechnungsunternehmen, Energieversorger & Energiedienstleister
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lernfabrik.
Seminar 1104
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Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) im Fokus: Auswirkungen und Aufteilung in der Praxis [April]
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in der Praxis. Das Gesetz verlangt, dass die Kosten für CO2 zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden müssen. Dies muss in der Heizkostenabrechnung ausführlich ausgewiesen und erläutert werden. Versäumt der Vermieter dies oder unterlaufen ihm hier Fehler, sind die Mieter berechtigt die gesamten Heizkosten zu kürzen.
Erfahren Sie alles Wichtige über das CO2-Kostenaufteilungsgesetz. Die Auswirkungen für Mieter und Vermieter, die CO2-Kostenverteilung und Aufteilung, Änderungen in der Heizkostenabrechnung, Umsetzungsmöglichkeiten sowie Praxisbeispiele stehen dabei im Fokus. Das Seminar findet im Livestream statt und bietet einen tiefgreifenden Einblick in das Gesetz und darauf, was Sie als Verwalter, Vermieter und Mieter jetzt tun müssen.
Seminarthemen:
- Was gilt für Wohnraum und Gewerbe sowie Wohnungseigentümergemeinschaften?
- Welche Auswirkungen gibt es für Verwalter, Vermieter und Mieter?
- Wie ist es mit selbstversorgenden Mietern (Etagenheizung & Co.)?
- Was ist mit heizfremder Brennstoffnutzung (Gasherde etc.)?
- Welche Ausnahmen vom CO2KostAufG gibt es?
- Woher kommen die Brennstoff-Informationen?
- Heizkostenabrechnung: Was ändert sich?
- CO2-Kostenverteilung im Detail
- Umgang mit Altverträgen
- Kürzungsrecht des Mieters
- Umsetzung mit Rechenbeispielen und Praxistipps
- Die Kosten für das Seminar betragen 199,00 € inkl. MwSt.
- Probleme und offene Fragen mit Lösungsansätze und Tipps für die tägliche Praxis
Teilnehmerpaket:
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Zusätzlich erhalten Sie die Gelegenheit, unseren Dozenten ausführlich zu befragen und Ihre Anliegen/Themen zu besprechen. Nutzen Sie diese Chance, um direkt auf Ihre spezifischen Fragen und Herausforderungen einzugehen und maßgeschneiderte Lösungsansätze zu erhalten. Dieser interaktive Austausch bietet eine einzigartige Möglichkeit, tiefere Einblicke zu gewinnen und Ihr Fachwissen zu erweitern.
Das Seminar findet im Livestream statt.
Die Plätze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie alle Details und die Zugangsdaten per E‑Mail. Vertiefen Sie Ihr Verständnis für das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in der Praxis und profitieren Sie von praktischen Einblicken in der täglichen Umsetzung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Zielgruppe:
Immobilien- und Hausverwalter, WEG-Verwalter, Vermieter & Eigentümer, Immobilienkaufleute & ‑fachwirte, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen, Messdienstleistern & Abrechnungsunternehmen, Energieversorger & Energiedienstleister
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lernfabrik.
Seminar 1103
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Grundlagen der Betriebskosten – Gesetzliche Vorgaben und Praxis
Grundlagen der Betriebskostenabrechnung, von den gesetzlichen Vorgaben zur Praxis
Das fundierte Verständnis der Grundlagen zu Betriebskosten sowie der gesetzlichen Vorgaben ist für die Praxis unerlässlich. Diese Grundlagen und gesetzlichen Vorgaben bilden das Fundament, auf dem die Praxis der Betriebskostenabrechnung aufbaut. Denn Betriebskosten, als eines der zentralen Themen im Mietrecht und stehen regelmäßig im Zentrum von Auseinandersetzungen im Mietrecht. Die Kenntnis der Grundlagen der Betriebskosten beziehungsweise der Betriebskostenabrechnung und ihrer gesetzlichen Vorgaben hilft, Konflikte in der Praxis zu vermeiden.
Die gesetzlichen Vorgaben zu Betriebskosten sind komplex und ändern sich oft, was eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit den Grundlagen und der Praxis erfordert. In der Praxis der Betriebskostenabrechnung sind diese Grundlagen und gesetzlichen Vorgaben entscheidend, um Fehler zu vermeiden, die zu finanziellen Schäden führen können und ferner zu einer Belastung des Mietverhältnisses.
In diesem Seminar erhalten Sie einen tiefgreifenden Einblick in die gesetzlichen Vorgaben und die praktische Handhabung von Betriebskosten. Es wird aufgezeigt, wie Betriebskosten korrekt definiert, abgerechnet und umgelegt werden können, um Konflikte zu vermeiden und die Rechtsicherheit zu erhöhen. Durch die Vermittlung von Fachwissen und die Diskussion aktueller Rechtsprechung werden Sie in die Lage versetzt, die komplexen Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung zu verstehen und erfolgreich umzusetzen.
Dieses Seminar richtet sich sowohl an Fachleute aus der Immobilienwirtschaft, die ihr Wissen über Betriebskosten vertiefen möchten, als auch an Quereinsteiger, die sich mit den Grundlagen vertraut machen wollen. Die Teilnehmer erhalten wertvolle Einblicke in die verschiedenen Aspekte der Betriebskosten, von den gesetzlichen Grundlagen bis hin zur neuesten Rechtsprechung, und lernen, wie sie die häufigsten Fehler vermeiden können.
Seminarthemen:
- Einführung in das Betriebskostenrecht
- Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen
- Definition und Bedeutung von Betriebskosten
- Gesetzliche Vorgaben und Betriebskostenarten
- Detaillierte Erläuterung der verschiedenen Betriebskostenarten
- Unterscheidung zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten
- Umlagefähige Betriebskosten
- Detaillierte Betrachtung der umlagefähigen Kosten
- Praktische Beispiele
- Nicht umlagefähige Betriebskosten
- Erläuterung und Beispiele nicht umlagefähiger Kosten
- Umgang mit häufigen Fehlern und Missverständnissen
- Neueste Rechtsprechung zum Betriebskostenrecht
- Aktuelle Urteile und deren Auswirkungen auf die Betriebskostenabrechnung
- Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung
- Formale und inhaltliche Anforderungen
- Fristen und Fallstricke in der Abrechnungspraxis
- Mietvertragliche Grundlagen und Vereinbarungen
- Gestaltung und Bedeutung mietvertraglicher Vereinbarungen zu Betriebskosten
- Tipps für die Vertragsgestaltung
Teilnehmerpaket:
Melden Sie sich an und sichern Sie sich vorab ein umfassendes Skript zum Thema und dem Vortrag. Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Weiterbildung gemäß § 34c GewO gilt, mit 2 Nettozeitstunden.
Zusätzlich erhalten Sie die Gelegenheit, unseren Dozenten ausführlich zu befragen und Ihre Anliegen/Themen zu besprechen. Nutzen Sie diese Chance, um direkt auf Ihre spezifischen Fragen und Herausforderungen einzugehen und maßgeschneiderte Lösungsansätze zu erhalten. Dieser interaktive Austausch bietet eine einzigartige Möglichkeit, tiefere Einblicke zu gewinnen und Ihr Fachwissen zu erweitern.
Das Seminar findet im Livestream statt.
Die Plätze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie alle Details und die Zugangsdaten per E‑Mail. Vertiefen Sie Ihr Verständnis und profitieren Sie von praktischen Einblicken in der täglichen Umsetzung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Zielgruppe:
Immobilien- und Hausverwalter, Vermieter & Eigentümer, Immobilienkaufleute & ‑fachwirte, Sachbearbeiter von Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften, Rechtsanwälte, Mitarbeiter der Immobilienabteilungen von Banken und Versicherungen und alle Interessierten
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Seminar 9101
- Einführung in das Betriebskostenrecht
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BGH-Urteil: Nachgeschobene Kündigungsgründe im Mietrecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25. Oktober 2023 ein zu beachtendes Urteil (VIII ZR 147/22) gefällt. Dabei musste der BGH über nachgeschobene Kündigungsgründe im Mietrecht nach § 573 Abs. 3 Satz 2 BGB entscheiden. Die Vorschrift erlaubt es, Kündigungsgründe, die im ursprünglichen Kündigungsschreiben nicht genannt wurden, unter der Bedingung zu berücksichtigen, dass sie nachträglich entstanden sind und die ursprüngliche Kündigungserklärung zum Zeitpunkt des Ausspruchs wirksam war. Dieses Urteil bringt weitreichende Konsequenzen für das Mietrecht und die Praxis der Kündigung wegen Pflichtverletzungen des Mieters mit sich und dreht sich um die Frage, ob und wie unwahre Tatsachenbehauptungen eines Mieters eine ordentliche Kündigung rechtfertigen können. (mehr …)
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Betriebskostenabrechnung Fristen bei Eigentumswohnungen
BGH-Urteil: Betriebskostenabrechnung Fristen bei Eigentumswohnungen. Bei der jährlichen Betriebskostenabrechnung gibt es klare Regeln. Normalerweise muss diese innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Doch was passiert, wenn der Vermieter einer Eigentumswohnung auf die Abrechnung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft angewiesen ist? Bisher galt die Annahme, dass in solchen Fällen Verzögerungen außerhalb der Verantwortung des Vermieters liegen könnten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, wie solche Situationen zu bewerten sind und welche Pflichten Vermieter wirklich haben. (mehr …)
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Rauchwarnmelder: Ein Leitfaden zu Mietrecht und Betriebskosten
Rauchwarnmelder in Immobilien – Ein Leitfaden zur Ausstattungspflicht, dem Mietrecht und Betriebskosten.
Rauchwarnmelder – sicher haben Sie Ihre Immobilie damit ausgestattet. Für alle 16 Bundesländer gilt mittlerweile die Ausstattungspflicht und dies hat auch Einfluss auf die Betriebskosten und das Mietrecht. Auch gilt, dass Rauchmelder nach zehn Jahren ausgetauscht werden müssen. In einigen Bundesländern besteht die Pflicht schon seit mehr als zehn Jahren. Und so steht aktuell vielerorts ein Austausch an. (mehr …)
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Zerrüttungsprinzip im Mietrecht & fristlose Kündigung
Im Bereich des Mietrechts stellt die fristlose Kündigung ein zentrales Thema dar, das sowohl für Hausverwalter als auch für Vermieter von großer Bedeutung ist. Dieser Artikel widmet sich den richtigen Vorgehensweisen, gesetzlichen Grundlagen und praktischen Tipps, um eine fristlose Kündigung rechtskonform durchzuführen. Dabei wird besonders auf die Rolle des Bundesgerichtshofs (BGH) und seine Urteile eingegangen, die maßgebliche Auswirkungen auf das Mietrecht haben, einschließlich der Frage, ob das sogenannte Zerrüttungsprinzip Anwendung findet.
Die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung im Mietrecht ist ein wichtiges Instrument für Hausverwalter und Vermieter, um auf schwerwiegende Verstöße oder Unregelmäßigkeiten im Mietverhältnis reagieren zu können. Doch die Anwendung dieses Instruments bedarf einer genauen Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere der Urteile des BGH. Fristlose Kündigung, Mietrecht, Hausverwalter und Vermieter sind Begriffe, die in diesem Kontext eng miteinander verbunden sind. (mehr …)
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Der befristete Mietvertrag – Zeitmietvertrag
Der befristete Mietvertrag bzw. der Zeitmietvertrag, wie ihn das Gesetz nennt, ist eine spezielle Form des Mietvertrags nach § 575 BGB. Er bietet sowohl für Mieter als auch für Vermieter spezifische Vor- und Nachteile. Es ist essenziell, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Konsequenzen dieser Vertragsform zu verstehen, um als Mieter oder Vermieter fundierte Entscheidungen treffen zu können, ob der befristete oder der unbefristete Mietvertrag (Zeitmietvertrag) für sie die richtige Entscheidung ist. (mehr …)
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BGH-Urteil: Neue Richtlinien zum Besichtigungsrecht für Vermieter
Wie und wann darf ein Vermieter die Wohnung besichtigen bzw. betreten, immer wieder tritt diese Frage auf. Unter welchen Umständen darf die Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter erfolgen, wann gibt es ein Besichtigungsrecht für Vermieter? Das BGH-Urteil schafft neue Richtlinien für das Besichtigungsrecht des Vermieters. Dieses richtungsweisende Urteil hat signifikante Auswirkungen auf die Dynamik zwischen Vermietern und Mietern, insbesondere in Bezug auf das Zutrittsrecht zu Mietwohnungen. Dieser Artikel beleuchtet die Einzelheiten des Urteils und seine Implikationen für die Immobilienbranche. (mehr …)
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Rechtsdurchblick 2024: Rechtsprechung – Trends im Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Wir freuen uns, Sie zu unserem Seminar “Rechtsdurchblick 2024: Rechtsprechung – Trends im Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht” einzuladen. In diesem Jahr richtet sich unser Fokus auf die wegweisenden Entscheidungen der Rechtsprechung und Trends im Mietrecht, speziell des Wohnraum- und Gewerbemietrechts, sowie der Rechtsprechung des Wohnungseigentumsrechts, damit auch Sie den Rechtsdurchblick 2024 haben.
Das Seminar bietet Ihnen einen umfassenden Rückblick auf die Rechtsprechung des Jahres 2024. Wir werden die wichtigsten Urteile analysieren und deren Implikationen für die Zukunft besprechen. Dabei blicken wir besonders auf die Auswirkungen, die die Urteile auf die tägliche Praxis haben und was Sie zukünftig beachten sollten und müssen.
Unser Ziel ist es, Ihnen ein klares Bild der aktuellen rechtlichen Landschaft zu vermitteln und Sie auf die kommenden Entwicklungen vorzubereiten.
Themenschwerpunkte:
- Wohnraummietrecht: Neue Urteile und deren Einfluss auf Vermieter und Mieter
- Gewerbemietrecht: Aktuelle Entwicklungen und zukünftige Herausforderungen
- Wohnungseigentumsrecht: Relevante Entscheidungen und deren Auswirkungen
- Die Kosten für das Seminar betragen 299,00 € inklusive MwSt.
Das Seminar ist eine ausgezeichnete Gelegenheit für Fachleute aus der Rechtsbranche, Immobilienverwalter, Vermieter sowie Interessierte, um sich auf den neuesten Stand zu bringen und wertvolle Einblicke in die Zukunft des Miet- und Wohnungseigentumsrechts zu gewinnen.
Aktuelle Rechtsprechung und Infos finden Sie auch immer auf unserer Homepage unter News: Gut zu wissen.
Teilnehmerpaket:
Melden Sie sich an und sichern Sie sich vorab ein umfassendes Skript zum Thema und dem Vortrag. Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Weiterbildung gemäß § 34c GewO gilt, mit 1,5 Zeitstunden.
Die Veranstaltung findet im Livestream statt.
Die Plätze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie alle Details und die Zugangsdaten per E‑Mail. Vertiefen Sie Ihr Verständnis für die aktuelle Rechtsprechung in der Praxis und profitieren Sie von praktischen Einblicken in der täglichen Umsetzung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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Seminar 4401
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Mieterbund legt seine Beratungsstatistik 2023 vor
Im Jahr 2023 spielte der Deutsche Mieterbund (DMB) eine zentrale Rolle in der Mietrechtsberatung in Deutschland. Mit rund einer Million Rechtsberatungen, die von den lokalen Mietervereine durchgeführt wurden, bestätigt sich die anhaltend hohe Nachfrage nach Expertise im Mietrecht. Die überwiegende Mehrheit dieser Fälle wurde außergerichtlich gelöst. Der Deutsche Mieterbund legt jährlich seine Beratungsstatistik vor, zusätzlich veröffentlicht er auch Prozessstatistik seiner Mitglieder. (mehr …)
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BGH: Anschluss an Fernheizung kein Ersatz für Reparatur
Der Fall, der vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde dreht sich um die Frage, ob der Anschluss an Fernheizung anstelle einer Reparatur der bestehenden Gasetagenheizung vorgenommen werden darf. Der BGH sah darin den vertragsgemäße Zustand, der Mietsache, den der Vermieter nicht einseitig ändern dürfe. (mehr …)
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Steigende Betriebskosten: Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?
Im aktuellen Wirtschaftsklima stellen die steigenden Betriebskosten eine wesentliche Herausforderung für Mieter und Vermieter dar. Diese Entwicklung betrifft sowohl Mieter als auch Vermieter und beeinflusst die Dynamik des Wohn- und Immobilienmarktes erheblich. In diesem umfassenden Artikel erforschen wir, was steigende Betriebskosten für beide Parteien bedeuten und wie sie damit umgehen können. (mehr …)
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2024 Mietrecht-Update: Das Aus für das Nebenkostenprivileg beim Kabelfernsehen
Die Immobilienbranche steht vor einer bedeutenden Veränderung, das Aus für das Nebenkostenprivileg beim Kabelfernsehen. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten für Kabelfernsehanschlüsse nicht mehr auf Mieter umgelegt werden. Diese Änderung, die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs, festgelegt im § 230 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), markiert einen signifikanten Wandel in der Kostentragung dieser Dienstleistung. Diese Entwicklung hat weitreichende Auswirkungen für Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. (mehr …)
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Seminar zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz
Unser erster Termin im neuen Jahr steht fest, am 26.01.2024 starten wir ins neue Jahr mit dem Thema: “Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) im Fokus: Auswirkungen und Aufteilung in der Praxis” Das Gesetz verlangt, dass die Kosten für CO2 zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden müssen. Dies muss in der Heizkostenabrechnung ausführlich ausgewiesen und erläutert werden. Versäumt der Vermieter dies oder unterlaufen ihm hier Fehler, sind die Mieter berechtigt die gesamten Heizkosten zu kürzen.
Erfahren Sie alles Wichtige über das CO2-Kostenaufteilungsgesetz und die Auswirkungen für Mieter und Vermieter, die CO2-Kostenverteilung und Aufteilung, Änderungen in der Heizkostenabrechnung, Umsetzungsmöglichkeiten sowie Praxisbeispiele stehen dabei im Fokus. Das Seminar wird im Livestream stattfinden und bietet einen tiefgreifenden Einblick in das Gesetzes und was Sie als Verwalter, Vermieter und Mieter jetzt tun müssen.
Seminarthemen:- Was gilt für Wohnraum und Gewerbe sowie Wohnungseigentümergemeinschaften?
- Welche Auswirkungen gibt es für Verwalter, Vermieter und Mieter?
- Wie ist es mit selbstversorgenden Mietern (Etagenheizung & Co.)?
- Was ist mit heizfremder Brennstoffnutzung (Gasherde etc.)?
- Welche Ausnahmen vom CO2KostAufG gibt es?
- Woher kommen die Brennstoff-Informationen?
- Heizkostenabrechnung: Was ändert sich?
- CO2-Kostenverteilung im Detail
- Umgang mit Altverträgen
- Kürzungsrecht des Mieters
- Umsetzung mit Rechenbeispielen und Praxistipps
- Die Kosten für das Seminar betragen 149,00 € inkl. MWST
- Probleme und offene Fragen mit Lösungsansätze und Tipps für die tägliche Praxis
Anmeldung sind ab sofort über unsere Homepage möglich. Sichern Sie sich vorab ein umfassendes Skript sowie den Vortrag. Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Weiterbildung gemäß § 34c GewO gilt, mit 2 Zeitstunden.
Die Veranstaltung findet im Livestream statt. Die Plätze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie alle Details und die Zugangsdaten per E‑Mail. Vertiefen Sie Ihr Verständnis für das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in der Praxis und profitieren Sie von praktischen Einblicken in der täglichen Umsetzung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Es gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lernfabrik.
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Betriebskosten Spezial: Vorwegabzug in der Betriebskostenabrechnung
Das Seminar “Vorwegabzug in der Betriebskostenabrechnung” widmet sich der Klärung eines der häufigsten Streithemen zwischen Mietern und Vermietern. Dem Vorwegabzug in der Betriebskostenabrechnung ist er erfoderlich, oder nicht? Und wenn ja, wie muss ein Vorwegabzug in der Betriebskostenabrechnung erfolgen?
Ziel ist es, Vermieter und Verwalter mit fundiertem Wissen für die Praxis auszustatten. Das Seminar behandelt die Grundlagen des Vorwegabzugs, die Notwendigkeit und erfordernisse in verschiedenen Mietverhältnissen, die Ermittlungsmethoden, die Dokumentation und die Darstellung in der Betriebskostenabrechnung. Besonderes Augenmerk liegt auf Unterschieden zwischen Wohnraum und Gewerbeobjekten sowie preisfreiem und preisgebundenem Wohnraum. Die Veranstaltung bietet praxisnahe Beispiele und berücksichtigt aktuelle Rechtsprechung. Es richtet sich an Vermieter, Hausverwaltungen, Rechtsanwälte und Interessierte im Mietrecht.
Seminarthemen:
- Was ist ein Vorwegabzug überhaupt?
- Wann ein Vorwegabzug notwendig?
- Wie ein Vorwegabzug zu ermitteln?
- Wie ist der Vorwegabzug zu dokumentieren?
- Was gilt für Wohnraum und was Gewerbe?
- Welche Unterschiede gibt es zwischen preisfreiem und preisgebundenen Wohnraum?
- Wie muss Darstellung in der Betriebskostenabrechnung erfolgen?
- Wie verhält es sich mit unterschiedlichen Verteilerschlüsseln?
- Was sagt die Rechtsprechung?
- Tipps & Tricks
- Die Kosten für das Seminar betragen 199,00 € inkl. MwSt
Teilnehmerpaket:
Melden Sie sich an und sichern Sie sich vorab ein umfassendes Skript zum Thema und dem Vortrag. Nach Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis der Weiterbildung gemäß § 34c GewO gilt, mit 1 Zeitstunde.
Die Veranstaltung findet im Livestream statt.
Die Plätze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolgter Zahlung erhalten Sie alle Details und die Zugangsdaten per E‑Mail. Vertiefen Sie Ihr Verständnis für das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in der Praxis und profitieren Sie von praktischen Einblicken in der täglichen Umsetzung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
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Seminar 7907
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Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) im Fokus: Auswirkungen und Aufteilung in der Praxis
Das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in der Praxis. Das Gesetz verlangt, dass die Kosten für CO2 zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden müssen. Dies muss in der Heizkostenabrechnung ausführlich ausgewiesen und erläutert werden. Versäumt der Vermieter dies oder unterlaufen ihm hier Fehler, sind die Mieter berechtigt die gesamten Heizkosten zu kürzen.
Erfahren Sie alles Wichtige über das CO2-Kostenaufteilungsgesetz und die Auswirkungen für Mieter und Vermieter, die CO2-Kostenverteilung und Aufteilung, Änderungen in der Heizkostenabrechnung, Umsetzungsmöglichkeiten sowie Praxisbeispiele stehen dabei im Fokus. Das Seminar wird im Livestream stattfinden und bietet einen tiefgreifenden Einblick in das Gesetz und darauf, was Sie als Verwalter, Vermieter und Mieter jetzt tun müssen.
Seminarthemen:
- Was gilt für Wohnraum und Gewerbe sowie Wohnungseigentümergemeinschaften?
- Welche Auswirkungen gibt es für Verwalter, Vermieter und Mieter?
- Wie ist es mit selbstversorgenden Mietern (Etagenheizung & Co.)?
- Was ist mit heizfremder Brennstoffnutzung (Gasherde etc.)?
- Welche Ausnahmen vom CO2KostAufG gibt es?
- Woher kommen die Brennstoff-Informationen?
- Heizkostenabrechnung: Was ändert sich?
- CO2-Kostenverteilung im Detail
- Umgang mit Altverträgen
- Kürzungsrecht des Mieters
- Umsetzung mit Rechenbeispielen und Praxistipps
- Die Kosten für das Seminar betragen 149,00 € inkl. MwSt.
- Probleme und offene Fragen mit Lösungsansätze und Tipps für die tägliche Praxis
Teilnehmerpaket:
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Seminar 1101
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BGH: In der Berufung sind Widersprüche zu würdigen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 8. August 2023 einen Beschluss gefasst, dass Widersprüche in der Berufung, zu würdigen sind. In dem Rechtsstreit VIII ZR 20/23 ging es um die Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts bezüglich der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung. Dieser Artikel beleuchtet den Beschluss, seine Auswirkungen und die Bedeutung für die Immobilienbranche. (mehr …)
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BGH-Urteil zur Untervermietung bei Einzimmerwohnungen
Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. September 2023 – VIII ZR 109/22 hat entschieden, dass auch bei Einzimmerwohnungen der Anspruch des Mieters auf Gestattung der Untervermietung an Dritte gemäß § 553 Abs. 1 BGB bestehen kann. Dieses Urteil hat nicht nur erhebliche Auswirkungen auf Mieter, sondern auch auf Hausverwalter und die Immobilienbranche im Allgemeinen.
Hintergrund und Prozessverlauf (mehr …)
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BGH-Urteil: Modernisierungsmieterhöhung Formelle Anforderungen und Drittmittelanrechnung
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wirft ein Licht auf die formellen Anforderungen an Mieterhöhungserklärungen nach Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB. Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für Hausverwalter und Fachleute in der Immobilienbranche, die sich mit der korrekten Umsetzung von Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen und Drittmittelanrechnung auseinandersetzen. Das Urteil des BGH betont nicht nur die Bedeutung der transparenten Darlegung der Kosten, sondern auch die Notwendigkeit, Drittmittel gemäß § 559a BGB in die Berechnung einzubeziehen. In diesem Artikel werden wir die wesentlichen Aspekte des Urteils analysieren und die Auswirkungen auf die Praxis der Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen diskutieren. (mehr …)
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Vermietung an Wohngemeinschaft: Kein automatischer Anspruch auf Mieterauswechslung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Vermieter bei Vermietung an eine Wohngemeinschaft nicht automatisch einer Mieterauswechslung zustimmen müssen. Damit widerspricht der BGH der verbreiteten Ansicht, dass eine solche Zustimmung konkludent im Voraus erklärt wird. Das Landgericht Berlin hatte in einem ähnlichen Fall bereits anders entschieden und wurde vom BGH nach kurzer Zeit bestätigt.
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Schadensersatz: keine Verjährung vor Rückgabe der Wohnung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatteüber die Grundsatzfrage, wann die Verjährung beginnt zu entscheiden. In seinem aktuellen Urteil klargestellt, der Vermieter kann Schadensersatz fordern, es gibt keine Verjährung vor Rückgabe der Wohnung. Das Landgericht Berlin hatte in einem Fall fälschlicherweise entschieden, dass ein solcher Anspruch nach 30 Jahren verjährt sei, selbst wenn das Mietverhältnis noch andauert und keine Rückgabe erfolgt ist.
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Belegeinsicht verweigert: Mieter hat keinen Anspruch auf Rückzahlung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Mieter kein Recht auf Rückzahlung von bereits geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen haben, wenn ihnen die Belegeinsicht verweigert wurde. Das betrifft sowohl preisgebundenen als auch preisfreien Wohnraum. Mieter können lediglich zukünftige Vorschüsse zurückhalten, wenn ihnen die Einsicht in die Abrechnungsunterlagen verwehrt bleibt.
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BGH Urteil: Fällkosten für morsche Bäume sind umlagefähige Gartenpflegekosten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Grundsatzentscheidung eine lang umstrittene Frage geklärt: Die Kosten für die Fällung nicht mehr standsicherer Bäume gehören zu den umlagefähigen Gartenpflegekosten. Insbesondere die Berliner Gerichte hatten bisher häufig die Kostenumlage abgelehnt, mit der Begründung, es handele sich nicht um “laufende Kosten” oder um Instandhaltungskosten. Doch der BGH vertritt eine andere Auffassung.
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BGH Urteil: Mieter hat Recht auf Einsicht in Originalbelege zur Betriebskostenabrechnung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das für Mieter von großer Bedeutung ist. Es geht um das Recht auf Einsicht in Originalbelege bei der Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung. Bisher war strittig, ob Mieter lediglich Belegkopien oder auch die Originalunterlagen einsehen dürfen. Der BGH schafft nun Klarheit.
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BGH bestätigt Nutzung von Mietspiegel im Mietprozess
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Revision einer Klägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Köln zurückgewiesen wird. Der Streitwert des Revisionsverfahrens wurde auf 886,08 € festgesetzt, und die Klägerin muss die Kosten des Verfahrens tragen.
Der Grund für die Zurückweisung der Revision lag darin, dass die Voraussetzungen für ihre Zulassung nicht vorlagen und das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg bot. Der BGH bezog sich dabei auf einen früheren Beschluss des Senats vom 25. Oktober 2022 und führte aus, dass die im Anschluss an den Hinweis des Senats erfolgten Ausführungen der Revision keinen Anlass zu einer abweichenden Beurteilung gaben. (mehr …)
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BGH: Regeln für Mieterhöhungen durch Gutachten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil festgelegt, wie die ortsübliche Vergleichsmiete im Falle einer Mieterhöhung von Vermietern ermittelt werden darf. Das Urteil gibt klare Anweisungen darüber, welche Bewertungsmethoden zulässig sind und welche Anforderungen an ein Gutachten gestellt werden. (mehr …)
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BGH: Vergleich mit preisgebundenen Wohnungen
Ein Mieterhöhungsverlangen, das zur Begründung auf entsprechende Entgelte mindestens dreier vergleichbarer Wohnungen Bezug nimmt (§ 558 a Abs. 2 Nr. 4 BGB), ist nicht allein deshalb formell unwirksam, weil es sich bei den Vergleichswohnungen um öffentlich geförderten, preisgebundenen Wohnraum handelt.
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BGH: Mieterhöhung bei falscher Wohnfläche
Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsverlangen zu, das auf einer unrichtigen (zu großen) Wohnfläche beruht, liegen die Voraussetzungen einer Vertragsanpassung nach § 313 Abs. 1 BGB ungeachtet eines Kalkulationsirrtums der Parteien bezüglich der Wohnfläche nicht vor, wenn der Vermieter die vereinbarte Mieterhöhung unter Berücksichtigung der tatsächlichen Wohnfläche auch in einem gerichtlichen Mieterhöhungsverfahren nach §§ 558, 558 b BGB hätte durchsetzen können. Denn in einem solchen Fall ist dem Mieter ein Festhalten an der Vereinbarung zumutbar. (BGH Urteil vom 11.12.2019 Az. VIII ZR 234/18)
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Was bedeutet Indexmiete?
Im freifinanzierten Wohnraum gibt es die Möglichkeit, eine Indexmiete zu vereinbaren. Doch was bedeutet eine Indexmiete? Welche Vorteile bringt eine Vereinbarung über eine Indexmiete im Mietvertrag mit sich? (mehr …)
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BGH: Balkonflächen sind nur zu 25% zu berücksichtigen
Nach der ständigen Rechtsprechung des 8. Senats des BGH sei der Begriff der „Wohnfläche“ im Wohnraummietrecht auch bei freifinanziertem Wohnraum grundsätzlich anhand der für den preisgebundenen Wohnraum geltenden Bestimmungen auszulegen und vorliegend aufgrund der im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses geltenden Wohnflächenverordnung (WoFlV) zu ermitteln. Etwas anderes gelte dann, wenn die Mietvertragsparteien dem Begriff der Wohnfläche im Einzelfall eine abweichende Bedeutung beimessen oder ein anderer Berechnungsmodus örtlich üblich oder nach der Art der Wohnung naheliegender sei.
Eine andere, ortsübliche Berechnungsmethode könne sich aber nur ergeben, wenn sich vor Ort eine Verkehrssitte zur Anwendung eines anderen Regelwerks gebildet habe. Es reiche dafür nicht aus, wenn Vermieter oder große Teil der Vermieter das Regelwerk „Wohnflächenverordnung“ falsch anwenden oder mit anderen Regelwerken, zum Beispiel der II. Berechnungsverordnung oder DIN-Vorschriften, vermischen würden.
Bei Mietverträgen, die vor dem 1.1.2004 abgeschlossen wurden, gilt demnach die II. Berechnungsverordnung, die die Balkonflächen nur zur Hälfte berücksichtigte. (BGH vom 17.4.2019 – VIII ZR 33/18)
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BGH: Schonfrist heilt ordentliche Kündigung auch weiterhin nicht
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Ausgleich eines Mietrückstands innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) lediglich Auswirkungen auf eine fristlose Kündigung aufgrund von § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB hat, aber nicht auf eine ordentliche Kündigung aufgrund desselben Mietrückstands unter Berufung auf § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB. Dies entspricht dem klaren Willen des Gesetzgebers und darf daher von Richtern nicht aufgrund eigener rechtspolitischer Überzeugungen verändert werden. Der Fall wurde an eine andere Kammer des Berufungsgerichts zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
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BGH: Schadensersatz für unterlassene Schönheitsreparaturen
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Mai 2022 über eine Klage einer Klägerin gegen die Beklagte wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen in einer Wohnung entschieden. Die Beklagte war seit Dezember 2007 Mieterin der Wohnung und nach dem Mietvertrag zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet. Das Mietverhältnis endete im Januar 2017, doch die Beklagte hatte ihrer Verpflichtung bis zu diesem Zeitpunkt nicht nachgekommen. Die Klägerin forderte die Beklagte daher zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auf und verlangte Schadensersatz in Höhe von 3.696,95 € netto. (mehr …)
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BGH: Corona Pandemie kann Störung der Geschäftsgrundlage darstellen
Das Urteil, des Bundesgerichtshofes, betrifft die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Mietverhältnisse von gewerblich genutzten Räumen.
In dem Urteil wurde entschieden, dass die Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht zu einem Mangel der Mietsache im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) führt. Das bedeutet, dass der Vermieter seine vertragliche Verpflichtung zur Überlassung und Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand nicht verletzt hat. (mehr …)
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BGH: Kontrolle der Mülltrennung umlagefähig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kosten für eine regelmäßige Prüfung bzw. Kontrolle der korrekten Mülltrennung umlagefähig sein können und damit als Betriebskosten auch abgerechnet werden dürfen. Die Mieter:innen hatten geklagt, weil sie pro Haushalt im Jahr 2018 ca. 12 Euro zahlen sollten. Der Vermieter hatte einen Dienstleister mit dem „Behältermanagement“ beauftragt, dazu gehörte regelmäßig den Müll zu kontrollieren und bei Bedarf richtig umzusortieren. Laut dem Urteil des BGH gehört eine solche Dienstleistung zur Müllbeseitigung, die nach der Betriebskostenverordnung auf Mieter:innen umgelegt werden darf.
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BGH: Miete für Rauchwarnmelder keine Betriebskosten
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Kosten für die Miete von Rauchwarnmeldern handelt es sich nicht um sonstige Betriebskosten im Sinne von § 2 Nr. 17 BetrKV, sondern – da sie den Kosten für den Erwerb von Rauchwarnmeldern gleichzusetzen sind – um betriebskostenrechtlich nicht umlagefähige Aufwendungen. (mehr …)
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BGH: Kein Wärmezähler heißt nicht verbrauchsabhängig
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) besagt, dass auch dann von einer nicht verbrauchsabhängigen Abrechnung im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV ausgegangen werden muss, wenn eine Wohnung über Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler verfügt, die verbundene zentrale Wärme- und Warmwasserversorgungsanlage jedoch nicht über einen Wärmemengenzähler (Wärmezähler) nach § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV verfügt. Das bedeutet, dass die Kosten für die Heizung und Warmwasserversorgung der Wohnung nicht anhand der tatsächlichen Verbrauchsdaten ermittelt werden können, sondern auf andere Weise berechnet werden müssen. (mehr …)
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BGH: Kein Rückzahlungsanspruch des Mieters bei verweigerter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen
Das BGH-Urteil, betrifft eine Klage eines Mieters auf Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen und Rückerstattung von geleisteten Nachzahlungen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis. In den Gründen wird ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht vorliegen und das Rechtsmittel auch keine Aussicht auf Erfolg hat. Im Anschluss daran wird auf den Hinweisbeschluss des Senats vom 26. Oktober 2021 Bezug genommen, in dem die Gründe für die Zurückweisung der Revision ausführlicher dargelegt werden. (mehr …)
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Wann Mieter sich an den Aufzugskosten beteiligen müssen
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 20. September 2006 VIII ZR 103/06) hat entschieden, dass die formularvertragliche Beteiligung des Mieters einer Erdgeschosswohnung an den Aufzugskosten diesen nicht unangemessen benachteiligt. In dem vorliegenden Fall verlangte der Kläger von den Beklagten, Mieter einer Eigentumswohnung im Erdgeschoss, für das Jahr 2004 eine Nebenkostennachzahlung, in der ein anteiliger, nach dem Maßstab der Wohnfläche umgelegter Betrag für Betriebskosten des Aufzugs enthalten war. Das Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen, das Landgericht jedoch die Beklagten zur Zahlung der Aufzugskosten verurteilt. Der BGH hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen und damit das Urteil des Landgerichts bestätigt. (mehr …)
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BGH: Die Kontrolle der Mülltonnen (Müllmanagement) ist umlagefähig, die Rauchwarnmelderwartung auch
In dem vorliegenden Fall hat der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, dass die Kosten eines externen Dienstleisters für die regelmäßige Kontrolle der Mülltonnen (Müllmanagement) in einem Wohnraummietverhältnis gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV auf den Mieter umlegbar sind. Dies gilt auch für die bei fehlerhafter Abfalltrennung erfolgende Nachsortierung von Hand. Auch entschieden wurde in diesem BGH-Urteil über die Rauchwarnmelderwartung. (mehr …)
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BGH: Verjährungsbeginn erst nach Rückgabe der Wohnung
Die Verjährungsfrist für “Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache” ist speziell und sie beträgt sechs Monaten, die Verjährung beginnt aber erst mit Rückgabe der Mietsache. (mehr …)
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BGH: Baulärm von Nachbargrundstück kein Mietmangel
Nach Abschluss des Mietvertrags eintretende erhöhte Lärm- und Schmutzimmissionen begründen, auch wenn sie von einer auf einem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle herrühren, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB hinnehmen muss (Bestätigung des Senatsurteils vom 29.04.2020 – VIII ZR 31/18; vgl. auch Senatsurteil vom 29.04.2015 – VIII ZR 197/14). (mehr …)
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BGH: Die Anforderungen an Indexmiete und hierauf gestützte Mieterhöhungen
Der Bundesgerichtshof hat im Fall VIII ZR 42/20 am 26. Mai 2021 entschieden, dass die Vereinbarung einer Indexmiete gemäß BGB § 557b wirksam ist und eine Mietänderung, die hierauf gestützt wird, geltend gemacht werden kann. Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 23. Januar 2020 wurde zurückgewiesen. Der Fall betraf einen Mietvertrag über eine Wohnung, in dem eine Vereinbarung über eine Indexmiete enthalten war. Der Kläger machte geltend, dass sich der Verbraucherpreisindex um mindestens 3% verändert hatte und forderte eine Anpassung der Miete entsprechend. Der Beklagte widersprach und argumentierte, dass die Vereinbarung unwirksam sei. Das Landgericht gab dem Kläger Recht und der Beklagte zog das Urteil vor den Bundesgerichtshof. Das Gericht entschied, dass die Vereinbarung wirksam ist und die Mietänderung geltend gemacht werden kann. (Urt. v. 25.5.2021, Az. VIII ZR 42/20)
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BGH: Die Baumfällung grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege
Lange galt, die Fällung eines Baumes ist nicht umlagefähig i.S. der Betriebskostenverordnung. Der Grund war einfach einen Baum kann man nur einmal fällen, damit erfüllt es nicht das Merkmal “regelmäßig wiederkehrend”, nun kam der Fall zum BGH. In seinem Urteil vom 10. November 2021 (Az. VIII ZR 107/20) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Kosten der Fällung eines morschen und nicht mehr standsicheren Baums grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege im Sinne von § 2 Nr. 10 BetrKV (Betriebskostenverordnung) sind. (mehr …)
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Betriebskostenabrechnung in großen Wohnanlagen: Bundesgerichtshof stärkt Vermieterrechte
Die Abrechnung von Betriebskosten in großen Wohnanlagen stellt Vermieter und Hausverwalter vor immer wiederkehrende Herausforderungen. Das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat in einem wegweisenden Urteil vom 29. Januar 2020 (VIII ZR 244/18) klare Leitlinien zur rechtssicheren Abrechnung vorgegeben. In diesem Artikel beleuchten wir die Schlüsselpunkte dieses Urteils und ihre Auswirkungen auf Vermieter, insbesondere im Kontext von Hausverwaltung und Mietrecht. (mehr …)
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BGH: Kündigungsgrund Störung des Hausfriedens
Das vorliegende Urteil des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) betrifft einen Rechtsstreit zwischen einer Klägerin und den Beklagten hinsichtlich der Kündigung eines Mietverhältnisses. Die Klägerin hatte das Mietverhältnis aufgrund von Lärmbelästigungen und einer unberechtigten Untervermietung ordentlich und später auch fristlos gekündigt. Das Landgericht Köln hatte in seinem Urteil vom 2. April 2020 die Klage abgewiesen und die Kündigungen als unbegründet angesehen. Die Klägerin hat hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. (mehr …)
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BGH: Kein Einsichtsrecht des Mieters in Unterlagen bei verschwistertem Dienstleister
Das Einsichtsrecht eines Mieters in Bezug auf die Abrechnungsunterlagen einer Betriebskostenabrechnung ist in der Regel gesetzlich geregelt und dem Mieter zustehend. Dies bedeutet, dass der Mieter das Recht hat, Einsicht in alle Unterlagen zu nehmen, die für die Berechnung der Betriebskosten relevant sind. Allerdings gibt es auch Ausnahmefälle, in denen der Vermieter von seiner Pflicht zur Einsichtsgewährung entbunden werden kann. (mehr …)
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BGH: Kein Einsichtsrecht in Abrechnungsbelege bei Beauftragung von Subunternehmern
Ein Mieter kann im Rahmen der bei einer Betriebskostenabrechnung geschuldeten Belegvorlage vom Vermieter dann nicht die Einsichtnahme in Unterlagen verlangen, die das Vertragsverhältnis zwischen einem vom Vermieter mit einer betriebskostenrelevanten Dienstleistung beauftragten Dritten und dem von diesem weiter beauftragten Subunternehmer betreffen, wenn der Vermieter mit dem Dritten eine Vergütung für dessen Tätigkeit vereinbart hat oder diese nach § 612 BGB als vereinbart gilt und der Vermieter die von dem Dritten in Rechnung gestellte Vergütung in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt hat. (mehr …)
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BGH: Mieter haben Einsichtsrecht in die Zahlungsbelege
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass Mieter das Recht haben, auch Einsicht in die Zahlungsbelege zur Betriebskostenabrechnung zu erhalten. Dies ergibt sich aus § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), wonach Mieter bei unzulässiger Rechtsausübung durch den Vermieter ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht haben. Laut BGH umfasst die Abrechnungspflicht des Vermieters gemäß § 259 Abs. 1 BGB auch die Vorlage von Belegen, soweit diese üblicherweise erteilt werden. Dabei sei es unerheblich, ob die Einsichtnahme in die Belege für die Überprüfung der Abrechnung zwingend erforderlich ist oder nicht. Vielmehr genüge das allgemeine Interesse des Mieters, die Tätigkeit des Vermieters zu kontrollieren. (mehr …)
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BGH: Mieterhöhung für (Teil) Inklusivmiete mit Nettomietspiegel möglich
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Deutschland hat entschieden, dass die Revision des Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 2. April 2020 zurückgewiesen wird. Der Beklagte muss die Kosten des Revisionsverfahrens tragen. (mehr …)
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Was ist die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse ist ein gesetzliches Instrument, das dazu dient, die Mieten in bestimmten Gebieten zu begrenzen und damit Mieter vor überhöhten Mieten zu schützen. Sie wird häufig in Gebieten eingeführt, in denen die Nachfrage nach Wohnraum hoch ist und die Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen sind § 556d BGB & §556e BGB.
Die Mietpreisbremse wurde in Deutschland im Jahr 2015 eingeführt und gilt seitdem in vielen Städten und Gemeinden. Sie besagt, dass die Miete für eine Wohnung nicht um mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird dabei von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und berücksichtigt die Mietpreise für vergleichbare Wohnungen in der Region. (mehr …)
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Das BGH-Urteil zur Verwaltungskostenpauschale: Klare Vorgaben für Hausverwalter und Vermieter
Die Immobilienbranche sieht sich mit einem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs konfrontiert, das für Hausverwalter und Vermieter relevante Konsequenzen mit sich bringt. Im Urteil vom 19. Dezember 2018 (VIII ZR 254/17) wurde festgestellt, dass eine gesondert ausgewiesene Verwaltungskostenpauschale in einem formularmäßigen Wohnraummietvertrag unwirksam ist, sofern nicht eindeutig erkennbar ist, dass es sich um einen Teil der Grundmiete handelt. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe des Urteils, seine Bedeutung für die Branche und gibt praktische Hinweise für Hausverwalter und Vermieter. (mehr …)
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BGH: Die Regeln zur Vorauszahlungserhöhung
Die letzte Betriebskostenabrechnung ist laut dem Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland die Grundlage für eine Anpassung von Vorauszahlungen von Mietern. Allerdings hindert diese Abrechnung nicht die Berücksichtigung anderer Umstände, die die im laufenden Jahr entstehenden Kosten voraussichtlich beeinflussen werden. Der BGH stellte in einem Urteil vom 28. September 2011 klar, dass es keinen Raum für einen “abstrakten” Sicherheitszuschlag in Höhe von 10% auf die zuletzt abgerechneten Betriebskosten gibt. (mehr …)
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Heizkostenabrechnung nach tatsächlicher Wohnfläche – Bundesgerichtshof fällt wegweisendes Urteil
Leitsatz: Sofern und soweit Betriebskosten nach gesetzlichen Vorgaben (vgl. etwa § 556a Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 1 HeizkostenV) ganz oder teilweise nach Wohnflächenanteilen umgelegt werden, ist für die Abrechnung im Allgemeinen der jeweilige Anteil der tatsächlichen Wohnfläche der betroffenen Wohnung an der in der Wirtschaftseinheit tatsächlich vorhandenen Gesamtwohnfläche maßgebend (insoweit Aufgabe von BGH, Urt. v. 31.10.2007 – VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rz. 19).
Die Heizkostenabrechnung ist ein sensibles Thema für Vermieter und Mieter gleichermaßen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat nun klare Richtlinien für die Berechnung vorgegeben. In diesem Artikel beleuchten wir die Entscheidung des BGH und deren Auswirkungen auf die Heizkostenabrechnung in der Immobilienbranche. (mehr …)
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BGH: Erstattung von Anwaltskosten, nicht in Routinefällen
Von einem Großvermieter kann erwartet werden, dass er in mietrechtlichen Routinefällen bei der Mahnung und Kündigung ohne Anwalt auskommt. Bedient er sich dennoch eines Rechtsanwaltes, so muss er diese Kosten selber tragen. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Vermieter um eine ausländische Gesellschaft handelt. (mehr …)
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BGH: Kein Vorwegabzug bei der Grundsteuer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 10. Mai 2017 (Az. VIII ZR 79/16) entschieden, dass bei der Betriebskostenabrechnung für ein teils gewerblich und teils zu Wohnzwecken genutztes Grundstück kein Vorwegabzug für die gewerblich genutzten Einheiten bei der Umlage der Grundsteuer erforderlich ist. (mehr …)
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BGH: Mieter muss konkrete Tatsachen vorbringen, um Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot zu belegen
Der Mieter trägt in der Regel die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Vermieter bei der Abrechnung der Betriebskosten gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstoßen hat. Dies bedeutet, dass der Mieter nachweisen muss, dass der Vermieter bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung unangemessen hohe Kosten angesetzt hat, die über dem durchschnittlichen Kostenansatz für vergleichbare Wohnungen liegen. (mehr …)
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Wespennest in Mietwohnungen: Wer trägt die Kosten?
Das Auftreten eines Wespennestes in Mietwohnungen z.B. auf dem Balkon oder in Rollladenkästen stellt Mieter und Vermieter gleichermaßen vor eine Herausforderung. Eine der häufigsten Fragen, die dabei aufkommt: Wer trägt die Kosten für die Entfernung des Wespennestes? (mehr …)
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Tod des Vermieters: Auswirkungen auf Mieter und Mietvertrag
Der “Tod des Vermieters” löst oft Unsicherheit unter Mietern aus. Doch in der Regel ist diese Sorge unbegründet, da der Erbe das Mietverhältnis unter den alten Vertragsbedingungen weiterführen muss. Wir beleuchten, die Auswirkungen auf Mieter und Mietvertrag. Was sich ändert sich rechtlich , wenn der Vermieter verstirbt? (mehr …)
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BGH: Vermieter kann fehlendem Umlageschlüssel im Mietvertrag einseitig festlegen
Ist im Mietvertrag kein Umlageschlüssel vereinbart, kann der Vermieter mit der ersten Abrechnung den künftigen Umlageschlüssel einseitig festlegen und entscheiden, ob die Betriebskosten nach Wohnfläche oder Anzahl der Mieter pro Wohnung abgerechnet wird. Den Mietvertragsparteien im Wohnraummietrecht steht es frei, anstelle eines konkreten Umlageschlüssels ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht nach billigem Ermessen des Vermieters zu vereinbaren, da die Regelung in § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB abdingbar ist. (mehr …)
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Stärkung der Mieterrechte: BGH setzt Grenzen bei Schönheitsreparaturen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil die Rechte der Mieter gestärkt, in Fällen wo Mieter eine unrenovierte Wohnungen anmieten, können sie nicht vertraglich zu Schönheitsreparaturen verpflichtet werden. Diese Entscheidung definiert neu, welche Verantwortlichkeiten Mieter bei Schönheitsreparaturen tragen, und setzt damit klare Grenzen.
Der Fall: Unrenovierte Wohnung und Schönheitsreparaturen
Im zugrunde liegenden Fall bezog ein Mieter eine unrenovierte Wohnung und verpflichtete sich schriftlich, bei seinem Auszug Schönheitsreparaturen vorzunehmen. Als er jedoch auszog, ohne zu renovieren, gab ihm der BGH Recht. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für die Praxis der Schönheitsreparaturen.
BGH-Urteil: Keine Übertragung der Renovierungspflicht
Das BGH-Urteil stellt klar, dass die Pflicht zur Renovierung nicht automatisch auf Mieter übertragen werden kann, insbesondere wenn sie in unrenovierte Wohnungen einziehen. Der BGH betonte, dass eine solche Klausel den Mieter unangemessen benachteiligt.
Unwirksame Renovierungsklauseln
Das Gericht erklärte auch, dass Klauseln, die Mieter zu Renovierungen in festen Zeitabständen oder zu unklaren Leistungen verpflichten, unwirksam sind. Dies schützt Mieter davor, für die Beseitigung von Gebrauchsspuren des Vormieters aufkommen zu müssen.
Bedeutung für Mieter und Vermieter
Für Mieter bedeutet das Urteil einen wichtigen Schutz. Sie müssen nicht mehr befürchten, bei Auszug aus einer unrenovierten Wohnung für Renovierungen verantwortlich zu sein. Vermieter müssen ihre Mietverträge überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um rechtlichen Problemen vorzubeugen.
Auswirkungen auf die Immobilienbranche
Dieses Urteil könnte zu einer Neubewertung führen, wie Vermieter und Mieter bei der Übergabe von Wohnungen zusammenarbeiten. Es setzt eine klare Linie, was von Mietern erwartet werden kann und was nicht.
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Mietschulden: Fristgemäße Kündigung bei bald unwirksam?
Das Thema Mietschulden und fristgemäße Kündigungen ist in der Immobilienbranche von großer Bedeutung. Neue Entwicklungen, insbesondere ein Entwurf des Berliner Senats, könnten bald zu einer Änderung der aktuellen Rechtslage führen. Dieser Artikel beleuchtet die potenziellen Änderungen und deren Auswirkungen auf Vermieter und Mieter.
Aktuelle Rechtslage und Vorgeschlagene Änderungen
Nach der derzeitigen Rechtslage kann ein Vermieter einem Mieter kündigen, wenn dieser mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten in Verzug ist. Interessanterweise ändert sich die Situation, wenn der Mieter während einer Schonfrist die offenen Mietschulden nachzahlt. In diesem Fall bleibt eine fristgemäße Kündigung wirkungslos. Wenn jedoch im Kündigungsschreiben des Vermieters „fristlos, hilfsweise fristgemäß“ steht, gilt die Schonfrist-Regelung bisher nicht.
Unterstützung für Änderungen im Mietrecht
Marianne Krause, Richterin am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, betrachtet den aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs als überarbeitungswürdig. Sie unterstützt den Entwurf des Berliner Senats, der die Schonfristzahlung als ein zentrales Element des sozialen Mietrechts stärken will. Dieser Entwurf soll bald dem Bundesrat vorgelegt werden.
Problematik der derzeitigen Praxis
Die gegenwärtige Praxis führt dazu, dass Mieter, die ihre Mietschulden nicht nachzahlen und somit die fristgemäße Kündigung ungültig machen, ihre Wohnung verlieren, obwohl sie zwischenzeitlich wieder zahlungsfähig sind. Dieses Szenario zeigt die Notwendigkeit einer Reform im Mietrecht, um Menschen in finanziellen Notlagen besser zu schützen.
Auswirkungen auf Vermieter
Für Vermieter könnte eine Änderung der Rechtslage bedeuten, dass die Durchsetzung einer Kündigung aufgrund von Mietschulden erschwert wird. Dies erfordert eine Anpassung der Verwaltungspraktiken und möglicherweise eine Überarbeitung der Mietverträge. Eine proaktive Kommunikation und das frühzeitige Erkennen von Zahlungsschwierigkeiten bleiben essentiell.
Auswirkungen auf Mieter
Eine Reform würde für Mieter einen zusätzlichen Schutz darstellen. Die Möglichkeit, während der Schonfrist zu zahlen und damit eine Kündigung abzuwenden, bietet einen wichtigen sozialen Schutzmechanismus, insbesondere in Zeiten finanzieller Unsicherheit.
Fazit
Die Diskussion um die fristgemäße Kündigung bei Mietschulden und die bevorstehenden Änderungen sind von großer Bedeutung für die Immobilienbranche. Sowohl Vermieter als auch Mieter sollten sich auf die möglichen Änderungen vorbereiten und die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.
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Rechte und Pflichten bei der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Hintergrundüberprüfung des Mieters: Ein berechtigtes Anliegen des Vermieters
Vermieter haben ein legitimes Interesse daran, die Zuverlässigkeit potenzieller Mieter zu überprüfen. Dies umfasst die pünktliche Mietzahlung in vorherigen Mietverhältnissen sowie das Verhalten des Mieters bezüglich des Hausfriedens. Störungen können den Vermieter zu Maßnahmen gegenüber anderen Mietern veranlassen und berechtigen möglicherweise zu Mietminderungen.
Es ist üblich und zulässig, dass Vermieter Informationen über die Person und Anschrift des Vorvermieters, die Dauer des vorangegangenen Mietverhältnisses und die Erfüllung mietvertraglicher Pflichten erfragen. Ebenso sind Fragen nach den finanziellen Verhältnissen des Mieters erlaubt, um dessen Bonität und Zuverlässigkeit einzuschätzen (BGH-Urteil, 09.04.2014, Az. VIII ZR 107/13).
Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Mieter haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom früheren Vermieter. Sie können jedoch eine Quittung für gezahlte Mieten gemäß § 368 BGB anfordern. Der frühere Mieter ist auch nicht verpflichtet, zusätzliche Bescheinigungen auszustellen oder Auskünfte über das Mietverhältnis zu geben.
Bedeutung der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Diese Bescheinigung ist mehr als eine Bestätigung der Mietzahlungen. Sie kann auch eine Erklärung des Vermieters sein, dass der Mieter keine Schulden hat und nichts mehr schuldet, einschließlich möglicher Miet- und Betriebskostennachzahlungen (BGH-Urteil, 30.09.2009, Az. VIII ZR 238/08).
Konsequenzen einer gefälschten Vormieterbescheinigung
Die Vorlage einer gefälschten Vormieterbescheinigung ist eine erhebliche Pflichtverletzung und kann zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen. Diese Maßnahme muss jedoch zeitnah nach Entdeckung der Fälschung erfolgen (BGH-Urteil, 09.04.2014, Az. VIII ZR 107/13).
Achtung bei Falschauskünften des Vermieters
Ein früherer Vermieter darf keine falschen oder irreführenden Informationen über einen Mieter verbreiten. Solche Falschauskünfte können zu Schadenersatzansprüchen führen (§ 826 BGB bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung).
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BGH: Anspruch auf Rückgabe der Mietsicherheit erst nach angemessener Überlegungsfrist
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil festgelegt, dass der Anspruch eines Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit erst fällig wird, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf.
In dem konkreten Fall ging es um eine Wohnung in Erfurt, für die der Kläger von 2002 bis 2009 Mieter war. Zu Beginn des Mietverhältnisses hatte der Kläger ein Kautionssparbuch über 695,36 Euro eingerichtet und an die Beklagte als Mietsicherheit übergeben. Die Beklagte hatte dem Kläger für die Jahre 2006 bis 2009 Betriebskostenabrechnungen zugesandt, in denen Nachzahlungsbeträge zugunsten der Beklagten ausgewiesen waren. Der Kläger hatte daraufhin Klage eingereicht und die Pfandfreigabe und Rückgabe des Sparbuchs begehrt. Die Beklagte hat sich auf ihre Nachzahlungsansprüche in Höhe von insgesamt 959,57 Euro berufen und diesen Betrag im Wege der Widerklage geltend gemacht.
Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen und den Kläger verurteilt, an die Beklagte aus der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2009 den Betrag von 128,11 Euro zu zahlen. Das Landgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Der BGH hat nun entschieden, dass der Anspruch des Klägers auf Rückgabe der Mietsicherheit erst fällig wurde, als die Nachzahlungsansprüche der Beklagten verjährt waren. Das bedeutet, dass der Kläger keinen Anspruch auf Rückgabe der Mietsicherheit hat, solange der Vermieter noch Forderungen aus dem Mietverhältnis hat, wegen derer er sich aus der Mietsicherheit befriedigen kann.
Das Urteil des BGH hat Auswirkungen auf die Rechte von Mietern und Vermietern in Deutschland. Mieter sollten sich daher bewusst machen, dass sie erst nach Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist Anspruch auf Rückgabe der Mietsicherheit haben, wenn dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen.
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Kaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche: BGH entscheidet über Einbehalt von angemessenem Teilbetrag
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) sichert die Mietkaution auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und dessen Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb darf der Vermieter einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist. Im konkreten Fall mietete die Klägerin eine Wohnung der Beklagten und leistete eine Barkaution. Das Mietverhältnis endete und die Beklagten nahmen eine Zwischenablesung vor. Sie rechneten die geleistete Kaution ab und behielten einen Teilbetrag von 450 EUR aufgrund einer erwarteten Nachforderung aufgrund der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung zurück. Die Klägerin verlangte Zahlung des einbehaltenen Kautionsbetrages. Der Bundesgerichtshof lehnte dies ab, der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Mietkaution bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist.
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Stillschweigende Zustimmung: BGH ermöglicht Mieterhöhung ohne Kommentar
Die Immobilienbranche steht vor einem signifikanten Wandel, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) eine neue Regelung zur stillschweigenden Zustimmung bei Mieterhöhungen eingeführt hat. Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für Vermieter und Mieter, da sie die Dynamik der Mieterhöhung grundlegend verändert. In diesem Artikel beleuchten wir die Details dieser BGH-Entscheidung und ihre Auswirkungen auf den Immobilienmarkt.
Die BGH-Entscheidung: Ein Überblick
Die neueste Entscheidung des BGH (Beschluss v. 30. Januar 2018 Az. VIII ZB 74/16) zur stillschweigenden Zustimmung bei Mieterhöhungen stellt eine bedeutende Veränderung dar. Früher war es notwendig, dass Mieter ausdrücklich ihrer Mieterhöhung zustimmen mussten. Diese Entscheidung lockert diese Anforderung, indem sie besagt, dass das Ausbleiben eines Widerspruchs seitens des Mieters als Zustimmung gewertet werden kann. Diese Änderung hat das Potenzial, die Art und Weise, wie Vermieter Mieterhöhungen durchführen, grundlegend zu verändern.
Auswirkungen auf Vermieter
Für Vermieter bedeutet diese Entscheidung eine Vereinfachung des Verfahrens zur Mieterhöhung. Es entfällt die Notwendigkeit, eine explizite Zustimmung von den Mietern einzuholen, was den Prozess beschleunigt und vereinfacht. Allerdings sollten Vermieter sich bewusst sein, dass eine klare und rechtzeitige Kommunikation nach wie vor entscheidend ist, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
Auswirkungen auf Mieter
Mieter müssen nun aufmerksamer sein. Die neue Regelung bedeutet, dass ihr Schweigen als Zustimmung zu einer Mieterhöhung interpretiert werden kann. Es ist daher wichtig, dass Mieter aktiv werden, wenn sie einer Mieterhöhung widersprechen wollen. Diese Veränderung erhöht die Verantwortung der Mieter, sich mit den Bedingungen ihres Mietvertrags und den ihnen zugesandten Dokumenten auseinanderzusetzen.
Rechtliche Hintergründe und Bedeutungen
Es ist wichtig, die rechtlichen Feinheiten dieser Entscheidung zu verstehen. Die BGH-Entscheidung basiert auf bestimmten rechtlichen Prämissen und hat spezifische Bedingungen, unter denen die stillschweigende Zustimmung angenommen werden kann. Eine genaue Betrachtung der rechtlichen Grundlagen und ihrer Auslegung ist für alle Beteiligten unerlässlich.
Strategien für Vermieter zur Umsetzung der neuen Regelung
Vermieter sollten strategisch vorgehen, um die neuen Bestimmungen effektiv umzusetzen. Dies beinhaltet die Entwicklung klarer Kommunikationswege und ‑strategien, um sicherzustellen, dass die Mieterhöhungen rechtlich einwandfrei sind. Es geht auch darum, ein Gleichgewicht zwischen der Wahrung der Rechte der Mieter und der effizienten Durchsetzung legitimer Mieterhöhungen zu finden.
Schlussfolgerung
Die Entscheidung des BGH zur stillschweigenden Zustimmung bei Mieterhöhungen ist ein bedeutsamer Meilenstein für die Immobilienbranche. Sie bringt sowohl für Vermieter als auch für Mieter neue Herausforderungen und Verantwortlichkeiten mit sich. Eine sorgfältige Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und eine klare Kommunikation sind entscheidend, um die Vorteile dieser Entscheidung zu nutzen und gleichzeitig faire und transparente Mietverhältnisse zu gewährleisten.
Die Immobilienbranche muss sich an diese neue Regelung anpassen. Die stillschweigende Zustimmung bei Mieterhöhungen nach dem BGH-Urteil stellt sowohl für Vermieter als auch für Mieter eine bedeutende Veränderung dar. Es ist wichtig, dass beide Seiten ihre Rechte und Pflichten verstehen, um von dieser Entscheidung profitieren zu können und gleichzeitig faire Mietverhältnisse aufrechtzuerhalten.
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BGH im Mietrecht: Entscheidend für Mieter & Vermieter
Der Bundesgerichtshof (BGH) spielt eine zentrale Rolle im deutschen Rechtssystem, insbesondere im Bereich des Mietrechts. Als höchstes Gericht in Zivil- und Strafsachen in Deutschland trifft der BGH Entscheidungen, die grundlegende Bedeutung für die Auslegung und Anwendung des Gesetzes haben. Dieser Artikel beleuchtet die Funktion des BGH im Mietrecht, einschließlich der Behandlung von Wohnungs- und Gewerbemietverträgen sowie die Bedeutung seiner Urteile in Wohnungseigentumssachen. (mehr …)
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BGH: Insolvenz des Vermieters kein Anspruch für nicht ordnungsgemäß angelegte Kautionen
Der Mieter von Wohnraum kann im Falle der Insolvenz des Vermieters nur dann eine geleistete Mietkaution zurückfordern, wenn der Vermieter sie von seinem Vermögen getrennt angelegt hat. Ist dies nicht der Fall, gilt der Rückforderungsanspruch als eine Insolvenzforderung. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 20. Dezember 2007 entschieden. Im konkreten Fall hatte die Klägerin im Februar 2001 an die Schuldnerin, von der sie eine Wohnung gemietet hatte, einen Kautionsbetrag in Höhe von 1.700 DM gezahlt. Die Schuldnerin legte diesen Betrag jedoch entgegen der gesetzlichen Vorschrift nicht von ihrem Vermögen getrennt an. Das Mietverhältnis wurde zum 30. November 2004 beendet und im März 2005 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Klägerin forderte den Rückgewähr des Kautionsbetrages, doch der BGH lehnte dies ab, da die Schuldnerin ihre Sicherungsverpflichtung nicht erfüllt hatte. (Urt. v. 20.12.2007, Az. IX ZR 132/06)