Kategorie: Zertifikat/Teilnahmebescheinigung
Ja, nach bestätigter Teilnahme eines Seminares gemäß § 34c GewO erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Mit den erforderlichen Angaben: Veranstalter, Referent, Datum und Uhrzeit, der Nettozeit sowie Angaben zu den Themen/Seminarinhalten und Unterschrift.
Diese dient als offizieller Nachweis Ihrer Qualifikation und Weiterbildung, die Sie bei der zuständigen Stelle vorlegen können.