Die Mietpreisbremse ist ein gesetzliches Instrument, das dazu dient, die Mieten in bestimmten Gebieten zu begrenzen und damit Mieter vor überhöhten Mieten zu schützen. Sie wird häufig in Gebieten eingeführt, in denen die Nachfrage nach Wohnraum hoch ist und die Mieten in den letzten Jahren stark gestiegen sind § 556d BGB & §556e BGB.
Die Mietpreisbremse wurde in Deutschland im Jahr 2015 eingeführt und gilt seitdem in vielen Städten und Gemeinden. Sie besagt, dass die Miete für eine Wohnung nicht um mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird dabei von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und berücksichtigt die Mietpreise für vergleichbare Wohnungen in der Region.
Die Mietpreisbremse hat das Ziel, die Mieten für Wohnungen in gefragten Gebieten zu stabilisieren und damit eine weitere Verteuerung des Wohnraums zu verhindern. Sie soll dafür sorgen, dass auch Menschen mit einem eher geringen Einkommen in der Lage sind, sich eine Wohnung in einem beliebten Stadtteil leisten zu können.
Allerdings gibt es auch Kritik an der Mietpreisbremse. Einige Experten argumentieren, dass sie dazu beitragen kann, dass weniger neue Wohnungen gebaut werden, da die Vermieter weniger profitabel sind. Auch kann es vorkommen, dass Vermieter aufgrund der Mietpreisbremse ihre Wohnungen nicht mehr vermieten, da sie nicht genug Geld verdienen können.
Insgesamt gibt es also sowohl Vor- als auch Nachteile der Mietpreisbremse. Sie kann dazu beitragen, dass Wohnungen erschwinglicher bleiben, aber sie kann auch dazu führen, dass weniger Wohnungen zur Verfügung stehen. Ob die Mietpreisbremse in einem bestimmten Gebiet eingeführt wird, entscheidet die jeweilige Gemeinde.