Kategorie: Zertifikat/Teilnahmebescheinigung
Nach bestätigter Teilnahme eines Seminares erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Mit den erforderlichen Angaben gemäß § 15 FAO: Veranstalter, Referent, Datum und Uhrzeit, der Nettozeit sowie Angaben zu den Themen/Seminarinhalten und Unterschrift.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Anerkennung der Weiterbildungsmaßnahme letztlich von den jeweiligen Anwaltskammern abhängt, die sich i.d.R. das Recht zur Einzelprüfung und Anerkennung vorbehalten. Daher empfehlen wir, die Bescheinigung nach Erhalt zur Bestätigung bei Ihrer zuständigen Kammer vorzulegen bzw. vorab bei der Kammer anzufragen.
Bei Rückfragen unterstützen wir Sie gerne.