• Was ist die Mietpreisbremse?

    Die Miet­preis­brem­se ist ein gesetz­li­ches Instru­ment, das dazu dient, die Mie­ten in bestimm­ten Gebie­ten zu begren­zen und damit Mie­ter vor über­höh­ten Mie­ten zu schüt­zen. Sie wird häu­fig in Gebie­ten ein­ge­führt, in denen die Nach­fra­ge nach Wohn­raum hoch ist und die Mie­ten in den letz­ten Jah­ren stark gestie­gen sind § 556d BGB & §556e BGB.

    Die Miet­preis­brem­se wur­de in Deutsch­land im Jahr 2015 ein­ge­führt und gilt seit­dem in vie­len Städ­ten und Gemein­den. Sie besagt, dass die Mie­te für eine Woh­nung nicht um mehr als 10 Pro­zent über der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te lie­gen darf. Die orts­üb­li­che Ver­gleichs­mie­te wird dabei von der jewei­li­gen Gemein­de fest­ge­legt und berück­sich­tigt die Miet­prei­se für ver­gleich­ba­re Woh­nun­gen in der Region. 

    Die Miet­preis­brem­se hat das Ziel, die Mie­ten für Woh­nun­gen in gefrag­ten Gebie­ten zu sta­bi­li­sie­ren und damit eine wei­te­re Ver­teue­rung des Wohn­raums zu ver­hin­dern. Sie soll dafür sor­gen, dass auch Men­schen mit einem eher gerin­gen Ein­kom­men in der Lage sind, sich eine Woh­nung in einem belieb­ten Stadt­teil leis­ten zu können.

    Aller­dings gibt es auch Kri­tik an der Miet­preis­brem­se. Eini­ge Exper­ten argu­men­tie­ren, dass sie dazu bei­tra­gen kann, dass weni­ger neue Woh­nun­gen gebaut wer­den, da die Ver­mie­ter weni­ger pro­fi­ta­bel sind. Auch kann es vor­kom­men, dass Ver­mie­ter auf­grund der Miet­preis­brem­se ihre Woh­nun­gen nicht mehr ver­mie­ten, da sie nicht genug Geld ver­die­nen können.

    Ins­ge­samt gibt es also sowohl Vor- als auch Nach­tei­le der Miet­preis­brem­se. Sie kann dazu bei­tra­gen, dass Woh­nun­gen erschwing­li­cher blei­ben, aber sie kann auch dazu füh­ren, dass weni­ger Woh­nun­gen zur Ver­fü­gung ste­hen. Ob die Miet­preis­brem­se in einem bestimm­ten Gebiet ein­ge­führt wird, ent­schei­det die jewei­li­ge Gemeinde.