Zustimmung oder Ablehnung bei Veräußerungsbeschränkung? Viele Teilungserklärungen sehen eine Verwalterzustimmung i.S.v. § 12 Abs. 1 WEG, bei Verkauf des Wohnungseigentums, vor. Doch was wenn der Verwalter die Zustimmung ablehnt? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Verwalterrolle und Veräußerungszustimmung auseinandergesetzt. Es handelt sich um einen bedeutenden Fall im Bereich des Wohnungseigentumsrechts, der wichtige Fragen zur Rolle des Verwalters in der Wohnungseigentümergemeinschaft und zur Zustimmungspflicht bei Veräußerungen klärt. Die Entscheidung des BGH stellt eine Fortentwicklung des Wohnungseigentumsrechts dar und ist daher von großer Relevanz.
Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte am 21. Juli 2023 ein bedeutendes Urteil im Bereich des Wohnungseigentumsrechts (Aktenzeichen V ZR 90/22). Dieses Urteil hat weitreichende Implikationen für die Praxis des Wohnungseigentums und betrifft insbesondere die Rolle des Verwalters in der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie die Zustimmungserfordernisse bei der Veräußerung von Wohnungseigentum.
Der Fall betrifft eine Klägerin, Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, deren Verwalterin die Beklagte ist. Nach der Teilungserklärung bedarf die Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters. Die Klägerin veräußerte ihr Teileigentum und bat um Zustimmung zur Veräußerung, die von der Beklagten verweigert wurde. Nachdem sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht die Klage abgewiesen hatten, gelangte der Fall zum BGH.
Der BGH entschied, dass seit dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 1. Dezember 2020 Klagen auf Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) zu richten sind. Dies gilt auch für Vereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes getroffen wurden. Der Verwalter hat in diesem Kontext lediglich eine Organstellung für die Gemeinschaft und kein eigenes Zustimmungsrecht.
Dieses Urteil klärt eine wesentliche rechtliche Fragestellung im Wohnungseigentumsrecht und hat bedeutende Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis von Wohnungseigentümergemeinschaften. Es stärkt die Position der Gemeinschaft im Vergleich zu einzelnen Verwaltern und trägt zur Klärung der Zuständigkeiten bei der Veräußerung von Wohnungseigentum bei.
Das Urteil des BGH in V ZR 90/22 ist ein Meilenstein in der Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts. Es bringt Klarheit in die Auslegung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes und stärkt die Rolle der Wohnungseigentümergemeinschaft in Entscheidungsprozessen, insbesondere bei der Veräußerung von Wohnungseigentum.