Urteil des Bundesgerichtshofs: Untervermietung von Nebenwohnungen für berufliche Zwecke – Was Hausverwalter und Vermieter jetzt wissen müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. September 2023 ein wegweisendes Urteil zum Thema Untervermietung von beruflich genutzten Nebenwohnungen gesprochen (Urteil vom 27. September 2023 – VIII ZR 88/22). Dieses Urteil wirft wichtige Fragen auf, insbesondere für Hausverwalter und Vermieter in der Immobilienbranche. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Hintergründe und Auswirkungen dieses Urteils. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 27. September 2023 (VIII ZR 88/22) eine wegweisende Entscheidung im Bereich der Untervermietung von beruflich genutzten Nebenwohnungen getroffen. Insbesondere für Hausverwalter und Vermieter in der Immobilienbranche ist dieses Urteil von großer Bedeutung.
Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, in dem ein Mieter aufgrund beruflicher Verpflichtungen eine Doppelhaushälfte mit Garten gemietet hat und zusätzlich eine etwa 72 m² große Dreizimmerwohnung in Berlin als Nebenwohnung nutzt. Der Mieter beabsichtigt, Teile dieser Wohnung aus beruflichen Gründen zu untervermieten. Das Urteil des BGH hebt dabei ein vorheriges Urteil des Landgerichts Berlin auf und verweist die Angelegenheit zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht.
Die rechtlichen Fragestellungen drehen sich um das berechtigte Interesse des Mieters an der Untervermietung nach § 553 Abs. 1 BGB. Das Gericht betont, dass jedes nachvollziehbare Interesse des Mieters an einer finanziellen Ersparnis als berechtigt anzusehen ist. Dies schließt auch die Absicht ein, einen Teil der Wohnung aus beruflichen Gründen zu vermieten.
Im vorliegenden Fall beabsichtigt der Mieter, die gemietete Wohnung in Berlin weiterhin als Nebenwohnung zu nutzen. Er ist Geschäftsführer einer örtlichen Speditionsfirma, die auf die Bereiche Lateinamerika und den Mittleren Osten spezialisiert ist. Aufgrund seiner beruflichen Situation nutzt er die Mietwohnung in Berlin während der Arbeitswoche zum Ausruhen und übernachtet dort zwei bis drei Mal wöchentlich, um Fahrzeit zu sparen.
Das Gericht hebt hervor, dass es nicht darauf ankommt, ob der Mieter auf die Untervermietung angewiesen ist, um das Mietverhältnis aufrechtzuerhalten. Vielmehr genügt jedes nachvollziehbare Interesse an einer finanziellen Ersparnis, um das Vorliegen eines berechtigten Interesses im Sinne des Gesetzes zu begründen.
Für Hausverwalter und Vermieter ist dieses Urteil von großer Relevanz, da es die Möglichkeiten von Mietern zur Untervermietung von Nebenwohnungen für berufliche Zwecke stärkt. Es unterstreicht die Bedeutung einer umfassenden Würdigung der individuellen Umstände in jedem Fall.
Insgesamt verdeutlicht dieses Urteil, dass die Rechtsprechung den modernen Anforderungen an Mobilität und Flexibilität gerecht wird. Hausverwalter und Vermieter sollten sich über die Details dieses Urteils informieren und sicherstellen, dass sie in ähnlichen Fällen angemessen reagieren können.