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  • Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis meiner Weiterbildung gemäß § 34c GewO?

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    Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung zum Nachweis meiner Weiterbildung gemäß § 34c GewO? 

    Kate­go­rie: Zertifikat/Teilnahmebescheinigung

    Ja, nach bestä­tig­ter Teil­nah­me eines Semi­na­res gemäß § 34c GewO erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung. Mit den erfor­der­li­chen Anga­ben: Ver­an­stal­ter, Refe­rent, Datum und Uhr­zeit, der Net­to­zeit sowie Anga­ben zu den Themen/Seminarinhalten und Unterschrift.

    Die­se dient als offi­zi­el­ler Nach­weis Ihrer Qua­li­fi­ka­ti­on und Wei­ter­bil­dung, die Sie bei der zustän­di­gen Stel­le vor­le­gen können.



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