• Eigenbedarf vs. Härtegründe im Mietrecht: BGH-Urteil

    Ein lang­jäh­ri­ges Mie­ter­paar sah sich mit einer Kün­di­gung ihres Miet­ver­hält­nis­ses kon­fron­tiert. Der Ver­mie­ter kün­dig­te wegen Eigen­be­darf und die Mie­ter mach­ten Här­te­grün­de gel­tend, wie es das Miet­recht auch zulässt. Als Här­te­grün­de führ­ten sie unter­and­e­rem auch die Sui­zid­ge­fahr des Mie­ter an. Die­ser Schritt führ­te zu einem bedeu­ten­den Rechts­streit, der bis zum Bun­des­ge­richts­hof (BGH) eska­lier­te. (mehr …)


  • Mietpreisbremse: BGH-Urteil bekräftigt Mieterrechte

    In Karls­ru­he wur­de ein bedeu­ten­des Urteil zur Miet­preis­brem­se gefällt. Die­ses stärkt BGH-Urteil zu Miet­preis­brem­se wer­den die Mie­ter­rech­te ent­schei­dend bekräf­tigt. Was ist genau vor­ge­fal­len? (mehr …)


  • Betriebsbedarf – Der neue Eigenbedarf laut BGH

    Betriebs­be­darf ist das auch Eigen­be­darf? Der Fall, der alles änder­te. Ein Ber­li­ner Ver­mie­ter, zugleich Rechts­an­walt, sieht sich gezwun­gen, den alten Miet­ver­trag zu kün­di­gen. Sein Plan: Büro und Heim unter einem Dach. Die Mie­ter, seit 1977 in ihrer Woh­nung, sehen das anders und so lan­det der Fall beim BGH. (mehr …)


  • Steuerhinterziehung beim Immobilienkauf: Vertrag nichtig?

    Steu­er­hin­ter­zie­hung beim Immo­bi­li­en­kauf: Ein detail­lier­ter Blick auf das BGH-Urteil

    Was ist pas­siert? (mehr …)


  • Maklerprovision: Neuerungen durch BGH-Regelungen erklärt

    BGH-Rege­lun­gen zu Mak­ler­pro­vi­sio­nen: Ein umfas­sen­der Leit­fa­den. Die Regu­lie­run­gen des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) zu Mak­ler­pro­vi­sio­nen haben erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf den Immo­bi­li­en­markt. In die­sem Arti­kel betrach­ten wir die jüngs­ten Ent­wick­lun­gen. (mehr …)


  • BGH-Urteil zu Sondereigentum an Stellplätzen

    Das Bun­des­ge­richts­hof hat jüngst ein bedeu­ten­des Urteil gefällt, das die Begrün­dung von Son­der­ei­gen­tum an Stell­plät­zen in Wohn­an­la­gen betrifft. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die ent­schei­den­den Aspek­te des BGH-Urteil zu Son­der­ei­gen­tum an Stell­plät­zen und des­sen weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen. (mehr …)


  • BGH-Urteil zur öffentlichen Zustellung: Neue Standards Gesetzt

    Das jüngs­te Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs stellt kla­re Anfor­de­run­gen zur öffent­li­chen Zustel­lung. Die rich­ti­ge Anwen­dung der öffent­li­chen Zustel­lung ist ent­schei­dend. Mit dem BGH-Urteil sind neue Stan­dards gesetzt.
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  • BGH-Urteil zu Zweiergemeinschaften: Unterlassungsansprüche

    Das BGH-Urteil zu Zwei­er­ge­mein­schaf­ten hat weit­rei­chen­de Fol­gen für Eigen­tü­mer. Ver­ste­hen Sie, was sich ändert und wie Sie betrof­fen sind. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Schadensersatz bei Mietvertragsabbrüchen

    BGH-Urteil bestä­tigt Scha­dens­er­satz bei Miet­ver­trags­ab­brü­chen (Kün­di­gung). Das Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat mit sei­nem Urteil vom 26. April 2023 die Land­schaft der Miet­ver­hält­nis­se in Deutsch­land mög­li­cher­wei­se ver­än­dert. Die­ses Urteil setzt neue Maß­stä­be für den Umgang zwi­schen Ver­mie­tern und Mie­tern, ins­be­son­de­re in Streit­fäl­len über nicht erfüll­te Ver­trags­be­din­gun­gen und die Fra­ge von Scha­dens­er­satz bei Miet­ver­trags­ab­brü­chen. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Wann müssen Mieter ihre Räumungsbereitschaft signalisieren?

    Das BGH-Urteil vom 28. Juni 2023 bie­tet wich­ti­ge Erkennt­nis­se zur Räu­mungs­be­reit­schaft von Mie­tern und Kos­ten­ri­si­ken. Wann müs­sen Mie­ter ihre Räu­mungs­be­reit­schaft signa­li­sie­ren? Ein aktu­el­les Urteil des BGH vom 28. Juni 2023 bringt Klar­heit, wenn es um die Räu­mungs­be­reit­schaft von Mie­tern in Gewer­be­räu­men geht. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Wende bei Staffelmietvereinbarungen

    Das Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs zu Staf­fel­miet­ver­ein­ba­run­gen 2024: Ein span­nen­der Fall und ein Durch­bruch im Mietrecht.

    Im Janu­ar 2024 wur­de ein bemer­kens­wer­tes Urteil gespro­chen, dass nun ver­öf­fent­licht wur­de. Das BGH-Urteil ist eine Wen­de bei Staf­fel­miet­ver­ein­ba­run­gen. Im Mit­tel­punkt stand eine Staf­fel­miet­ver­ein­ba­rung, die bereits wäh­rend der Preis­bin­dungs­pha­se einer öffent­lich geför­der­ten Woh­nung getrof­fen wur­de. Die­se Ver­ein­ba­rung soll­te für die Zeit nach Ende der Preis­bin­dung gel­ten. Der Fall ist span­nend, weil er die Gren­zen der Ver­trags­frei­heit aus­lo­tet. Er betrifft nicht nur die direkt betei­lig­ten Par­tei­en, son­dern hat weit­rei­chen­de Impli­ka­tio­nen für das deut­sche Miet­recht. (mehr …)


  • Entscheidung: Bundesverfassungsgericht zur Zwangsvollstreckung

    Mensch­lich­keit in der Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zur Zwangsvollstreckung.

    Im kal­ten Glanz des Gerichts­saa­les von Karls­ru­he ent­fal­tet sich eine Geschich­te, die weit über juris­ti­sche Fach­be­grif­fe hin­aus­geht. Hier steht die Mensch­lich­keit auf dem Prüf­stand – eine Sze­ne, die durch eine ana­ly­ti­sche und gleich­zei­tig empa­thi­sche Per­spek­ti­ve beson­ders ein­drück­lich wird. (mehr …)


  • Die Strompreisbremse in der Betriebskostenabrechnung

    Will­kom­men zu unse­rem neu­es­ten Video, direkt aus der Lern­fa­brik! In die­ser Aus­ga­be wid­men wir uns einem The­ma, das jüngst für viel Gesprächs­stoff gesorgt hat: die Strom­preis­brem­se und ihre Berück­sich­ti­gung in der Betriebskostenabrechnung.

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    In den ver­gan­ge­nen Jah­ren haben sich die Geset­ze im Bereich Ener­gie und Woh­nen mehr­fach geän­dert, was bei vie­len zu Ver­un­si­che­rung geführt hat. Vor allem die Ein­füh­rung von Preis­brem­sen für Gas, Fern­wär­me und Strom hat Fra­gen auf­ge­wor­fen. In die­sem Video erklä­ren wir Ihnen genau, wie die­se Preis­brem­sen funk­tio­nie­ren, wel­che Höchst­prei­se gel­ten, und wie der soge­nann­te Ent­las­tungs­be­trag berech­net wird. Wir gehen auch dar­auf ein, wie die­ser Ent­las­tungs­be­trag, Strom­preis­brem­se, in Ihrer Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung berück­sich­tigt und aus­ge­wie­sen wird, basie­rend auf den aktu­el­len gesetz­li­chen Grundlagen.

    Sie haben Fra­gen oder möch­ten Ihre Erfah­run­gen tei­len? Nut­zen Sie die Kom­men­tar­funk­ti­on unter die­sem Video. Und ver­ges­sen Sie nicht, sich für unse­re Semi­na­re anzu­mel­den, um noch tie­fer in die Mate­rie einzutauchen.

    Vie­len Dank für Ihr Inter­es­se – wir hof­fen, Ihnen mit die­sem Video wei­ter­hel­fen zu kön­nen und freu­en uns dar­auf, Sie bald wie­der in der Lern­fa­brik begrü­ßen zu dürfen!

    Unse­re 👉 Semi­na­re

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  • Neues BGH-Urteil zur Quotenabgeltungsklausel

    BGH-Urteil zur Quo­ten­ab­gel­tungs­klau­sel: Was Ver­mie­ter und Mie­ter jetzt wis­sen müssen.

    In einer bedeu­ten­den Ent­schei­dung hat der Bun­des­ge­richts­hof sei­ne Rechts­auf­fas­sung zu Quo­ten­ab­gel­tungs­klau­seln (bei Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren) in Miet­ver­trä­gen bekräf­tigt. Die­ses BGH-Urteil zur Quo­ten­ab­gel­tungs­klau­sel hat weit­rei­chen­de Fol­gen für Mie­ter und Ver­mie­ter und lässt eine Hin­ter­tür offen.
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  • Das Team der Lernfabrik wünscht frohe Ostern

    Frohe Ostern

    Wenn die ers­ten Früh­lings­blü­ten sich behut­sam der Son­ne ent­ge­gen­stre­cken und die Natur in ihren präch­tigs­ten Far­ben erwacht, nähert sich auch das Oster­fest – eine Zeit, die uns allen Neu­be­ginn und Hoff­nung ver­heißt. Wir, Ihr enga­gier­tes Team in der Lern­fa­brik, möch­ten die­sen zau­ber­haf­ten Moment zum Anlass neh­men, um jedem von Ihnen, unse­ren geschätz­ten Mit­glie­dern und Besu­chern, unse­re tief­emp­fun­de­nen Wün­sche zu übermitteln.

    Ostern erin­nert uns an die uner­mess­li­che Kraft der Erneue­rung und an die Bedeu­tung der Gemein­schaft. Es ist eine Zeit, die uns dazu ein­lädt, inne­zu­hal­ten, das Ver­gan­ge­ne zu reflek­tie­ren und mit neu­er Ener­gie und Zuver­sicht in die Zukunft zu blicken.

    In die­sem Sin­ne schät­zen wir jede ein­zel­ne Per­son, die mit uns die­sen Weg der Bil­dung und des Wachs­tums teilt. Ihr Ver­trau­en und Ihre Unter­stüt­zung sind das wah­re Fun­da­ment unse­res gemein­sa­men Erfolgs. Wir sind zutiefst dank­bar für die Mög­lich­keit, die­sen Weg gemein­sam mit Ihnen zu gehen.

    Das Oster­fest möge Ihnen und Ihren Liebs­ten viel Freu­de, Frie­den und Wohl­stand brin­gen. Genie­ßen Sie die fest­li­che Zeit, die leb­haf­ten Far­ben des Früh­lings und die kost­ba­ren Momen­te der Gemein­sam­keit. Es sind die­se Augen­bli­cke, die unser Leben berei­chern und uns dar­an erin­nern, was wirk­lich zählt.

    Wir freu­en uns dar­auf, Sie bald wie­der in der Lern­fa­brik begrü­ßen zu dür­fen, um gemein­sam neue Lern­aben­teu­er zu erle­ben. Bis dahin ste­hen wir Ihnen natür­lich jeder­zeit ger­ne zur Ver­fü­gung, soll­ten Sie Fra­gen haben oder Unter­stüt­zung benötigen.

    Mit herz­li­chen Grü­ßen und den bes­ten Wün­schen für ein geseg­ne­tes und freud­vol­les Osterfest,

    Ihr Team in der Lernfabrik


  • Gültigkeit von WEG-Beschlüssen trotz Corona-Pandemie

    Die Coro­na-Pan­de­mie war her­aus­for­dernd. Auch für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten, ihre Ver­samm­lun­gen und Beschlüs­se. Ein BGH-Urteil sorgt nun für Klar­heit über deren Gül­tig­keit von Beschlüs­sen wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie. (mehr …)


  • BGH-Urteil: WEG-Verwalterhaftung bei Bauüberwachung

    Ein neu­es BGH-Urteil sorgt für Klar­heit. Es betrifft vie­le Woh­nungs­ei­gen­tü­mer und WEG-Ver­wal­ter. Der Fall dreht sich um eine Dach­sa­nie­rung und die Ver­wal­ter­haf­tung bei der Bau­über­wa­chung. Es ging um viel Geld. Das BGH-Urteil schafft nun Klar­heit bei der Ver­wal­ter­haf­tung bei der Bau­über­wa­chung. (mehr …)


  • Änderung der Kostentragung bei Erhaltungsmaßnahmen: Neues BGH-Urteil

    Am 22. März 2024 fie­len zwei bedeu­ten­de Urtei­le. Sie betref­fen direkt die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten. Im Kern geht es um die Ände­rung der Kos­ten­tra­gung bei Erhal­tungs­maß­nah­men. Der V. Zivil­se­nat des BGH urteil­te dabei in zwei Ver­fah­ren über die Vor­aus­set­zun­gen, unter denen die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer für Erhal­tungs­maß­nah­men am Gemein­schafts­ei­gen­tum eine von der bis­he­ri­gen Kos­ten­ver­tei­lung abwei­chen­de Kos­ten­tra­gung zulas­ten ein­zel­ner Woh­nungs­ei­gen­tü­mer beschlie­ßen können.

    Die­se Ent­schei­dun­gen set­zen neue Maß­stä­be zu Beschlüs­sen über die Ände­rung der Kos­ten­tra­gung bei Erhal­tungs­maß­nah­men. (mehr …)


  • Bundesgerichtshof entscheidet über Schönheitsreparaturen

    Bun­des­ge­richts­hof klärt: Wer trägt die Beweis­last bei Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren in Mietwohnungen?

    Der Bun­des­ge­richts­hof ent­schei­det (wie­der­mal) über Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren und hat am 30. Jau­nar 2024 ein Urteil gefällt, das weit­rei­chen­de Fol­gen für Mie­ter und Ver­mie­ter in Deutsch­land hat. Im Mit­tel­punkt steht die Fra­ge der Beweis­last bei Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren in Miet­woh­nun­gen. (mehr …)


  • Erstattung von Detektivkosten bei Eigenbedarfsprüfung

    Die Kon­fron­ta­ti­on mit einer Eigen­be­darfs­kün­di­gung stellt Mie­ter oft vor ein Dilem­ma. Die zen­tra­le Fra­ge: Ist der gel­tend gemach­te Eigen­be­darf des Ver­mie­ters echt oder nur vor­ge­scho­ben? In sol­chen Fäl­len kann die Beauf­tra­gung eines Detek­tivs zur Über­prü­fung eine mög­li­che Lösung sein. Doch wel­che Vor­aus­set­zun­gen müs­sen erfüllt sein, damit die­se Kos­ten erstatt­bar sind? (mehr …)


  • BGH-Urteil: Nachgeschobene Kündigungsgründe im Mietrecht

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat am 25. Okto­ber 2023 ein zu beach­ten­des Urteil (VIII ZR 147/22) gefällt. Dabei muss­te der BGH über nach­ge­scho­be­ne Kün­di­gungs­grün­de im Miet­recht nach § 573 Abs. 3 Satz 2 BGB ent­schei­den. Die Vor­schrift erlaubt es, Kün­di­gungs­grün­de, die im ursprüng­li­chen Kün­di­gungs­schrei­ben nicht genannt wur­den, unter der Bedin­gung zu berück­sich­ti­gen, dass sie nach­träg­lich ent­stan­den sind und die ursprüng­li­che Kün­di­gungs­er­klä­rung zum Zeit­punkt des Aus­spruchs wirk­sam war. Die­ses Urteil bringt weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen für das Miet­recht und die Pra­xis der Kün­di­gung wegen Pflicht­ver­let­zun­gen des Mie­ters mit sich und dreht sich um die Fra­ge, ob und wie unwah­re Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen eines Mie­ters eine ordent­li­che Kün­di­gung recht­fer­ti­gen kön­nen. (mehr …)


  • Das Ende der Umlagefähigkeit der TV-Grundversorgung

    Betriebs­kos­ten: Das Ende der Umla­ge­fä­hig­keit der TV-Grund­ver­sor­gung: Eine Ära geht zu Ende

    Die deut­sche Wohn- und Immo­bi­li­en­wirt­schaft steht vor einer bedeut­sa­men Ver­än­de­rung: Mit dem Aus­lau­fen der Umla­ge­fä­hig­keit der TV-Grund­ver­sor­gung zum 30. Juni 2024 endet eine lang­jäh­ri­ge Pra­xis. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die Hin­ter­grün­de, die Aus­wir­kun­gen auf Mie­ter und Ver­mie­ter sowie die Chan­cen, die sich aus die­ser Neu­re­ge­lung erge­ben. (mehr …)


  • Betriebskostenabrechnung Fristen bei Eigentumswohnungen

    BGH-Urteil: Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung Fris­ten bei Eigen­tums­woh­nun­gen. Bei der jähr­li­chen Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung gibt es kla­re Regeln. Nor­ma­ler­wei­se muss die­se inner­halb von 12 Mona­ten erfol­gen. Doch was pas­siert, wenn der Ver­mie­ter einer Eigen­tums­woh­nung auf die Abrech­nung durch die Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft ange­wie­sen ist? Bis­her galt die Annah­me, dass in sol­chen Fäl­len Ver­zö­ge­run­gen außer­halb der Ver­ant­wor­tung des Ver­mie­ters lie­gen könn­ten. Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat nun in einem rich­tungs­wei­sen­den Urteil ent­schie­den, wie sol­che Situa­tio­nen zu bewer­ten sind und wel­che Pflich­ten Ver­mie­ter wirk­lich haben. (mehr …)


  • Die Umlagefähigkeit von Glasfaserbereitstellungsentgelt

    Der Weg in die digi­ta­le Zukunft: Neu­re­ge­lung der Umla­ge­fä­hig­keit von Glas­fa­ser­be­reit­stel­lungs­ent­gelt – Die neue Betriebskostenart

    In einer Welt, in der die Digi­ta­li­sie­rung in rasan­tem Tem­po vor­an­schrei­tet, spielt der Aus­bau der Netz­in­fra­struk­tur inner­halb von Gebäu­den eine immer grö­ße­re Rol­le. Die Bun­des­re­gie­rung hat sich zum Ziel gesetzt, die Giga­bit-Gesell­schaft vor­an­zu­trei­ben. Ein ent­schei­den­der Fak­tor dafür ist die Ver­füg­bar­keit von hoch­leis­tungs­fä­hi­gen Inter­net­ver­bin­dun­gen bis in die letz­te Wohn­ein­heit. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die jüngs­ten Ent­wick­lun­gen im Rah­men des neu­en Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes (TKG), das seit dem 1. Dezem­ber 2021 in Kraft ist, und erör­tert die Aus­wir­kun­gen der Neu­re­ge­lun­gen zur Umla­ge­fä­hig­keit von Betriebs­kos­ten für die gebäu­de­inter­ne Netz­in­fra­struk­tur, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf das Glas­fa­ser­be­reit­stel­lungs­ent­gelt. (mehr …)


  • Rauchwarnmelder: Ein Leitfaden zu Mietrecht und Betriebskosten

    Rauch­warn­mel­der in Immo­bi­li­en – Ein Leit­fa­den zur Aus­stat­tungs­pflicht, dem Miet­recht und Betriebskosten.

    Rauch­warn­mel­der – sicher haben Sie Ihre Immo­bi­lie damit aus­ge­stat­tet. Für alle 16 Bun­des­län­der gilt mitt­ler­wei­le die Aus­stat­tungs­pflicht und dies hat auch Ein­fluss auf die Betriebs­kos­ten und das Miet­recht. Auch gilt, dass Rauch­mel­der nach zehn Jah­ren aus­ge­tauscht wer­den müs­sen. In eini­gen Bun­des­län­dern besteht die Pflicht schon seit mehr als zehn Jah­ren. Und so steht aktu­ell vie­ler­orts ein Aus­tausch an. (mehr …)


  • Zerrüttungsprinzip im Mietrecht & fristlose Kündigung

    Im Bereich des Miet­rechts stellt die frist­lo­se Kün­di­gung ein zen­tra­les The­ma dar, das sowohl für Haus­ver­wal­ter als auch für Ver­mie­ter von gro­ßer Bedeu­tung ist. Die­ser Arti­kel wid­met sich den rich­ti­gen Vor­ge­hens­wei­sen, gesetz­li­chen Grund­la­gen und prak­ti­schen Tipps, um eine frist­lo­se Kün­di­gung rechts­kon­form durch­zu­füh­ren. Dabei wird beson­ders auf die Rol­le des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) und sei­ne Urtei­le ein­ge­gan­gen, die maß­geb­li­che Aus­wir­kun­gen auf das Miet­recht haben, ein­schließ­lich der Fra­ge, ob das soge­nann­te Zer­rüt­tungs­prin­zip Anwen­dung findet.

    Die Mög­lich­keit einer frist­lo­sen Kün­di­gung im Miet­recht ist ein wich­ti­ges Instru­ment für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter, um auf schwer­wie­gen­de Ver­stö­ße oder Unre­gel­mä­ßig­kei­ten im Miet­ver­hält­nis reagie­ren zu kön­nen. Doch die Anwen­dung die­ses Instru­ments bedarf einer genau­en Kennt­nis der recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und der aktu­el­len Recht­spre­chung, ins­be­son­de­re der Urtei­le des BGH. Frist­lo­se Kün­di­gung, Miet­recht, Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter sind Begrif­fe, die in die­sem Kon­text eng mit­ein­an­der ver­bun­den sind. (mehr …)


  • BGH stärkt Barrierefreiheit: Zulässigkeit von baulicher Veränderung

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat am 9. Febru­ar 2024 mit den Urtei­len V ZR 244/22 und V ZR 33/23 zwei ent­schei­den­de Wei­chen­stel­lun­gen im Bereich von bau­li­cher Ver­än­de­rung und Bar­rie­re­frei­heit vor­ge­nom­men. Der BGH stärkt die Bar­rie­re­frei­heit, bei Fra­gen über die Zuläs­sig­keit einer bau­li­chen Ver­än­de­rung am Gemein­schafts­ei­gen­tum. Die­se Ent­schei­dun­gen befas­sen sich mit der Zuläs­sig­keit und dem Anspruch ein­zel­ner Eigen­tü­mer auf bau­li­che Ände­run­gen zur Bar­rie­re­frei­heit im Gemein­schafts­ei­gen­tum. Der Arti­kel ana­ly­siert tief­ge­hend, wie die­se Urtei­le das Ver­hält­nis zwi­schen Woh­nungs­ei­gen­tü­mern und Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten beein­flus­sen und klärt bei­de Sei­ten über ihre Rech­te und Pflich­ten auf. (mehr …)


  • Der befristete Mietvertrag – Zeitmietvertrag

    Der befris­te­te Miet­ver­trag bzw. der Zeit­miet­ver­trag, wie ihn das Gesetz nennt, ist eine spe­zi­el­le Form des Miet­ver­trags nach § 575 BGB. Er bie­tet sowohl für Mie­ter als auch für Ver­mie­ter spe­zi­fi­sche Vor- und Nach­tei­le. Es ist essen­zi­ell, die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und Kon­se­quen­zen die­ser Ver­trags­form zu ver­ste­hen, um als Mie­ter oder Ver­mie­ter fun­dier­te Ent­schei­dun­gen tref­fen zu kön­nen, ob der befris­te­te oder der unbe­fris­te­te Miet­ver­trag (Zeit­miet­ver­trag) für sie die rich­ti­ge Ent­schei­dung ist. (mehr …)


  • 2024: Heizungsgesetz, Auswirkungen für Mieter & Vermieter

    Seit dem 1. Janu­ar 2024 ist das Gesetz zur Ände­rung des Gebäu­de­en­er­gie­ge­set­zes (GEG) – das soge­nann­te Hei­zungs­ge­setz – in Kraft getre­ten, wel­ches bedeu­ten­de Ände­run­gen sowohl für Mie­ter als auch für Ver­mie­ter mit sich bringt. In die­sem Arti­kel beleuch­ten wir die Aus­wir­kun­gen für Mie­ter & Ver­mie­ter, was das neue Gesetz für bei­de Par­tei­en – Mie­ter & Ver­mie­ter – bedeu­tet und wie sie sich dar­auf ein­stel­len kön­nen. Die Haupt­zie­le des Geset­zes sind die Stei­ge­rung der Ener­gie­ef­fi­zi­enz von Gebäu­den und die För­de­rung des Kli­ma­schut­zes, was ins­be­son­de­re durch Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men wie den Hei­zungs­tausch erreicht wer­den soll. (mehr …)


  • Tatsächliche Wohnfläche: Maßgebliche Kriterien vom BGH

    Und immer wie­der tat­säch­li­che Wohn­flä­che: Der Bun­des­ge­richts­hof stand erneut vor der Auf­ga­be, eine Ent­schei­dung zur Wohn­flä­che zu tref­fen. Über die tat­säch­li­che Wohn­flä­che hat der Bun­des­ge­richts­hof schon mehr als ein Urteil erlas­sen, nun nennt er auch maß­geb­li­che Kri­te­ri­en für die tat­säch­li­che Wohn­flä­che, in sei­nem neu­es­ten Urteil. In die­sem rich­tungs­wei­sen­den Urteil bekräf­tig­te der BGH erneut sei­ne Auf­fas­sung, dass die tat­säch­li­che Wohn­flä­che als die ein­zig maß­geb­li­che Flä­che anzu­se­hen ist. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Neue Richtlinien zum Besichtigungsrecht für Vermieter

    Wie und wann darf ein Ver­mie­ter die Woh­nung besich­ti­gen bzw. betre­ten, immer wie­der tritt die­se Fra­ge auf. Unter wel­chen Umstän­den darf die Woh­nungs­be­sich­ti­gung durch den Ver­mie­ter erfol­gen, wann gibt es ein Besich­ti­gungs­recht für Ver­mie­ter? Das BGH-Urteil schafft neue Richt­li­ni­en für das Besich­ti­gungs­recht des Ver­mie­ters. Die­ses rich­tungs­wei­sen­de Urteil hat signi­fi­kan­te Aus­wir­kun­gen auf die Dyna­mik zwi­schen Ver­mie­tern und Mie­tern, ins­be­son­de­re in Bezug auf das Zutritts­recht zu Miet­woh­nun­gen. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die Ein­zel­hei­ten des Urteils und sei­ne Impli­ka­tio­nen für die Immo­bi­li­en­bran­che. (mehr …)


  • Leitfaden zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

    Unser Leit­fa­den zum Koh­len­di­oxid­kos­ten­auf­tei­lungs­ge­setz fokus­siert sich auf die wich­ti­ge und oft kom­ple­xe Fra­ge der Abrech­nung von CO2-Kos­ten zwi­schen Mie­tern und Vermietern.

    Der Leit­fa­den zum Koh­len­di­oxid­kos­ten­auf­tei­lungs­ge­setz ist ein Instru­ment, das sowohl Mie­tern als auch Ver­mie­tern hilft, ihren Fall und die gesetz­li­che Rege­lung dafür schnell und ein­fach zu ermit­teln. In unse­rem Leit­fa­den haben wir die Aspek­te die­ses Geset­zes detail­liert dar­ge­stellt, um eine kla­re und ver­ständ­li­che Über­sicht zu bie­ten. (mehr …)


  • Was ist eine Staffelmiete?

    Was ist eine Staf­fel­mie­te? Die­se Fra­ge beschäf­tigt sowohl Mie­ter als auch Ver­mie­ter, die nach einer ver­läss­li­chen und plan­ba­ren Metho­de zur Gestal­tung ihrer Miet­ver­hält­nis­se suchen. Die Staf­fel­mie­te stellt eine sol­che Metho­de dar, indem sie fes­te Miet­erhö­hun­gen zu bestimm­ten Zeit­punk­ten vor­sieht. Die­ser Arti­kel beleuch­tet, was unter einer Staf­fel­mie­te zu ver­ste­hen ist, wel­che gesetz­li­chen Rege­lun­gen beach­tet wer­den müs­sen und wel­che Vor- und Nach­tei­le sie für bei­de Par­tei­en birgt. (mehr …)


  • Majorisierung bei der Verwalterbestellung – ein BGH-Urteil

    Das BGH-Urteil im Fall V ZR 215/21 mar­kiert einen wich­ti­gen Mei­len­stein für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten. Der Bun­des­ge­richts­hof hat zur Fra­ge der Majo­ri­sie­rung bei der Ver­wal­ter­be­stel­lung, wenn sich ein Mehr­heits­ei­gen­tü­mer, der nicht pro­fes­sio­nel­ler Ver­wal­ter ist, gegen den Wil­len der Min­der­heit selbst zum Ver­wal­ter bestellt, geur­teilt. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die tief­grei­fen­den Aus­wir­kun­gen die­ser Ent­schei­dung auf Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, Ver­wal­ter und die gesam­te Bran­che. Die Bedeu­tung die­ses Urteils kann nicht unter­schätzt wer­den, da es neue Stan­dards für die Beschluss­fas­sung und Anfech­tungs­ver­fah­ren in Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten setzt. (mehr …)


  • Betriebskostenspiegel 2022 in Deutschland

    Der aktu­el­le Betriebs­kos­ten­spie­gel für Deutsch­land 2022 bie­tet eine wich­ti­ge Ori­en­tie­rung sowohl für Mie­te­rin­nen und Mie­ter als auch für Ver­mie­ter. Im Durch­schnitt muss­ten Mie­ter im Jahr 2022 in Deutsch­land 2,28 Euro pro Qua­drat­me­ter und Monat für Betriebs­kos­ten auf­brin­gen. Die­se Kos­ten, oft als “zwei­te Mie­te” bezeich­net, sind ein wesent­li­cher Fak­tor in der Wohn­kos­ten­rech­nung und kön­nen in der Spit­ze bis zu 2,87 Euro/qm/Monat betra­gen. Die­se Zah­len stam­men aus dem aktu­el­len Betriebs­kos­ten­spie­gel, den der Deut­sche Mie­ter­bund auf Basis der bun­des­wei­ten Abrech­nungs­da­ten für das Jahr 2022 zusam­men­ge­stellt hat.

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  • Auswirkungen des BGH-Urteils auf den Wirtschaftsplan

    Die Immo­bi­li­en­bran­che steht oft­mals vor kom­ple­xen juris­ti­schen Her­aus­for­de­run­gen, die sich aus den Ent­schei­dun­gen des höchs­ten deut­schen Gerich­tes, des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH), erge­ben. Ein sol­ches Urteil, über den Wirt­schafts­plan, das weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen für Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, Ver­wal­ter und die gesam­te Bran­che hat, wur­de am 25. Okto­ber 2023 gefällt. Der vor­lie­gen­de Arti­kel ana­ly­siert die Aus­wir­kun­gen des BGH-Urteils detail­liert und beleuch­tet sei­ne Bedeu­tung für die Immo­bi­li­en­wirt­schaft. (mehr …)


  • Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz 2024

    Das Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG), mit sei­nen Neue­run­gen, trat am 1. Janu­ar 2024 in Kraft, wobei sich wesent­li­che Ände­run­gen im Bereich der Hei­zungs­sys­te­me erga­ben. Es gilt nun eine Pflicht zur Nut­zung von 65% erneu­er­ba­rer Ener­gien für neu ein­ge­bau­te Hei­zun­gen. Dies betrifft pri­mär Neu­bau­ten in Neu­bau­ge­bie­ten, wobei für bestehen­de Gebäu­de und Neu­bau­ten außer­halb sol­cher Gebie­te Über­gangs­fris­ten bestehen. (mehr …)


  • Mieterbund legt seine Beratungsstatistik 2023 vor

    Im Jahr 2023 spiel­te der Deut­sche Mie­ter­bund (DMB) eine zen­tra­le Rol­le in der Miet­rechts­be­ra­tung in Deutsch­land. Mit rund einer Mil­li­on Rechts­be­ra­tun­gen, die von den loka­len Mie­ter­ver­ei­ne durch­ge­führt wur­den, bestä­tigt sich die anhal­tend hohe Nach­fra­ge nach Exper­ti­se im Miet­recht. Die über­wie­gen­de Mehr­heit die­ser Fäl­le wur­de außer­ge­richt­lich gelöst. Der Deut­sche Mie­ter­bund legt jähr­lich sei­ne Bera­tungs­sta­tis­tik vor, zusätz­lich ver­öf­fent­licht er auch Pro­zess­sta­tis­tik sei­ner Mit­glie­der. (mehr …)


  • BGH: Anschluss an Fernheizung kein Ersatz für Reparatur

    Der Fall, der vor dem Bun­des­ge­richts­hof ver­han­delt wur­de dreht sich um die Fra­ge, ob der Anschluss an Fern­hei­zung anstel­le einer Repa­ra­tur der bestehen­den Gas­eta­gen­hei­zung vor­ge­nom­men wer­den darf. Der BGH sah dar­in den ver­trags­ge­mä­ße Zustand, der Miet­sa­che, den der Ver­mie­ter nicht ein­sei­tig ändern dür­fe. (mehr …)


  • Steigende Betriebskosten: Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?

    Im aktu­el­len Wirt­schafts­kli­ma stel­len die stei­gen­den Betriebs­kos­ten eine wesent­li­che Her­aus­for­de­rung für Mie­ter und Ver­mie­ter dar. Die­se Ent­wick­lung betrifft sowohl Mie­ter als auch Ver­mie­ter und beein­flusst die Dyna­mik des Wohn- und Immo­bi­li­en­mark­tes erheb­lich. In die­sem umfas­sen­den Arti­kel erfor­schen wir, was stei­gen­de Betriebs­kos­ten für bei­de Par­tei­en bedeu­ten und wie sie damit umge­hen kön­nen. (mehr …)


  • 2024 Mietrecht-Update: Das Aus für das Nebenkostenprivileg beim Kabelfernsehen

    Die Immo­bi­li­en­bran­che steht vor einer bedeu­ten­den Ver­än­de­rung, das Aus für das Neben­kos­ten­pri­vi­leg beim Kabel­fern­se­hen. Ab dem 1. Juli 2024 dür­fen die Kos­ten für Kabel­fern­seh­an­schlüs­se nicht mehr auf Mie­ter umge­legt wer­den. Die­se Ände­rung, die Abschaf­fung des Neben­kos­ten­pri­vi­legs, fest­ge­legt im § 230 des Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­set­zes (TKG), mar­kiert einen signi­fi­kan­ten Wan­del in der Kos­ten­tra­gung die­ser Dienst­leis­tung. Die­se Ent­wick­lung hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen für Mie­ter, Ver­mie­ter und Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten. (mehr …)


  • Betriebskostenabrechnung und Wohnflächenberechnung

    Die Umla­ge der Betriebs­kos­ten in der Immo­bi­li­en­bran­che ist ein oft dis­ku­tier­tes The­ma, beson­ders wenn es um preis­ge­bun­de­ne Woh­nun­gen geht. Ein aktu­el­les Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) vom 16. Janu­ar 2019 (VIII ZR 173/17) hat hier­zu wich­ti­ge Klar­stel­lun­gen getrof­fen. Die­ser Arti­kel wirft einen Blick auf die Hin­ter­grün­de und Aus­wir­kun­gen die­ses weg­wei­sen­den Urteils für Haus­ver­wal­ter, Ver­mie­ter und die gesam­te Immo­bi­li­en­bran­che. (mehr …)


  • Seminar zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

    Unser ers­ter Ter­min im neu­en Jahr steht fest, am 26.01.2024 star­ten wir ins neue Jahr mit dem The­ma: “Das CO2-Kos­ten­auf­tei­lungs­ge­setz (CO2KostAufG) im Fokus: Aus­wir­kun­gen und Auf­tei­lung in der Pra­xis” Das Gesetz ver­langt, dass die Kos­ten für CO2 zwi­schen Mie­tern und Ver­mie­tern auf­ge­teilt wer­den müs­sen. Dies muss in der Heiz­kos­ten­ab­rech­nung aus­führ­lich aus­ge­wie­sen und erläu­tert wer­den. Ver­säumt der Ver­mie­ter dies oder unter­lau­fen ihm hier Feh­ler, sind die Mie­ter berech­tigt die gesam­ten Heiz­kos­ten zu kürzen.

    Erfah­ren Sie alles Wich­ti­ge über das CO2-Kos­ten­auf­tei­lungs­ge­setz und die Aus­wir­kun­gen für Mie­ter und Ver­mie­ter, die CO2-Kos­ten­ver­tei­lung und Auf­tei­lung, Ände­run­gen in der Heiz­kos­ten­ab­rech­nung, Umset­zungs­mög­lich­kei­ten sowie Pra­xis­bei­spie­le ste­hen dabei im Fokus. Das Semi­nar wird im Live­stream statt­fin­den und bie­tet einen tief­grei­fen­den Ein­blick in das Geset­zes und was Sie als Ver­wal­ter, Ver­mie­ter und Mie­ter jetzt tun müssen.

    Semi­nar­the­men:
    • Was gilt für Wohn­raum und Gewer­be sowie Wohnungseigentümergemeinschaften?
    • Wel­che Aus­wir­kun­gen gibt es für Ver­wal­ter, Ver­mie­ter und Mieter?
    • Wie ist es mit selbst­ver­sor­gen­den Mie­tern (Eta­gen­hei­zung & Co.)?
    • Was ist mit heiz­frem­der Brenn­stoff­nut­zung (Gas­her­de etc.)?
    • Wel­che Aus­nah­men vom CO2KostAufG gibt es?
    • Woher kom­men die Brennstoff-Informationen?
    • Heiz­kos­ten­ab­rech­nung: Was ändert sich?
    • CO2-Kos­ten­ver­tei­lung im Detail
    • Umgang mit Altverträgen
    • Kür­zungs­recht des Mieters
    • Umset­zung mit Rechen­bei­spie­len und Praxistipps
    • Die Kos­ten für das Semi­nar betra­gen 149,00 € inkl. MWST
    • Pro­ble­me und offe­ne Fra­gen mit Lösungs­an­sät­ze und Tipps für die täg­li­che Praxis

    Anmel­dung sind ab sofort über unse­re Home­page mög­lich. Sichern Sie sich vor­ab ein umfas­sen­des Skript sowie den Vor­trag. Nach Abschluss erhal­ten Sie eine Teil­nah­me­be­schei­ni­gung zum Nach­weis der Wei­ter­bil­dung gemäß § 34c GewO gilt, mit 2 Zeitstunden.

    Die Ver­an­stal­tung fin­det im Live­stream statt. Die Plät­ze sind begrenzt, also sichern Sie sich jetzt Ihren Platz! Nach erfolg­ter Zah­lung erhal­ten Sie alle Details und die Zugangs­da­ten per E‑Mail. Ver­tie­fen Sie Ihr Ver­ständ­nis für das CO2-Kos­ten­auf­tei­lungs­ge­setz (CO2KostAufG) in der Pra­xis und pro­fi­tie­ren Sie von prak­ti­schen Ein­bli­cken in der täg­li­chen Umset­zung. Wir freu­en uns auf Ihre Teil­nah­me! Es gel­ten die All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen der Lernfabrik.


  • BGH entscheidet: Rückabwicklung nach erfolgreicher Beschlussanfechtung

    Der BGH hat mit sei­nem Urteil vom 16. Juli 2023 – V ZR 251/21 eine weg­wei­sen­de Ent­schei­dung im Bereich Woh­nungs­ei­gen­tum gefällt. Ins­be­son­de­re für Ver­wal­ter, die mit der Her­aus­for­de­rung kon­fron­tiert sind, Abrech­nun­gen in Fol­ger einer erfolg­rei­cher Beschluss­an­fech­tung zu kor­ri­gie­ren, bringt die­ses Urteil Klar­heit. Ins­be­son­de­re geht es um die For­de­run­gen aus der Jah­res­ab­rech­nung und die Mög­lich­keit, eine bereits erho­be­ne Zah­lungs­kla­ge für erle­digt zu erklä­ren. (mehr …)


  • Wohnflächenabweichung als Mietmangel: Rechte und Pflichten für Mieter und Vermieter

    Die genaue Fest­le­gung der Miet­flä­che im Miet­ver­trag ist ent­schei­dend, denn eine erheb­li­che Abwei­chung kann zu Miet­män­geln füh­ren. In die­sem Arti­kel erfah­ren Mie­ter und Ver­mie­ter, wel­che recht­li­chen Aspek­te bei Wohn­flä­chen­ab­wei­chun­gen zu beach­ten sind und wel­che Kon­se­quen­zen sich dar­aus erge­ben können.

    Im Miet­recht spielt die kor­rek­te Anga­be der Miet­flä­che eine zen­tra­le Rol­le. Doch was pas­siert, wenn sich die tat­säch­li­che Wohn­flä­che erheb­lich von der im Miet­ver­trag fest­ge­hal­te­nen Flä­che unter­schei­det? In die­sem Arti­kel beleuch­ten wir das The­ma der Wohn­flä­chen­ab­wei­chung als poten­zi­el­len Miet­man­gel und erläu­tern die Rech­te und Pflich­ten von Mie­tern und Ver­mie­tern in die­ser Situa­ti­on. (mehr …)


  • Die Auswirkungen des BGH-Urteils auf Energieversorgungsverträge in der Immobilienbranche

    Das Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat mit sei­nem weg­wei­sen­den Urteil vom 2. Juli 2014 (Az. VIII ZR 316/13) Klar­heit in Bezug auf Ener­gie­ver­sor­gungs­ver­trä­ge geschaf­fen, ins­be­son­de­re im Kon­text von Ver­mie­tung und Ver­pach­tung. Die­se Ent­schei­dung beein­flusst maß­geb­lich die Aus­le­gung von Real­of­fer­ten in Leis­tungs­an­ge­bo­ten von Ver­sor­gungs­un­ter­neh­men. In die­sem Arti­kel wer­fen wir einen genaue­ren Blick auf die Hin­ter­grün­de des Urteils und des­sen Aus­wir­kun­gen auf die Immo­bi­li­en­bran­che, ins­be­son­de­re für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter. (mehr …)


  • LG Krefeld: Wichtige Entscheidung zur Kündigung von Mietverträgen

    LG Kre­feld: Wich­ti­ge Ent­schei­dung zur Kün­di­gung von Miet­ver­trä­gen. Die Immo­bi­li­en­bran­che ver­langt stän­di­ge Auf­merk­sam­keit für recht­li­che Ent­wick­lun­gen, die Ein­fluss auf Ver­mie­tungs­prak­ti­ken haben kön­nen. Ein aktu­el­les Urteil des Land­ge­richts Kre­feld vom 21.09.2022 (2 S 27/21) wirft Licht auf die Fra­ge der Wirk­sam­keit von schrift­li­chen Kün­di­gun­gen von Wohn­raum­miet­ver­trä­gen und hat ins­be­son­de­re für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter Rele­vanz. (mehr …)


  • Urteil des Bundesgerichtshofs: Untervermietung von Nebenwohnungen für berufliche Zwecke

    Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs: Unter­ver­mie­tung von Neben­woh­nun­gen für beruf­li­che Zwe­cke – Was Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter jetzt wis­sen müs­sen. Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat am 27. Sep­tem­ber 2023 ein weg­wei­sen­des Urteil zum The­ma Unter­ver­mie­tung von beruf­lich genutz­ten Neben­woh­nun­gen gespro­chen (Urteil vom 27. Sep­tem­ber 2023 – VIII ZR 88/22). Die­ses Urteil wirft wich­ti­ge Fra­gen auf, ins­be­son­de­re für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter in der Immo­bi­li­en­bran­che. In die­sem Arti­kel erfah­ren Sie mehr über die Hin­ter­grün­de und Aus­wir­kun­gen die­ses Urteils. Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat mit sei­nem Urteil vom 27. Sep­tem­ber 2023 (VIII ZR 88/22) eine weg­wei­sen­de Ent­schei­dung im Bereich der Unter­ver­mie­tung von beruf­lich genutz­ten Neben­woh­nun­gen getrof­fen. Ins­be­son­de­re für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter in der Immo­bi­li­en­bran­che ist die­ses Urteil von gro­ßer Bedeu­tung. (mehr …)


  • BGH-Urteil zur Erstattung von Gemeinschaftsverbindlichkeiten

    Recht­spre­chung des Bun­des­ge­richts­hofs: Aus­ge­schie­de­ne Woh­nungs­ei­gen­tü­mer und die Erstat­tung von Gemeinschaftsverbindlichkeiten.

    Die jüngs­te Ent­schei­dung des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) vom 25. März 2022 (V ZR 92/21) wirft ein Schlag­licht auf die Fra­ge der Erstat­tung von Gemein­schafts­ver­bind­lich­kei­ten durch aus­ge­schie­de­ne Woh­nungs­ei­gen­tü­mer. Die­ses weg­wei­sen­de Urteil des höchs­ten deut­schen Gerichts hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die Pra­xis der Haus­ver­wal­ter in der Immo­bi­li­en­bran­che. In die­sem Arti­kel ana­ly­sie­ren wir das Urteil im Detail und beleuch­ten sei­ne Impli­ka­tio­nen für die täg­li­che Arbeit von Haus­ver­wal­tern. (mehr …)


  • Rechtliche Klarheit für verwalterlose Wohnungseigentümergemeinschaften

    In der dyna­mi­schen Welt der Immo­bi­li­en­ver­wal­tung und ‑bran­che sind Rechts­ent­schei­dun­gen von höchs­ter Rele­vanz. Ein aktu­el­les Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) vom 16. Sep­tem­ber 2022 (V ZR 180/21) wirft ein Licht auf die recht­li­che Situa­ti­on in ver­walter­lo­sen Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten (WEG) und wirft gleich­zei­tig wich­ti­ge Fra­gen zur Kla­ge­er­he­bung auf. Die Kern­fra­ge lau­tet: Wie kann eine Gemein­schaft der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer ohne Ver­wal­ter gegen ein­zel­ne Mit­glie­der kla­gen? Die Ant­wort auf die­se Fra­ge und die Impli­ka­tio­nen für Haus­ver­wal­ter und die Immo­bi­li­en­bran­che wer­den in die­sem Arti­kel ein­ge­hend beleuch­tet. (mehr …)


  • BGH: In der Berufung sind Widersprüche zu würdigen

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat am 8. August 2023 einen Beschluss gefasst, dass Wider­sprü­che in der Beru­fung, zu wür­di­gen sind. In dem Rechts­streit VIII ZR 20/23 ging es um die Prü­fungs­kom­pe­tenz des Beru­fungs­ge­richts bezüg­lich der erst­in­stanz­li­chen Tat­sa­chen­fest­stel­lung. Die­ser Arti­kel beleuch­tet den Beschluss, sei­ne Aus­wir­kun­gen und die Bedeu­tung für die Immo­bi­li­en­bran­che. (mehr …)


  • BGH-Urteil zur fristlosen Kündigung nach Mieteranzeige

    Die Immo­bi­li­en­bran­che in Deutsch­land ver­folgt auf­merk­sam die jüngs­te Ent­schei­dung des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH), die die Bedin­gun­gen für eine frist­lo­se Kün­di­gung von Miet­ver­hält­nis­sen betrifft. In einem kürz­lich ergan­ge­nen Urteil hat der BGH klar­ge­stellt, dass eine Straf­an­zei­ge des Mie­ters gegen den Ver­mie­ter als schwer­wie­gen­de Pflicht­ver­let­zung ein Grund für eine frist­lo­se Kün­di­gung sein kann. Dabei betont das Gericht jedoch, dass eine nach­voll­zieh­ba­re Ver­däch­ti­gung ohne Kon­se­quen­zen für das Miet­ver­hält­nis geäu­ßert wer­den kann. Die­ses weg­wei­sen­de Urteil hat weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die Bezie­hung zwi­schen Mie­tern und Ver­mie­tern und wirft wich­ti­ge Fra­gen zur Pflich­ten­mo­ral auf. (mehr …)


  • BGH-Urteil zur Aufklärungspflicht des Immobilienverkäufers bei Datenraumnutzung: Auswirkungen auf Immobilientransaktionen

    Auf­klä­rungs­pflich­ten des Immo­bi­li­en­ver­käu­fers bei Ein­rich­tung eines Daten­raums: BGH-Urteil klärt Rechts­la­ge. Der Bun­des­ge­richts­hof hat in sei­nem Urteil vom 15. Sep­tem­ber 2023 – V ZR 77/22 wich­ti­ge Fra­gen bezüg­lich der Auf­klä­rungs­pflich­ten des Ver­käu­fers eines bebau­ten Grund­stücks geklärt, ins­be­son­de­re wenn die­ser dem Käu­fer Zugriff auf einen Daten­raum mit rele­van­ten Infor­ma­tio­nen gewährt. Die­ses Urteil hat erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf Immo­bi­li­en­trans­ak­tio­nen und betrifft auch Haus­ver­wal­ter und Fach­leu­te in der Immo­bi­li­en­bran­che. (mehr …)


  • BGH-Urteil zur Untervermietung bei Einzimmerwohnungen

    Ein weg­wei­sen­des Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) vom 13. Sep­tem­ber 2023 – VIII ZR 109/22 hat ent­schie­den, dass auch bei Ein­zim­mer­woh­nun­gen der Anspruch des Mie­ters auf Gestat­tung der Unter­ver­mie­tung an Drit­te gemäß § 553 Abs. 1 BGB bestehen kann. Die­ses Urteil hat nicht nur erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf Mie­ter, son­dern auch auf Haus­ver­wal­ter und die Immo­bi­li­en­bran­che im Allgemeinen.

    Hin­ter­grund und Pro­zess­ver­lauf (mehr …)


  • Veräußerungsbeschränkung: Zustimmung oder Ablehnung? BGH klärt Zuständigkeiten

    Zustim­mung oder Ableh­nung bei Ver­äu­ße­rungs­be­schrän­kung? Vie­le Tei­lungs­er­klä­run­gen sehen eine Ver­wal­ter­zu­stim­mung i.S.v. § 12 Abs. 1 WEG, bei Ver­kauf des Woh­nungs­ei­gen­tums, vor. Doch was wenn der Ver­wal­ter die Zustim­mung ablehnt? Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat sich mit der Ver­wal­ter­rol­le und Ver­äu­ße­rungs­zu­stim­mung aus­ein­an­der­ge­setzt. Es han­delt sich um einen bedeu­ten­den Fall im Bereich des Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts, der wich­ti­ge Fra­gen zur Rol­le des Ver­wal­ters in der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft und zur Zustim­mungs­pflicht bei Ver­äu­ße­run­gen klärt. Die Ent­schei­dung des BGH stellt eine Fort­ent­wick­lung des Woh­nungs­ei­gen­tums­rechts dar und ist daher von gro­ßer Rele­vanz. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Modernisierungsmieterhöhung Formelle Anforderungen und Drittmittelanrechnung

    Das Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) wirft ein Licht auf die for­mel­len Anfor­de­run­gen an Miet­erhö­hungs­er­klä­run­gen nach Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men gemäß § 559b BGB. Die­ses Urteil hat weit­rei­chen­de Impli­ka­tio­nen für Haus­ver­wal­ter und Fach­leu­te in der Immo­bi­li­en­bran­che, die sich mit der kor­rek­ten Umset­zung von Miet­erhö­hun­gen nach Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men und Dritt­mit­tel­an­rech­nung aus­ein­an­der­set­zen. Das Urteil des BGH betont nicht nur die Bedeu­tung der trans­pa­ren­ten Dar­le­gung der Kos­ten, son­dern auch die Not­wen­dig­keit, Dritt­mit­tel gemäß § 559a BGB in die Berech­nung ein­zu­be­zie­hen. In die­sem Arti­kel wer­den wir die wesent­li­chen Aspek­te des Urteils ana­ly­sie­ren und die Aus­wir­kun­gen auf die Pra­xis der Miet­erhö­hung nach Moder­ni­sie­rungs­maß­nah­men dis­ku­tie­ren. (mehr …)


  • BGH Urteil: Wert des Beschwerdegegenstands bei Klagen auf ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung

    Das Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) vom 24. August 2022 – XII ZB 548/20 – LG Wup­per­tal behan­delt den Streit um die Ertei­lung einer ord­nungs­ge­mä­ßen Neben­kos­ten­ab­rech­nung zwi­schen einem Mie­ter und sei­nem Ver­mie­ter. Ins­be­son­de­re wird der Wert des Beschwer­de­ge­gen­stands in sol­chen Fäl­len the­ma­ti­siert. In die­sem Arti­kel wer­den die Hin­ter­grün­de des Falls sowie die Ent­schei­dung des BGH erläutert.
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  • Bundesgerichtshof: Besorgnis der Vertragsverletzung durch den Mieter bei erfolgloser Wohnungssuche gerechtfertigt

    In einem aktu­el­len Beschluss hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) ent­schie­den, dass die Besorg­nis, dass sich ein Mie­ter sei­ner Ver­pflich­tung zur Räu­mung und Her­aus­ga­be von Wohn­raum ent­zie­hen könn­te, gerecht­fer­tigt sein kann, wenn der Mie­ter sei­nen Wider­spruch gegen die Kün­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses damit begrün­det, dass sei­ne Suche nach Ersatz­wohn­raum bis­her erfolg­los war. Das Urteil des BGH vom 25. Okto­ber 2022 mit dem Akten­zei­chen VIII ZB 58/21 des Land­ge­richts Lübeck wur­de auf­ge­ho­ben und zur erneu­ten Ent­schei­dung an das Beschwer­de­ge­richt zurückverwiesen.
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  • BGH-Urteil: Kein Ersatz für defekte Gasetagenheizung durch Fernwärmeanschluss

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in einem aktu­el­len Urteil ent­schie­den, dass Ver­mie­ter nicht den Mie­ter auf einen bereits vor­han­de­nen Anschluss an die Fern­wär­me­hei­zung ver­wei­sen kön­nen, um eine defek­te Gas­eta­gen­hei­zung zu erset­zen. Die Repa­ra­tur einer Gas­hei­zung in der Miet­woh­nung fällt in die Ver­ant­wor­tung des Vermieters.

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  • Vermietung an Wohngemeinschaft: Kein automatischer Anspruch auf Mieterauswechslung

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in einem aktu­el­len Urteil ent­schie­den, dass Ver­mie­ter bei Ver­mie­tung an eine Wohn­ge­mein­schaft nicht auto­ma­tisch einer Mie­ter­aus­wechs­lung zustim­men müs­sen. Damit wider­spricht der BGH der ver­brei­te­ten Ansicht, dass eine sol­che Zustim­mung kon­klu­dent im Vor­aus erklärt wird. Das Land­ge­richt Ber­lin hat­te in einem ähn­li­chen Fall bereits anders ent­schie­den und wur­de vom BGH nach kur­zer Zeit bestätigt.

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  • Schadensersatz: keine Verjährung vor Rückgabe der Wohnung

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat­te­über die Grund­satz­fra­ge, wann die Ver­jäh­rung beginnt zu ent­schei­den. In sei­nem aktu­el­len Urteil klar­ge­stellt, der Ver­mie­ter kann Scha­dens­er­satz for­dern, es gibt kei­ne Ver­jäh­rung vor Rück­ga­be der Woh­nung. Das Land­ge­richt Ber­lin hat­te in einem Fall fälsch­li­cher­wei­se ent­schie­den, dass ein sol­cher Anspruch nach 30 Jah­ren ver­jährt sei, selbst wenn das Miet­ver­hält­nis noch andau­ert und kei­ne Rück­ga­be erfolgt ist.

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  • Belegeinsicht verweigert: Mieter hat keinen Anspruch auf Rückzahlung

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in einem aktu­el­len Urteil klar­ge­stellt, dass Mie­ter kein Recht auf Rück­zah­lung von bereits geleis­te­ten Betriebs­kos­ten­vor­aus­zah­lun­gen haben, wenn ihnen die Bele­ge­insicht ver­wei­gert wur­de. Das betrifft sowohl preis­ge­bun­de­nen als auch preis­frei­en Wohn­raum. Mie­ter kön­nen ledig­lich zukünf­ti­ge Vor­schüs­se zurück­hal­ten, wenn ihnen die Ein­sicht in die Abrech­nungs­un­ter­la­gen ver­wehrt bleibt.

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  • BGH Urteil: Fällkosten für morsche Bäume sind umlagefähige Gartenpflegekosten

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat mit einer Grund­satz­ent­schei­dung eine lang umstrit­te­ne Fra­ge geklärt: Die Kos­ten für die Fäl­lung nicht mehr stand­si­che­rer Bäu­me gehö­ren zu den umla­ge­fä­hi­gen Gar­ten­pfle­ge­kos­ten. Ins­be­son­de­re die Ber­li­ner Gerich­te hat­ten bis­her häu­fig die Kos­ten­um­la­ge abge­lehnt, mit der Begrün­dung, es han­de­le sich nicht um “lau­fen­de Kos­ten” oder um Instand­hal­tungs­kos­ten. Doch der BGH ver­tritt eine ande­re Auffassung.

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  • Alarm in Berlin: Neuer Mietspiegel könnte Mieten steigen lassen

    In der pul­sie­ren­den Haupt­stadt Deutsch­lands, Ber­lin, kün­digt sich eine bedeut­sa­me Ver­än­de­rung an: Der neue Miet­spie­gel könn­te eine signi­fi­kan­te Stei­ge­rung der Mie­ten zur Fol­ge haben. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die mög­li­chen Aus­wir­kun­gen des neu­en Miet­spie­gels auf Mie­ter, Ver­mie­ter und den Immo­bi­li­en­markt ins­ge­samt. (mehr …)


  • BGH Urteil: Mieter hat Recht auf Einsicht in Originalbelege zur Betriebskostenabrechnung

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat ein weg­wei­sen­des Urteil gefällt, das für Mie­ter von gro­ßer Bedeu­tung ist. Es geht um das Recht auf Ein­sicht in Ori­gi­nal­be­le­ge bei der Über­prü­fung einer Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung. Bis­her war strit­tig, ob Mie­ter ledig­lich Beleg­ko­pien oder auch die Ori­gi­nal­un­ter­la­gen ein­se­hen dür­fen. Der BGH schafft nun Klarheit.

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  • Heizkostenabrechnung bei Geräteausfall: BGH eröffnet großzügigere Vergleichsmöglichkeiten

    Ein Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) hat für Auf­se­hen im Bereich der Heiz­kos­ten­ab­rech­nung gesorgt. Die Fra­ge, ob § 9a der Heiz­kos­ten­ver­ord­nung (Heiz­kos­tenV) nur den Ver­gleich mit Räu­men aus dem­sel­ben Haus erlaubt, wur­de dabei geklärt. Der BGH wider­sprach der bis­her vor­herr­schen­den Auf­fas­sung und eröff­ne­te einen Spiel­raum für eine groß­zü­gi­ge­re und pra­xis­ge­rech­te­re Interpretation.

    In dem ver­han­del­ten Fall ging es um eine Mai­so­nette-Dach­ge­schoss­woh­nung, bei der auf­grund feh­ler­haf­ter Wär­me­zäh­ler Schät­zun­gen für die Heiz­kos­ten vor­ge­nom­men wer­den muss­ten. Der Ver­mie­ter bezog bei der Schät­zung sowohl den Ver­brauch ver­gleich­ba­rer Räu­me im sel­ben Haus als auch in ande­ren Häu­sern des Wohn­kom­ple­xes mit ein. Die Mie­te­rin der betrof­fe­nen Woh­nung klag­te gegen die Abrech­nun­gen und die Nachzahlungsforderung.
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  • BGH bestätigt Nutzung von Mietspiegel im Mietprozess

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in einem kürz­lich ver­öf­fent­lich­ten Urteil ent­schie­den, dass die Revi­si­on einer Klä­ge­rin gegen ein Urteil des Land­ge­richts Köln zurück­ge­wie­sen wird. Der Streit­wert des Revi­si­ons­ver­fah­rens wur­de auf 886,08 € fest­ge­setzt, und die Klä­ge­rin muss die Kos­ten des Ver­fah­rens tragen.

    Der Grund für die Zurück­wei­sung der Revi­si­on lag dar­in, dass die Vor­aus­set­zun­gen für ihre Zulas­sung nicht vor­la­gen und das Rechts­mit­tel kei­ne Aus­sicht auf Erfolg bot. Der BGH bezog sich dabei auf einen frü­he­ren Beschluss des Senats vom 25. Okto­ber 2022 und führ­te aus, dass die im Anschluss an den Hin­weis des Senats erfolg­ten Aus­füh­run­gen der Revi­si­on kei­nen Anlass zu einer abwei­chen­den Beur­tei­lung gaben. (mehr …)


  • BGH bejaht Beschlusszwang für bauliche Veränderungen im Gemeinschaftseigentum

    Bun­des­ge­richts­hof bejaht Beschluss­zwang für bau­li­che Ver­än­de­run­gen im Gemein­schafts­ei­gen­tum. Der BGH hat in sei­nem Urteil vom 17. März 2023 – V ZR 140/22 ent­schie­den, dass ein Woh­nungs­ei­gen­tü­mer, der eine bau­li­che Ver­än­de­rung am Gemein­schafts­ei­gen­tum vor­neh­men möch­te, einen Gestat­tungs­be­schluss her­bei­füh­ren muss, bevor er mit der Bau­maß­nah­me beginnt. Die­ser Beschluss kann not­falls im Wege der Beschluss­erset­zungs­kla­ge erzwun­gen wer­den. Das Urteil bezieht sich auf das neue Woh­nungs­ei­gen­tums­recht und hat Aus­wir­kun­gen auf das Ver­hält­nis der Woh­nungs­ei­gen­tü­mer unter­ein­an­der. (mehr …)


  • BGH: Regeln für Mieterhöhungen durch Gutachten

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in einem Urteil fest­ge­legt, wie die orts­üb­li­che Ver­gleichs­mie­te im Fal­le einer Miet­erhö­hung von Ver­mie­tern ermit­telt wer­den darf. Das Urteil gibt kla­re Anwei­sun­gen dar­über, wel­che Bewer­tungs­me­tho­den zuläs­sig sind und wel­che Anfor­de­run­gen an ein Gut­ach­ten gestellt wer­den. (mehr …)


  • BGH: Vergleich mit preisgebundenen Wohnungen

    Ein Miet­erhö­hungs­ver­lan­gen, das zur Begrün­dung auf ent­spre­chen­de Ent­gel­te min­des­tens drei­er ver­gleich­ba­rer Woh­nun­gen Bezug nimmt (§ 558 a Abs. 2 Nr. 4 BGB), ist nicht allein des­halb for­mell unwirk­sam, weil es sich bei den Ver­gleichs­woh­nun­gen um öffent­lich geför­der­ten, preis­ge­bun­de­nen Wohn­raum handelt.

    (BGH-Urteil vom 18.12.2019 Az. VIII ZR 236/18)


  • BGH: Mieterhöhung bei falscher Wohnfläche

    Stimmt der Mie­ter einem Miet­erhö­hungs­ver­lan­gen zu, das auf einer unrich­ti­gen (zu gro­ßen) Wohn­flä­che beruht, lie­gen die Vor­aus­set­zun­gen einer Ver­trags­an­pas­sung nach § 313 Abs. 1 BGB unge­ach­tet eines Kal­ku­la­ti­ons­irr­tums der Par­tei­en bezüg­lich der Wohn­flä­che nicht vor, wenn der Ver­mie­ter die ver­ein­bar­te Miet­erhö­hung unter Berück­sich­ti­gung der tat­säch­li­chen Wohn­flä­che auch in einem gericht­li­chen Miet­erhö­hungs­ver­fah­ren nach §§ 558, 558 b BGB hät­te durch­set­zen kön­nen. Denn in einem sol­chen Fall ist dem Mie­ter ein Fest­hal­ten an der Ver­ein­ba­rung zumut­bar. (BGH Urteil vom 11.12.2019 Az. VIII ZR 234/18)


  • Was bedeutet Indexmiete?

    Im frei­fi­nan­zier­ten Wohn­raum gibt es die Mög­lich­keit, eine Index­mie­te zu ver­ein­ba­ren. Doch was bedeu­tet eine Index­mie­te? Wel­che Vor­tei­le bringt eine Ver­ein­ba­rung über eine Index­mie­te im Miet­ver­trag mit sich? (mehr …)


  • BGH: Mieterhöhung – Zugestimmt ist zugestimmt!

    Stimmt der Mie­ter dem Miet­erhö­hungs­be­geh­ren des Ver­mie­ters zu, kommt dadurch die begehr­te Miet­erhö­hung zustan­de. Dies gilt unab­hän­gig davon, ob das Miet­erhö­hungs­be­geh­ren den for­mel­len Vor­aus­set­zun­gen des § 558 a BGB genüg­te und/oder der Höhe nach berech­tigt war. Mit der Zustim­mung kommt eine Ver­ein­ba­rung über die neue Mie­te § 557 BGB zustan­de. (mehr …)


  • BGH: Balkonflächen sind nur zu 25% zu berücksichtigen

    Nach der stän­di­gen Recht­spre­chung des 8. Senats des BGH sei der Begriff der „Wohn­flä­che“ im Wohn­raum­miet­recht auch bei frei­fi­nan­zier­tem Wohn­raum grund­sätz­lich anhand der für den preis­ge­bun­de­nen Wohn­raum gel­ten­den Bestim­mun­gen aus­zu­le­gen und vor­lie­gend auf­grund der im Zeit­punkt des Miet­ver­trags­schlus­ses gel­ten­den Wohn­flä­chen­ver­ord­nung (WoFlV) zu ermit­teln. Etwas ande­res gel­te dann, wenn die Miet­ver­trags­par­tei­en dem Begriff der Wohn­flä­che im Ein­zel­fall eine abwei­chen­de Bedeu­tung bei­mes­sen oder ein ande­rer Berech­nungs­mo­dus ört­lich üblich oder nach der Art der Woh­nung nahe­lie­gen­der sei.

    Eine ande­re, orts­üb­li­che Berech­nungs­me­tho­de kön­ne sich aber nur erge­ben, wenn sich vor Ort eine Ver­kehrs­sit­te zur Anwen­dung eines ande­ren Regel­werks gebil­det habe. Es rei­che dafür nicht aus, wenn Ver­mie­ter oder gro­ße Teil der Ver­mie­ter das Regel­werk „Wohn­flä­chen­ver­ord­nung“ falsch anwen­den oder mit ande­ren Regel­wer­ken, zum Bei­spiel der II. Berech­nungs­ver­ord­nung oder DIN-Vor­schrif­ten, ver­mi­schen würden.

    Bei Miet­ver­trä­gen, die vor dem 1.1.2004 abge­schlos­sen wur­den, gilt dem­nach die II. Berech­nungs­ver­ord­nung, die die Bal­kon­flä­chen nur zur Hälf­te berück­sich­tig­te. (BGH vom 17.4.2019 – VIII ZR 33/18)


  • BGH: Schonfrist heilt ordentliche Kündigung auch weiterhin nicht

    Der Bun­des­ge­richts­hof hat ent­schie­den, dass der Aus­gleich eines Miet­rück­stands inner­halb der Schon­frist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches (BGB) ledig­lich Aus­wir­kun­gen auf eine frist­lo­se Kün­di­gung auf­grund von § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB hat, aber nicht auf eine ordent­li­che Kün­di­gung auf­grund des­sel­ben Miet­rück­stands unter Beru­fung auf § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB. Dies ent­spricht dem kla­ren Wil­len des Gesetz­ge­bers und darf daher von Rich­tern nicht auf­grund eige­ner rechts­po­li­ti­scher Über­zeu­gun­gen ver­än­dert wer­den. Der Fall wur­de an eine ande­re Kam­mer des Beru­fungs­ge­richts zur neu­en Ver­hand­lung und Ent­schei­dung zurückverwiesen.

    (Urt. v. 05.10.2022 Az. VIII ZR 307/21)


  • BGH: Schadensersatz für unterlassene Schönheitsreparaturen

    Der VIII. Zivil­se­nat des Bun­des­ge­richts­hofs hat am 10. Mai 2022 über eine Kla­ge einer Klä­ge­rin gegen die Beklag­te wegen nicht durch­ge­führ­ter Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren in einer Woh­nung ent­schie­den. Die Beklag­te war seit Dezem­ber 2007 Mie­te­rin der Woh­nung und nach dem Miet­ver­trag zur Durch­füh­rung von Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren ver­pflich­tet. Das Miet­ver­hält­nis ende­te im Janu­ar 2017, doch die Beklag­te hat­te ihrer Ver­pflich­tung bis zu die­sem Zeit­punkt nicht nach­ge­kom­men. Die Klä­ge­rin for­der­te die Beklag­te daher zur Durch­füh­rung von Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren auf und ver­lang­te Scha­dens­er­satz in Höhe von 3.696,95 € net­to. (mehr …)


  • BGH: Corona Pandemie kann Störung der Geschäftsgrundlage darstellen

    Das Urteil, des Bun­des­ge­richts­ho­fes, betrifft die Aus­wir­kun­gen der COVID-19-Pan­de­mie auf Miet­ver­hält­nis­se von gewerb­lich genutz­ten Räumen.

    In dem Urteil wur­de ent­schie­den, dass die Schlie­ßung eines Ein­zel­han­dels­ge­schäfts auf­grund der COVID-19-Pan­de­mie nicht zu einem Man­gel der Miet­sa­che im Sin­ne des Bür­ger­li­chen Gesetz­buchs (BGB) führt. Das bedeu­tet, dass der Ver­mie­ter sei­ne ver­trag­li­che Ver­pflich­tung zur Über­las­sung und Erhal­tung der Miet­sa­che in einem zum ver­trags­ge­mä­ßen Gebrauch geeig­ne­ten Zustand nicht ver­letzt hat. (mehr …)


  • Kaution, das Wichtigste über die Sicherheitleistungen im Mietrecht

    Die Kau­ti­on ist immer wie­der Streit­the­ma zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter. Ob bei Ende oder zu Beginn des Miet­ver­hält­nis­ses, oder auch wäh­rend des Miet­ver­hält­nis­ses z.B. bei einem Ver­mie­ter­wech­sel oder wenn der Ver­mie­ter auf die Kau­ti­on zugrei­fen will. Der Miet­ver­trag sieht vor, dass der Ver­mie­ter dem Mie­ter den unein­ge­schränk­ten Gebrauch der Miet­sa­che wäh­rend der Miet­zeit gewäh­ren muss und damit dem Mie­ter das Eigen­tum und das aus­schließ­li­che Besitz­recht über­lässt. Dies bedeu­tet für den Ver­mie­ter ein beträcht­li­ches Risi­ko, z.B. durch Beschä­di­gung der Miet­sa­che auf­grund von unsach­ge­mä­ßem Gebrauch oder auch das Risi­ko von Miet­aus­fäl­len. Aus die­sem Grund hat der Ver­mie­ter ein berech­tig­tes Inter­es­se, sich durch Miet­si­cher­hei­ten, die Sicher­heits­leis­tung im All­ge­mei­nen die Kau­ti­on genannt, abzu­si­chern. Die­se ermög­li­chen es dem Ver­mie­ter, sich bei For­de­run­gen zumin­dest teil­wei­se zu befrie­di­gen und somit das finan­zi­el­le Risi­ko abzufangen.

    Es ist jedoch wich­tig zu beach­ten, dass der Mie­ter nicht auto­ma­tisch ver­pflich­tet ist, eine Sicher­heits­leis­tung – die Kau­ti­on oder Miet­kau­ti­on – zu erbrin­gen. Die­se Pflicht muss aus­drück­lich im Miet­ver­trag ver­ein­bart wer­den. Für Wohn­raum­miet­ver­hält­nis­se hat der Gesetz­ge­ber durch § 551 BGB jedoch Gren­zen für das Siche­rungs­be­dürf­nis des Ver­mie­ters fest­ge­legt, um den Mie­ter als den schwä­che­ren Ver­trags­part­ner vor Über­vor­tei­lung zu schüt­zen. Es ist daher wich­tig, dass Ver­mie­ter und Mie­ter die­se Rege­lun­gen ken­nen und beach­ten. (mehr …)


  • BGH: Kontrolle der Mülltrennung umlagefähig

    Der Bun­des­ge­richts­hof hat ent­schie­den, dass Kos­ten für eine regel­mä­ßi­ge Prü­fung bzw. Kon­trol­le der kor­rek­ten Müll­tren­nung umla­ge­fä­hig sein kön­nen und damit als Betriebs­kos­ten auch abge­rech­net wer­den dür­fen. Die Mieter:innen hat­ten geklagt, weil sie pro Haus­halt im Jahr 2018 ca. 12 Euro zah­len soll­ten. Der Ver­mie­ter hat­te einen Dienst­leis­ter mit dem „Behäl­ter­ma­nage­ment“ beauf­tragt, dazu gehör­te regel­mä­ßig den Müll zu kon­trol­lie­ren und bei Bedarf rich­tig umzu­sor­tie­ren. Laut dem Urteil des BGH gehört eine sol­che Dienst­leis­tung zur Müll­be­sei­ti­gung, die nach der Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung auf Mieter:innen umge­legt wer­den darf.

    (Urt. v. 05.10.2022, Az. VIII ZR 117/21)


  • BGH: Miete für Rauchwarnmelder keine Betriebskosten

    Der VIII. Zivil­se­nat des Bun­des­ge­richts­hofs hat ent­schie­den, dass die Kos­ten für die Mie­te von Rauch­warn­mel­dern han­delt es sich nicht um sons­ti­ge Betriebs­kos­ten im Sin­ne von § 2 Nr. 17 BetrKV, son­dern – da sie den Kos­ten für den Erwerb von Rauch­warn­mel­dern gleich­zu­set­zen sind – um betriebs­kos­ten­recht­lich nicht umla­ge­fä­hi­ge Auf­wen­dun­gen. (mehr …)


  • BGH: Kein Wärmezähler heißt nicht verbrauchsabhängig

    Das Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) besagt, dass auch dann von einer nicht ver­brauchs­ab­hän­gi­gen Abrech­nung im Sin­ne von § 12 Abs. 1 Satz 1 Heiz­kos­tenV aus­ge­gan­gen wer­den muss, wenn eine Woh­nung über Heiz­kos­ten­ver­tei­ler und Warm­was­ser­zäh­ler ver­fügt, die ver­bun­de­ne zen­tra­le Wär­me- und Warm­was­ser­ver­sor­gungs­an­la­ge jedoch nicht über einen Wär­me­men­gen­zäh­ler (Wär­me­zäh­ler) nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Heiz­kos­tenV ver­fügt. Das bedeu­tet, dass die Kos­ten für die Hei­zung und Warm­was­ser­ver­sor­gung der Woh­nung nicht anhand der tat­säch­li­chen Ver­brauchs­da­ten ermit­telt wer­den kön­nen, son­dern auf ande­re Wei­se berech­net wer­den müs­sen. (mehr …)


  • BGH: Kein Rückzahlungsanspruch des Mieters bei verweigerter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen

    Das BGH-Urteil, betrifft eine Kla­ge eines Mie­ters auf Rück­for­de­rung von Betriebs­kos­ten­vor­aus­zah­lun­gen und Rück­erstat­tung von geleis­te­ten Nach­zah­lun­gen im Zusam­men­hang mit dem Miet­ver­hält­nis. In den Grün­den wird aus­ge­führt, dass die Vor­aus­set­zun­gen für die Zulas­sung der Revi­si­on nicht vor­lie­gen und das Rechts­mit­tel auch kei­ne Aus­sicht auf Erfolg hat. Im Anschluss dar­an wird auf den Hin­weis­be­schluss des Senats vom 26. Okto­ber 2021 Bezug genom­men, in dem die Grün­de für die Zurück­wei­sung der Revi­si­on aus­führ­li­cher dar­ge­legt wer­den. (mehr …)


  • Wann Mieter sich an den Aufzugskosten beteiligen müssen

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH, Urteil vom 20. Sep­tem­ber 2006 VIII ZR 103/06) hat ent­schie­den, dass die for­mu­lar­ver­trag­li­che Betei­li­gung des Mie­ters einer Erd­ge­schoss­woh­nung an den Auf­zugs­kos­ten die­sen nicht unan­ge­mes­sen benach­tei­ligt. In dem vor­lie­gen­den Fall ver­lang­te der Klä­ger von den Beklag­ten, Mie­ter einer Eigen­tums­woh­nung im Erd­ge­schoss, für das Jahr 2004 eine Neben­kos­ten­nach­zah­lung, in der ein antei­li­ger, nach dem Maß­stab der Wohn­flä­che umge­leg­ter Betrag für Betriebs­kos­ten des Auf­zugs ent­hal­ten war. Das Amts­ge­richt hat­te die Kla­ge abge­wie­sen, das Land­ge­richt jedoch die Beklag­ten zur Zah­lung der Auf­zugs­kos­ten ver­ur­teilt. Der BGH hat die Revi­si­on der Beklag­ten zurück­ge­wie­sen und damit das Urteil des Land­ge­richts bestä­tigt. (mehr …)


  • BGH: Die Kontrolle der Mülltonnen (Müllmanagement) ist umlagefähig, die Rauchwarnmelderwartung auch

    In dem vor­lie­gen­den Fall hat der VIII. Zivil­se­nat des Bun­des­ge­richts­hofs ent­schie­den, dass die Kos­ten eines exter­nen Dienst­leis­ters für die regel­mä­ßi­ge Kon­trol­le der Müll­ton­nen (Müll­ma­nage­ment) in einem Wohn­raum­miet­ver­hält­nis gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV auf den Mie­ter umleg­bar sind. Dies gilt auch für die bei feh­ler­haf­ter Abfall­tren­nung erfol­gen­de Nach­sor­tie­rung von Hand. Auch ent­schie­den wur­de in die­sem BGH-Urteil über die Rauch­warn­mel­der­war­tung. (mehr …)


  • BGH: Verjährungsbeginn erst nach Rückgabe der Wohnung

    Die Ver­jäh­rungs­frist für “Ansprü­che des Ver­mie­ters wegen Ver­än­de­run­gen oder Ver­schlech­te­run­gen der Miet­sa­che” ist spe­zi­ell und sie beträgt sechs Mona­ten, die Ver­jäh­rung beginnt aber erst mit Rück­ga­be der Miet­sa­che. (mehr …)


  • BGH: Baulärm von Nachbargrundstück kein Mietmangel

    Nach Abschluss des Miet­ver­trags ein­tre­ten­de erhöh­te Lärm- und Schmut­zim­mis­sio­nen begrün­den, auch wenn sie von einer auf einem Nach­bar­grund­stück eines Drit­ten betrie­be­nen Bau­stel­le her­rüh­ren, bei Feh­len anders­lau­ten­der Beschaf­fen­heits­ver­ein­ba­run­gen grund­sätz­lich kei­nen gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Miet­min­de­rung berech­ti­gen­den Man­gel der Miet­woh­nung, wenn auch der Ver­mie­ter die Immis­sio­nen ohne eige­ne Abwehr- oder Ent­schä­di­gungs­mög­lich­keit nach § 906 BGB hin­neh­men muss (Bestä­ti­gung des Senats­ur­teils vom 29.04.2020 – VIII ZR 31/18; vgl. auch Senats­ur­teil vom 29.04.2015 – VIII ZR 197/14). (mehr …)


  • CO2-Preis: Verteilung der Kosten auf Mieter und Vermieter

    Der Bun­des­rat hat am 25. Novem­ber 2022 eine bedeu­ten­de Ände­rung in der Immo­bi­li­en­bran­che beschlos­sen: Ein neu­es Gesetz regelt die Ver­tei­lung des CO2-Prei­ses auf Mie­ter und Ver­mie­ter. Ab dem 1. Janu­ar 2023 wird die Koh­len­di­oxid­ab­ga­be bei Miet­woh­nun­gen anhand der ener­ge­ti­schen Qua­li­tät der Immo­bi­lie und einem Stu­fen­mo­dell berechnet.

    Hintergrund des CO2-Preises

    Seit dem 1. Janu­ar 2021 gilt in Deutsch­land das Brenn­stoff­emis­si­ons­han­dels­ge­setz (BEHG), wel­ches eine Abga­be für CO2-Emis­sio­nen ein­führt. Der CO2-Preis, der jähr­lich steigt, soll kli­ma­freund­li­ches Ver­hal­ten för­dern, hat jedoch auch zu höhe­ren Heiz­kos­ten geführt.

    Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

    Das neue Gesetz, das Koh­len­di­oxid­kos­ten­auf­tei­lungs­ge­setz, zielt dar­auf ab, eine gerech­te Auf­tei­lung der CO2-Kos­ten zwi­schen Mie­tern und Ver­mie­tern zu gewähr­leis­ten. Bis­her tru­gen Mie­ter die gesam­te Koh­len­di­oxid­ab­ga­be, obwohl sie oft kei­nen Ein­fluss auf die Heiz­me­tho­de hatten.

    Aufteilungsmodell nach energetischer Qualität

    Das Gesetz sieht ein Stu­fen­mo­dell vor, das sich nach dem Koh­len­di­oxid­aus­stoß des Gebäu­des pro Qua­drat­me­ter rich­tet. Je schlech­ter die ener­ge­ti­sche Qua­li­tät der Immo­bi­lie, des­to höher ist der Anteil des Ver­mie­ters an den CO2-Kosten.

    Anreize für energieeffizientes Verhalten

    Die Neu­re­ge­lung soll sowohl für Mie­ter als auch für Ver­mie­ter Anrei­ze schaf­fen, ener­gie­ef­fi­zi­en­ter zu han­deln. Ver­mie­ter wer­den moti­viert, in ener­ge­ti­sche Sanie­run­gen zu inves­tie­ren, wäh­rend Mie­ter durch bewuss­te­ren Ener­gie­ver­brauch Kos­ten spa­ren können.

    Ausnahmen und Besonderheiten

    Das Gesetz berück­sich­tigt auch Aus­nah­me­fäl­le, wie bei Denk­mal­schutz­vor­ga­ben, und sieht für Nicht­wohn­ge­bäu­de zunächst eine hälf­ti­ge Auf­tei­lung des CO2-Prei­ses vor.

    Ein Schritt in Richtung Nachhaltigkeit

    Das neue Gesetz zur Auf­tei­lung des CO2-Prei­ses stellt einen wich­ti­gen Schritt in Rich­tung einer nach­hal­ti­ge­ren Immo­bi­li­en­wirt­schaft dar. Es för­dert nicht nur umwelt­freund­li­ches Ver­hal­ten, son­dern sorgt auch für eine fai­re­re Las­ten­ver­tei­lung zwi­schen Mie­tern und Vermietern.


  • Inflation und Erbbauzins: Der Einfluss des Verbraucherpreisindex auf die Immobilienbranche

    Die Immo­bi­li­en­bran­che steht stets im Wech­sel­spiel mit wirt­schaft­li­chen Indi­ka­to­ren, von denen der Ver­brau­cher­preis­in­dex (VPI) einer der wich­tigs­ten ist. Die­ser Arti­kel erforscht, wie Infla­ti­on, gemes­sen am VPI, den Erb­bau­zins beein­flusst und bie­tet Immo­bi­li­en­pro­fis Stra­te­gien, um die­sen Her­aus­for­de­run­gen effek­tiv zu begeg­nen. (mehr …)


  • BGH-Urteil klärt Mietumgestaltungspflichten

    BGH-Urteil klärt Mietumgestaltungspflichten: Ein Leitfaden

    Am 31. März 2021 traf der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) eine wich­ti­ge Ent­schei­dung. Sie betrifft gewerb­li­che Mie­ter und ihre Umge­stal­tungs­pflich­ten. Hier erfah­ren Sie die Einzelheiten.

    Der Fall: Umbauarbeiten vereinbart, aber nicht ausgeführt

    Ein Ver­mie­ter und sein gewerb­li­cher Mie­ter strit­ten sich. Der Mie­ter hat­te Umbau­ar­bei­ten zuge­sagt, sie aber nicht durch­ge­führt. Nach Mie­ten­de ver­lang­te der Ver­mie­ter Scha­dens­er­satz. (mehr …)


  • BGH-Urteil: Kabel-TV-Anschlüsse in Mietwohnungen

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat ent­schie­den. Das Urteil betrifft Kabel-TV-Anschlüs­se in Miet­woh­nun­gen. Es hat weit­rei­chen­de Fol­gen für die Immo­bi­li­en­bran­che. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die Ent­schei­dung. Wir erklä­ren ihre Bedeu­tung für Ver­mie­ter und Mieter.

    Leit­sät­ze:

      • a) Bei § 43b Satz 1 und 2 TKG han­delt es sich um Rege­lun­gen, die im Sin­ne von § 3a UWG auch dazu bestimmt sind, im Inter­es­se der Markt­teil­neh­mer das Markt­ver­hal­ten zu regeln.
      • b) Der Ver­mie­ter einer Viel­zahl von Woh­nun­gen, der sei­nen Mie­tern einen Anschluss an ein Kabel­fern­seh­netz zum Emp­fang von Fern­seh- und Hör­funk­pro­gram­men zur Ver­fü­gung stellt und die ihm hier­für ent­ste­hen­den Kos­ten im Rah­men der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung auf sei­ne Mie­ter umlegt, ist ein Anbie­ter von öffent­lich zugäng­li­chen Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­ten im Sin­ne von § 43b TKG.
      • c) Ein sol­cher Ver­mie­ter ist nicht nach § 43b Satz 1 TKG ver­pflich­tet, sei­nen Mie­tern bei fort­be­stehen­dem Miet­ver­hält­nis eine Kün­di­gung des Anschlus­ses an das Kabel­fern­seh­netz zum Ablauf von 24 Mona­ten zu ermög­li­chen, wenn der Wohn­raum­miet­ver­trag auf unbe­stimm­te Zeit geschlos­sen und nach den gesetz­li­chen Rege­lun­gen vor Ablauf von 24 Mona­ten künd­bar ist.

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  • Was ist die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI)?

    Die unter­jäh­ri­ge Ver­brauchs­in­for­ma­ti­on (UVI) ist eine Rege­lung, die in der Heiz­kos­ten­ver­ord­nung fest­ge­legt ist und die regelt, wie häu­fig Ver­mie­ter ihren Mie­tern Infor­ma­tio­nen über den Ver­brauch von Heiz­ener­gie und Warm­was­ser zur Ver­fü­gung stel­len müssen.

    Gemäß der Heiz­kos­ten­ver­ord­nung müs­sen Ver­mie­ter ihren Mie­tern, von Gebäu­den mit fern­ab­les­ba­rer Mess­tech­nik, monat­lich eine unter­jäh­ri­ge Ver­brauchs­in­for­ma­ti­on zukom­men las­sen. Die­se Infor­ma­ti­on soll den Mie­tern Aus­kunft dar­über geben, wie viel Heiz­ener­gie und Warm­was­ser sie bis­her ver­braucht haben. (mehr …)


  • BGH: Die Anforderungen an Indexmiete und hierauf gestützte Mieterhöhungen

    Der Bun­des­ge­richts­hof hat im Fall VIII ZR 42/20 am 26. Mai 2021 ent­schie­den, dass die Ver­ein­ba­rung einer Index­mie­te gemäß BGB § 557b wirk­sam ist und eine Mie­t­än­de­rung, die hier­auf gestützt wird, gel­tend gemacht wer­den kann. Die Revi­si­on des Beklag­ten gegen das Urteil des Land­ge­richts Ravens­burg vom 23. Janu­ar 2020 wur­de zurück­ge­wie­sen. Der Fall betraf einen Miet­ver­trag über eine Woh­nung, in dem eine Ver­ein­ba­rung über eine Index­mie­te ent­hal­ten war. Der Klä­ger mach­te gel­tend, dass sich der Ver­brau­cher­preis­in­dex um min­des­tens 3% ver­än­dert hat­te und for­der­te eine Anpas­sung der Mie­te ent­spre­chend. Der Beklag­te wider­sprach und argu­men­tier­te, dass die Ver­ein­ba­rung unwirk­sam sei. Das Land­ge­richt gab dem Klä­ger Recht und der Beklag­te zog das Urteil vor den Bun­des­ge­richts­hof. Das Gericht ent­schied, dass die Ver­ein­ba­rung wirk­sam ist und die Mie­t­än­de­rung gel­tend gemacht wer­den kann. (Urt. v. 25.5.2021, Az. VIII ZR 42/20)


  • BGH: Die Baumfällung grundsätzlich umlagefähige Kosten der Gartenpflege

    Lan­ge galt, die Fäl­lung eines Bau­mes ist nicht umla­ge­fä­hig i.S. der Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung. Der Grund war ein­fach einen Baum kann man nur ein­mal fäl­len, damit erfüllt es nicht das Merk­mal “regel­mä­ßig wie­der­keh­rend”, nun kam der Fall zum BGH. In sei­nem Urteil vom 10. Novem­ber 2021 (Az. VIII ZR 107/20) hat der Bun­des­ge­richts­hof ent­schie­den, dass die Kos­ten der Fäl­lung eines mor­schen und nicht mehr stand­si­che­ren Baums grund­sätz­lich umla­ge­fä­hi­ge Kos­ten der Gar­ten­pfle­ge im Sin­ne von § 2 Nr. 10 BetrKV (Betriebs­kos­ten­ver­ord­nung) sind. (mehr …)


  • Betriebskostenabrechnung in großen Wohnanlagen: Bundesgerichtshof stärkt Vermieterrechte

    Die Abrech­nung von Betriebs­kos­ten in gro­ßen Wohn­an­la­gen stellt Ver­mie­ter und Haus­ver­wal­ter vor immer wie­der­keh­ren­de Her­aus­for­de­run­gen. Das höchs­te deut­sche Gericht, der Bun­des­ge­richts­hof (BGH), hat in einem weg­wei­sen­den Urteil vom 29. Janu­ar 2020 (VIII ZR 244/18) kla­re Leit­li­ni­en zur rechts­si­che­ren Abrech­nung vor­ge­ge­ben. In die­sem Arti­kel beleuch­ten wir die Schlüs­sel­punk­te die­ses Urteils und ihre Aus­wir­kun­gen auf Ver­mie­ter, ins­be­son­de­re im Kon­text von Haus­ver­wal­tung und Miet­recht. (mehr …)


  • BGH: Kündigungsgrund Störung des Hausfriedens

    Das vor­lie­gen­de Urteil des VIII. Zivil­se­nats des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) betrifft einen Rechts­streit zwi­schen einer Klä­ge­rin und den Beklag­ten hin­sicht­lich der Kün­di­gung eines Miet­ver­hält­nis­ses. Die Klä­ge­rin hat­te das Miet­ver­hält­nis auf­grund von Lärm­be­läs­ti­gun­gen und einer unbe­rech­tig­ten Unter­ver­mie­tung ordent­lich und spä­ter auch frist­los gekün­digt. Das Land­ge­richt Köln hat­te in sei­nem Urteil vom 2. April 2020 die Kla­ge abge­wie­sen und die Kün­di­gun­gen als unbe­grün­det ange­se­hen. Die Klä­ge­rin hat hier­ge­gen Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­de ein­ge­legt. (mehr …)


  • BGH: Kein Einsichtsrecht des Mieters in Unterlagen bei verschwistertem Dienstleister

    Das Ein­sichts­recht eines Mie­ters in Bezug auf die Abrech­nungs­un­ter­la­gen einer Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung ist in der Regel gesetz­lich gere­gelt und dem Mie­ter zuste­hend. Dies bedeu­tet, dass der Mie­ter das Recht hat, Ein­sicht in alle Unter­la­gen zu neh­men, die für die Berech­nung der Betriebs­kos­ten rele­vant sind. Aller­dings gibt es auch Aus­nah­me­fäl­le, in denen der Ver­mie­ter von sei­ner Pflicht zur Ein­sichts­ge­wäh­rung ent­bun­den wer­den kann. (mehr …)


  • BGH: Kein Einsichtsrecht in Abrechnungsbelege bei Beauftragung von Subunternehmern

    Ein Mie­ter kann im Rah­men der bei einer Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung geschul­de­ten Beleg­vor­la­ge vom Ver­mie­ter dann nicht die Ein­sicht­nah­me in Unter­la­gen ver­lan­gen, die das Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen einem vom Ver­mie­ter mit einer betriebs­kos­ten­re­le­van­ten Dienst­leis­tung beauf­trag­ten Drit­ten und dem von die­sem wei­ter beauf­trag­ten Sub­un­ter­neh­mer betref­fen, wenn der Ver­mie­ter mit dem Drit­ten eine Ver­gü­tung für des­sen Tätig­keit ver­ein­bart hat oder die­se nach § 612 BGB als ver­ein­bart gilt und der Ver­mie­ter die von dem Drit­ten in Rech­nung gestell­te Ver­gü­tung in der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung auf die Mie­ter umge­legt hat. (mehr …)


  • BGH-Urteil Gewerbemiete und Umsatzsteuer

    Umsatzsteuer bei Gewerbemieten: BGH-Urteil schafft Klarheit

    Am 30. Sep­tem­ber 2020 ent­schied der BGH über Umsatz­steu­er bei Gewerbemieten.

    Der Streitfall

    Ein Ver­mie­ter und sein gewerb­li­cher Mie­ter strit­ten über Umsatz­steu­er auf Neben­kos­ten. (mehr …)


  • BGH klärt Auskunftspflicht bei personenbezogenen Daten

    Der Bun­des­ge­richts­hof hat im Fall VI ZR 576/19 am 15. Juni 2021 ent­schie­den, dass der Klä­ger einen Anspruch auf Daten­aus­kunft nach der Ver­ord­nung (EU) 2016/679 Art. 15 hat. Das Urteil des Land­ge­richts Köln vom 19. Juni 2019, in dem die Kla­ge­an­trä­ge 3 und 4 abge­wie­sen wur­den, wur­de auf­ge­ho­ben und die Sache zur neu­en Ver­hand­lung und Ent­schei­dung an das Beru­fungs­ge­richt zurück­ver­wie­sen. Die Revi­si­on des Klä­gers gegen die Abwei­sung der Zwi­schen­fest­stel­lungs­kla­ge (Kla­ge­an­trag 5) wur­de als unzu­läs­sig ver­wor­fen. Der Fall betrifft einen Ver­trag über eine kapi­tal­bil­den­de Lebens­ver­si­che­rung mit Berufs­un­fä­hig­keits­zu­satz­ver­si­che­rung, den der Klä­ger mit einer Rechts­vor­gän­ge­rin der Beklag­ten geschlos­sen hat­te und gegen den er Wider­spruch ein­leg­te. Der Klä­ger hat­te eine Aus­kunft über die bei der Beklag­ten ver­ar­bei­te­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ange­for­dert und war der Ansicht, dass die erteil­ten Aus­künf­te unvoll­stän­dig waren.

    Wer Daten einer Per­son ent­ge­gen­nimmt, ist dar­über aus­kunfts­pflich­tig. Das betrifft auch Schrei­ben des ande­ren und eige­ne Akten­ver­mer­ke. Ver­mie­ter soll­ten das neue Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs, auch wenn es ein Ver­si­che­rungs­ver­hält­nis betrifft, auf­merk­sam lesen.

    (Urt. v. 15.6.2021, Az. VIII ZR 576/19)


  • Verfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel

    Berliner Mietendeckel verfassungswidrig

    Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat den Ber­li­ner Mie­ten­de­ckel für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt. Die­se Ent­schei­dung mar­kiert einen wich­ti­gen Wen­de­punkt für die Immo­bi­li­en­bran­che in Ber­lin und wirft Fra­gen zu zukünf­ti­gen Regu­lie­run­gen im Miet­sek­tor auf. Die­ser Arti­kel ana­ly­siert die Aus­wir­kun­gen des Urteils und beleuch­tet die Per­spek­ti­ven für Mie­ter und Vermieter.

    Hintergrund des Berliner Mietendeckels

    Der Ber­li­ner Mie­ten­de­ckel wur­de als Reak­ti­on auf die stei­gen­den Mie­ten, als Rege­lung über die Miet­preis­brem­se hin­aus, in der Haupt­stadt ein­ge­führt. Ziel war es, die Miet­prei­se für einen Zeit­raum von fünf Jah­ren ein­zu­frie­ren und somit für mehr bezahl­ba­ren Wohn­raum zu sor­gen. Doch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat nun ent­schie­den, dass die­se Rege­lung gegen das Grund­ge­setz verstößt.

    Auswirkungen auf Mieter

    Für Mie­ter in Ber­lin bedeu­tet das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, dass die Mie­ten wie­der an den frei­en Markt ange­passt wer­den kön­nen. Dies könn­te für eini­ge Mie­ter höhe­re Wohn­kos­ten bedeu­ten, beson­ders in belieb­ten Stadtteilen.

    Reaktionen der Vermieter

    Ver­mie­ter, die durch den Mie­ten­de­ckel Ein­schrän­kun­gen bei der Miet­preis­ge­stal­tung erfah­ren hat­ten, sehen in dem Urteil eine Rück­kehr zur markt­wirt­schaft­li­chen Regu­lie­rung. Sie kön­nen nun wie­der Mie­ten anhand des Markt­wer­tes der Immo­bi­li­en festlegen.

    Politische und rechtliche Implikationen

    Das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts hat auch poli­ti­sche Kon­se­quen­zen. Es setzt ein kla­res Signal gegen lan­des­spe­zi­fi­sche Regu­lie­run­gen im Miet­sek­tor und könn­te zu einer Neu­be­wer­tung der Miet­preis­po­li­tik auf Bun­des­ebe­ne führen.

    Zukünftige Herausforderungen im Mietmarkt

    Nach dem Weg­fall des Mie­ten­de­ckels ste­hen Ber­lin und ande­re Städ­te vor der Her­aus­for­de­rung, alter­na­ti­ve Wege zur Schaf­fung von bezahl­ba­rem Wohn­raum zu fin­den. Dies könn­te neue Model­le der Wohn­raum­för­de­rung und sozia­ler Wohn­po­li­tik nach sich ziehen.

    Fazit: Ein Wendepunkt für den Wohnungsmarkt

    Die Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, den Ber­li­ner Mie­ten­de­ckel zu kip­pen, ist ein Wen­de­punkt für den Woh­nungs­markt in Ber­lin. Sie erfor­dert ein Umden­ken in der Miet­preis­po­li­tik und eine aus­ge­wo­ge­ne Stra­te­gie, die sowohl die Bedürf­nis­se der Mie­ter als auch die der Ver­mie­ter berücksichtigt.


  • BGH: Mieter haben Einsichtsrecht in die Zahlungsbelege

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in einer Ent­schei­dung klar­ge­stellt, dass Mie­ter das Recht haben, auch Ein­sicht in die Zah­lungs­be­le­ge zur Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung zu erhal­ten. Dies ergibt sich aus § 242 des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches (BGB), wonach Mie­ter bei unzu­läs­si­ger Rechts­aus­übung durch den Ver­mie­ter ein tem­po­rä­res Leis­tungs­ver­wei­ge­rungs­recht haben. Laut BGH umfasst die Abrech­nungs­pflicht des Ver­mie­ters gemäß § 259 Abs. 1 BGB auch die Vor­la­ge von Bele­gen, soweit die­se übli­cher­wei­se erteilt wer­den. Dabei sei es uner­heb­lich, ob die Ein­sicht­nah­me in die Bele­ge für die Über­prü­fung der Abrech­nung zwin­gend erfor­der­lich ist oder nicht. Viel­mehr genü­ge das all­ge­mei­ne Inter­es­se des Mie­ters, die Tätig­keit des Ver­mie­ters zu kon­trol­lie­ren. (mehr …)


  • BGH: Mieterhöhung für (Teil) Inklusivmiete mit Nettomietspiegel möglich

    Der VIII. Zivil­se­nat des Bun­des­ge­richts­hofs in Deutsch­land hat ent­schie­den, dass die Revi­si­on des Beklag­ten gegen das Urteil der 6. Zivil­kam­mer des Land­ge­richts Köln vom 2. April 2020 zurück­ge­wie­sen wird. Der Beklag­te muss die Kos­ten des Revi­si­ons­ver­fah­rens tra­gen. (mehr …)


  • Was ist die Mietpreisbremse?

    Die Miet­preis­brem­se ist ein gesetz­li­ches Instru­ment, das dazu dient, die Mie­ten in bestimm­ten Gebie­ten zu begren­zen und damit Mie­ter vor über­höh­ten Mie­ten zu schüt­zen. Sie wird häu­fig in Gebie­ten ein­ge­führt, in denen die Nach­fra­ge nach Wohn­raum hoch ist und die Mie­ten in den letz­ten Jah­ren stark gestie­gen sind § 556d BGB & §556e BGB.

    Die Miet­preis­brem­se wur­de in Deutsch­land im Jahr 2015 ein­ge­führt und gilt seit­dem in vie­len Städ­ten und Gemein­den. Sie besagt, dass die Mie­te für eine Woh­nung nicht um mehr als 10 Pro­zent über der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te lie­gen darf. Die orts­üb­li­che Ver­gleichs­mie­te wird dabei von der jewei­li­gen Gemein­de fest­ge­legt und berück­sich­tigt die Miet­prei­se für ver­gleich­ba­re Woh­nun­gen in der Regi­on. (mehr …)


  • Airbnb und Steuerhinterziehung: Mögliche Folgen für Vermieter

    Das The­ma Airbnb und Steu­er­hin­ter­zie­hung hat in Deutsch­land eine neue Wen­dung genom­men. Airbnb hat Daten deut­scher Ver­mie­ter an die Steu­er­fahn­dung Ham­burg über­ge­ben. Die­ser Schritt hat weit­rei­chen­de Fol­gen für Ver­mie­ter, die ihre Ein­künf­te bis­her nicht beim Finanz­amt ange­ge­ben haben.

    Übermittlung von Daten an die Steuerfahndung

    Nach einem Bericht des Han­dels­blatts hat Airbnb Infor­ma­tio­nen deut­scher Ver­mie­ter an die Ham­bur­ger Steu­er­fahn­dung wei­ter­ge­lei­tet. Die­se wer­den bald an die Finanz­be­hör­den der Bun­des­län­der wei­ter­ge­ge­ben. Ver­mie­ter, die ihre Airbnb-Ein­künf­te bis­her nicht dekla­riert haben, ste­hen somit vor erheb­li­chen recht­li­chen Herausforderungen.

    Steuerpflicht bei Airbnb-Vermietung

    Gemäß § 21 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz (EStG) sind Ein­künf­te aus Ver­mie­tung und Ver­pach­tung steu­er­pflich­tig. Dies betrifft auch kurz­fris­ti­ge Ver­mie­tun­gen über Platt­for­men wie Airbnb. Eine Aus­nah­me besteht nur, wenn die Ein­künf­te unter der Baga­tell­gren­ze von 520 Euro im Jahr liegen.

    Risiken der Nichtdeklaration

    Für Ver­mie­ter, die ihre Ein­nah­men nicht ange­ge­ben haben, kann eine Anzei­ge wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung dro­hen. Die Über­mitt­lung der Daten an das zustän­di­ge Finanz­amt erhöht das Risi­ko einer Anzei­ge erheblich.

    Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige

    Laut Steu­er­an­walt Mar­kus Deutsch könn­te eine nach­träg­li­che Dekla­ra­ti­on der Ein­nah­men als straf­be­frei­en­de Selbst­an­zei­ge wir­ken, sofern das Finanz­amt noch kei­ne Kennt­nis hat. Ist das Finanz­amt bereits infor­miert, kann eine Selbst­an­zei­ge immer­hin straf­mil­dernd wirken.

    Konsequenzen der Steuerhinterziehung

    Eine Ver­ur­tei­lung wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung durch Airbnb-Ver­mie­tung kann zu ernst­haf­ten Stra­fen füh­ren, ein­schließ­lich Frei­heits­stra­fen. Die recht­zei­ti­ge Dekla­ra­ti­on ist daher von äußers­ter Wichtigkeit.

    Zusätzliche Risiken für Mieter, die vermieten

    Neben der Steu­er­pro­ble­ma­tik kön­nen Mie­ter, die über Airbnb ver­mie­ten, auch in Kon­flikt mit ihrem Ver­mie­ter gera­ten. Uner­laub­te Unter­ver­mie­tun­gen kön­nen zu außer­or­dent­li­chen oder sogar frist­lo­sen Kün­di­gun­gen führen.

    Fazit: Vorsicht und Transparenz sind geboten

    Die Ent­hül­lun­gen um Airbnb und die Steu­er­fahn­dung mah­nen zu Vor­sicht und Trans­pa­renz. Eine sorg­fäl­ti­ge Abwä­gung der Risi­ken und eine kor­rek­te Steu­er­de­kla­ra­ti­on sind uner­läss­lich, um schwer­wie­gen­de recht­li­che Fol­gen zu vermeiden.


  • Das BGH-Urteil zur Verwaltungskostenpauschale: Klare Vorgaben für Hausverwalter und Vermieter

    Die Immo­bi­li­en­bran­che sieht sich mit einem weg­wei­sen­den Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs kon­fron­tiert, das für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter rele­van­te Kon­se­quen­zen mit sich bringt. Im Urteil vom 19. Dezem­ber 2018 (VIII ZR 254/17) wur­de fest­ge­stellt, dass eine geson­dert aus­ge­wie­se­ne Ver­wal­tungs­kos­ten­pau­scha­le in einem for­mu­lar­mä­ßi­gen Wohn­raum­miet­ver­trag unwirk­sam ist, sofern nicht ein­deu­tig erkenn­bar ist, dass es sich um einen Teil der Grund­mie­te han­delt. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die Hin­ter­grün­de des Urteils, sei­ne Bedeu­tung für die Bran­che und gibt prak­ti­sche Hin­wei­se für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter. (mehr …)


  • Grundsteuerreform 2025: Das ändert sich für Eigentümer und Mieter

    Die Grund­steu­er­re­form 2025 steht vor der Tür und bringt bedeu­ten­de Ände­run­gen für Eigen­tü­mer und Mie­ter mit sich. Die­se Reform zielt dar­auf ab, die Grund­steu­er­be­rech­nung trans­pa­ren­ter und gerech­ter zu gestal­ten. In die­sem Arti­kel unter­su­chen wir, was die Grund­steu­er­re­form für Eigen­tü­mer und Mie­ter bedeu­tet und wie sie sich auf den Immo­bi­li­en­markt aus­wir­ken wird.

    Was ist die Grundsteuerreform?

    Die Grund­steu­er­re­form ist eine umfas­sen­de Über­ar­bei­tung der Grund­steu­er in Deutsch­land. Sie soll sicher­stel­len, dass die Grund­steu­er auf Basis aktu­el­ler und rea­lis­ti­scher Wer­te erho­ben wird. Die Reform beinhal­tet die Neu­be­wer­tung von Grund­stü­cken und Gebäu­den sowie eine Anpas­sung der Steuersätze.

    Änderungen in der Bewertung von Immobilien

    Ein zen­tra­ler Aspekt der Reform ist die Neu­be­wer­tung von Immo­bi­li­en. Bis­her basier­te die Grund­steu­er auf ver­al­te­ten Ein­heits­wer­ten. Ab 2025 wer­den Grund­stü­cke und Gebäu­de nach ihrem tat­säch­li­chen Wert besteu­ert, was eine gerech­te­re Steu­er­last­ver­tei­lung ermög­li­chen soll.

    Auswirkungen auf Eigentümer

    Für Eigen­tü­mer bedeu­tet die Reform, dass sie mög­li­cher­wei­se mit einer Ände­rung der Grund­steu­er­hö­he rech­nen müs­sen. Je nach Lage und Zustand der Immo­bi­lie kann die Steu­er­last stei­gen oder fal­len. Eigen­tü­mer soll­ten sich früh­zei­tig über die neu­en Bewer­tungs­grund­la­gen informieren.

    Konsequenzen für Mieter

    Auch Mie­ter sind indi­rekt von der Grund­steu­er­re­form betrof­fen, da die Grund­steu­er eine umla­ge­fä­hi­ge Neben­kos­ten­art ist. Ände­run­gen in der Höhe der Grund­steu­er kön­nen sich somit auf die Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen der Mie­ter auswirken.

    Herausforderungen und Chancen der Grundsteuerreform

    Die Reform stellt Eigen­tü­mer und Mie­ter vor neue Her­aus­for­de­run­gen, bie­tet aber auch Chan­cen. Eine gerech­te­re Steu­er­last kann zu einer aus­ge­wo­ge­ne­ren Ver­tei­lung der finan­zi­el­len Belas­tun­gen im Immo­bi­li­en­sek­tor führen.

    Vorbereitung auf die Grundsteuerreform

    Sowohl Eigen­tü­mer als auch Mie­ter soll­ten sich auf die kom­men­den Ände­run­gen vor­be­rei­ten. Dies beinhal­tet das Ein­ho­len von Infor­ma­tio­nen über die neu­en Bewer­tungs­ver­fah­ren und das Ver­ständ­nis der Aus­wir­kun­gen auf die eige­ne finan­zi­el­le Situation.

    Fazit: Eine wichtige Weichenstellung im Immobilienmarkt

    Die Grund­steu­er­re­form 2025 ist eine wich­ti­ge Wei­chen­stel­lung für den deut­schen Immo­bi­li­en­markt. Sie sorgt für eine zeit­ge­mä­ße und gerech­te­re Besteue­rung von Grund­be­sitz und wirkt sich sowohl auf Eigen­tü­mer als auch auf Mie­ter aus.


  • BGH: Die Regeln zur Vorauszahlungserhöhung

    Die letz­te Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung ist laut dem Bun­des­ge­richts­hof (BGH) in Deutsch­land die Grund­la­ge für eine Anpas­sung von Vor­aus­zah­lun­gen von Mie­tern. Aller­dings hin­dert die­se Abrech­nung nicht die Berück­sich­ti­gung ande­rer Umstän­de, die die im lau­fen­den Jahr ent­ste­hen­den Kos­ten vor­aus­sicht­lich beein­flus­sen wer­den. Der BGH stell­te in einem Urteil vom 28. Sep­tem­ber 2011 klar, dass es kei­nen Raum für einen “abs­trak­ten” Sicher­heits­zu­schlag in Höhe von 10% auf die zuletzt abge­rech­ne­ten Betriebs­kos­ten gibt. (mehr …)


  • Die Bedeutung des BGH-Urteils vom 31. Mai 2017 für Vermieter: Wohnflächenangaben im Fokus

    Der Leit­satz: Ein ein­fa­ches Bestrei­ten der vom Ver­mie­ter vor­ge­tra­ge­nen Wohn­flä­che der gemie­te­ten Woh­nung ohne eige­ne posi­ti­ve Anga­ben genügt im Miet­erhö­hungs­ver­fah­ren nicht den Anfor­de­run­gen an ein sub­stan­ti­ier­tes Bestrei­ten des Mie­ters (im Anschluss an das Senats­ur­teil vom 22. Okto­ber 2014 – VIII ZR 41/14, NJW 2015, 475).

    In der dyna­mi­schen Welt der Immo­bi­li­en­bran­che sind Ver­mie­ter und Haus­ver­wal­ter stets mit recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen kon­fron­tiert. Ein beson­ders rele­van­tes Urteil, das die Anfor­de­run­gen an Mie­ter im Zusam­men­hang mit Wohn­flä­chen­an­ga­ben betrifft, wur­de am 31. Mai 2017 vom Bun­des­ge­richts­hof (BGH) gefällt. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die ent­schei­den­den Aspek­te die­ses Urteils und des­sen Aus­wir­kun­gen auf Mieterhöhungsverfahren.

    Das höchs­te deut­sche Gericht, der Bun­des­ge­richts­hof, hat in sei­nem weg­wei­sen­den Urteil vom 31. Mai 2017 (VIII ZR 181/16 – LG Mainz, AG Mainz) kla­re Maß­stä­be für Miet­erhö­hungs­ver­fah­ren gesetzt. Im Mit­tel­punkt des Urteils steht die Fra­ge der Wohn­flä­chen­an­ga­ben und deren sub­stan­ti­ier­tes Bestrei­ten durch den Mie­ter. (mehr …)


  • Heizkostenabrechnung nach tatsächlicher Wohnfläche – Bundesgerichtshof fällt wegweisendes Urteil

    Leit­satz: Sofern und soweit Betriebs­kos­ten nach gesetz­li­chen Vor­ga­ben (vgl. etwa § 556a Abs. 1 BGB, § 7 Abs. 1 Heiz­kos­tenV) ganz oder teil­wei­se nach Wohn­flä­chen­an­tei­len umge­legt wer­den, ist für die Abrech­nung im All­ge­mei­nen der jewei­li­ge Anteil der tat­säch­li­chen Wohn­flä­che der betrof­fe­nen Woh­nung an der in der Wirt­schafts­ein­heit tat­säch­lich vor­han­de­nen Gesamt­wohn­flä­che maß­ge­bend (inso­weit Auf­ga­be von BGH, Urt. v. 31.10.2007 – VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rz. 19).

    Die Heiz­kos­ten­ab­rech­nung ist ein sen­si­bles The­ma für Ver­mie­ter und Mie­ter glei­cher­ma­ßen. Ein aktu­el­les Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) hat nun kla­re Richt­li­ni­en für die Berech­nung vor­ge­ge­ben. In die­sem Arti­kel beleuch­ten wir die Ent­schei­dung des BGH und deren Aus­wir­kun­gen auf die Heiz­kos­ten­ab­rech­nung in der Immo­bi­li­en­bran­che. (mehr …)


  • BGH: Erstattung von Anwaltskosten, nicht in Routinefällen

    Von einem Groß­ver­mie­ter kann erwar­tet wer­den, dass er in miet­recht­li­chen Rou­ti­ne­fäl­len bei der Mah­nung und Kün­di­gung ohne Anwalt aus­kommt. Bedient er sich den­noch eines Rechts­an­wal­tes, so muss er die­se Kos­ten sel­ber tra­gen. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Ver­mie­ter um eine aus­län­di­sche Gesell­schaft han­delt. (mehr …)


  • BGH: Kein Vorwegabzug bei der Grundsteuer

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in sei­nem Urteil vom 10. Mai 2017 (Az. VIII ZR 79/16) ent­schie­den, dass bei der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung für ein teils gewerb­lich und teils zu Wohn­zwe­cken genutz­tes Grund­stück kein Vor­weg­ab­zug für die gewerb­lich genutz­ten Ein­hei­ten bei der Umla­ge der Grund­steu­er erfor­der­lich ist. (mehr …)


  • BGH-Urteil zu Kündigungsfristen in Mietverträgen

    Erfahren Sie alles über das BGH-Urteil vom 29. März 2000 zu Kündigungsfristen in Mietverträgen und dessen Auswirkungen.

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat ent­schie­den: Bei Miet­ver­trä­gen sind ver­trag­lich ver­ein­bar­te Kün­di­gungs­fris­ten ungül­tig, wenn sie die gesetz­li­chen über­schrei­ten. Dies gilt beson­ders, wenn der Ver­trag form­feh­ler­haft ist. Was bedeu­tet das Urteil für Mie­ter und Ver­mie­ter? Lesen Sie wei­ter und erfah­ren Sie mehr.

    Kurze Sätze, klare Informationen

    Der BGH sprach am 29. März 2000 ein wich­ti­ges Urteil. Es betrifft Miet­ver­trä­ge und ihre Kün­di­gungs­fris­ten. Das Gericht urteil­te: Gesetz­li­che Fris­ten haben Vor­rang vor Ver­trags­klau­seln. (mehr …)


  • BGH: Mieter muss konkrete Tatsachen vorbringen, um Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot zu belegen

    Der Mie­ter trägt in der Regel die Dar­le­gungs- und Beweis­last dafür, dass der Ver­mie­ter bei der Abrech­nung der Betriebs­kos­ten gegen den Grund­satz der Wirt­schaft­lich­keit ver­sto­ßen hat. Dies bedeu­tet, dass der Mie­ter nach­wei­sen muss, dass der Ver­mie­ter bei der Erstel­lung der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung unan­ge­mes­sen hohe Kos­ten ange­setzt hat, die über dem durch­schnitt­li­chen Kos­ten­an­satz für ver­gleich­ba­re Woh­nun­gen lie­gen. (mehr …)


  • Wespennest in Mietwohnungen: Wer trägt die Kosten?

    Das Auf­tre­ten eines Wes­pen­nes­tes in Miet­woh­nun­gen z.B. auf dem Bal­kon oder in Roll­la­den­käs­ten stellt Mie­ter und Ver­mie­ter glei­cher­ma­ßen vor eine Her­aus­for­de­rung. Eine der häu­figs­ten Fra­gen, die dabei auf­kommt: Wer trägt die Kos­ten für die Ent­fer­nung des Wes­pen­nes­tes? (mehr …)


  • Rechtliche Aspekte beim Tod des Mieters

    Der “Tod des Mie­ters” führt oft zu Unsi­cher­hei­ten in Bezug auf das Miet­ver­hält­nis. Durch den Tod des Mie­ters endet das Miet­ver­hält­nis nicht auto­ma­tisch, wie auch beim Tod des Ver­mie­ters endet nicht der Miet­ver­trag. Die Fort­set­zung des Miet­ver­hält­nis­ses folgt den Regeln gemäß §§ 563 ff. BGB, die den Kreis und Rei­hen­fol­ge der ein­tritts­be­rech­tig­ten Per­so­nen (§ 563 BGB), den über­le­ben­den Mit­mie­tern (§ 563a BGB) oder dem Erben des Ver­stor­be­nen (§ 564 BGB) fest­legt. (mehr …)


  • Tod des Vermieters: Auswirkungen auf Mieter und Mietvertrag

    Der “Tod des Ver­mie­ters” löst oft Unsi­cher­heit unter Mie­tern aus. Doch in der Regel ist die­se Sor­ge unbe­grün­det, da der Erbe das Miet­ver­hält­nis unter den alten Ver­trags­be­din­gun­gen wei­ter­füh­ren muss. Wir beleuch­ten, die Aus­wir­kun­gen auf Mie­ter und Miet­ver­trag. Was sich ändert sich recht­lich , wenn der Ver­mie­ter ver­stirbt? (mehr …)


  • Endgültige Entscheidung: Einmal zugestimmte Mieterhöhung nicht widerrufbar

    Eine wich­ti­ge juris­ti­sche Ent­schei­dung hat die Immo­bi­li­en­bran­che erreicht: Ein­mal zuge­stimm­te Miet­erhö­hun­gen sind nicht wider­ruf­bar. Die­ses Urteil basiert auf einer spe­zi­fi­schen Aus­le­gung des § 312c BGB, die Fern­ab­satz­ver­trä­ge aus­schließt, und hebt die Unter­schie­de zu ande­ren Ver­trags­ty­pen, wie etwa im Inter­net abge­schlos­se­nen Ver­trä­gen, hervor.

    Der Fall und § 312c BGB

    Im Fokus steht die Anwen­dung des § 312c BGB. Die­ser Para­graph regelt Fern­ab­satz­ver­trä­ge, jedoch hat das Gericht klar­ge­stellt, dass der Ver­trags­schluss zwi­schen Mie­ter und Ver­mie­ter nicht als Fern­ab­satz­ver­trag zu wer­ten ist. Der Grund: Er erfolgt nicht im Rah­men eines für den Fern­ab­satz orga­ni­sier­ten Ver­triebs- oder Dienstleistungssystems.

    BGH-Urteil: Kein Widerruf bei Mieterhöhung

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in sei­nem Urteil betont, dass die Zustim­mung zu einer Miet­erhö­hung im spe­zi­fi­schen Kon­text des Miet­ver­hält­nis­ses nicht wider­ruf­bar ist. Der Mie­ter benö­tigt in die­sem Fall nicht den Schutz, der übli­cher­wei­se bei Fern­ab­satz­ver­trä­gen, wie bei Online-Geschäf­ten, gewährt wird.

    Unterschied zu Fernabsatzverträgen

    Das Urteil hebt her­vor, dass Miet­erhö­hun­gen einen gänz­lich ande­ren Sach­ver­halt als Fern­ab­satz­ver­trä­ge dar­stel­len. Bei Online-Ver­trä­gen besteht oft die Not­wen­dig­keit eines Ver­brau­cher­schut­zes auf­grund der Distanz und der damit ver­bun­de­nen Unsi­cher­hei­ten. Bei Miet­erhö­hun­gen ist die Situa­ti­on jedoch anders gelagert.

    Auswirkungen auf Mieter

    Mie­ter soll­ten sich bewusst sein, dass ihre Zustim­mung zu einer Miet­erhö­hung eine end­gül­ti­ge Ent­schei­dung dar­stellt. Dies unter­streicht die Wich­tig­keit, alle Aspek­te einer Miet­erhö­hung sorg­fäl­tig zu prü­fen, bevor eine Zustim­mung erteilt wird.

    Konsequenzen für Vermieter

    Für Ver­mie­ter bie­tet das Urteil eine erhöh­te Rechts­si­cher­heit. Die Ein­deu­tig­keit der Rege­lung bedeu­tet, dass ein­mal erteil­te Zustim­mun­gen zu Miet­erhö­hun­gen von Sei­ten der Mie­ter nicht rück­gän­gig gemacht wer­den können.

    Best Practices für Mieter und Vermieter

    Ange­sichts die­ser Rechts­la­ge ist es für bei­de Par­tei­en rat­sam, trans­pa­rent und infor­miert zu han­deln. Mie­ter soll­ten vor der Zustim­mung alle Details genau prü­fen, wäh­rend Ver­mie­ter dar­auf ach­ten soll­ten, Miet­erhö­hun­gen klar und ver­ständ­lich zu kommunizieren.

    Fazit: Ein neuer Standard im Mietrecht

    Die Ent­schei­dung, dass ein­mal zuge­stimm­te Miet­erhö­hun­gen nicht wider­ruf­bar sind, bringt Klar­heit in das Miet­recht. Sie unter­streicht die Unter­schie­de zwi­schen ver­schie­de­nen Arten von Ver­trä­gen und sorgt für eine fes­te­re Ver­trags­grund­la­ge im Bereich der Vermietung.


  • Neues BGH-Urteil zu Wohnflächenangaben: Auswirkungen auf Mieterhöhungen und Rechte von Vermietern

    Der Leit­satz:

    1. Die bei Abschluss eines Wohn­raum­miet­ver­tra­ges getrof­fe­ne Beschaf­fen­heits­ver­ein­ba­rung zur Woh­nungs­grö­ße ist – und zwar auch bei Abwei­chun­gen von bis zu 10 % – nicht geeig­net, die bei einer spä­te­ren Miet­erhö­hung zu berück­sich­ti­gen­de Grö­ße der Woh­nung durch einen von den tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­sen abwei­chen­den fik­ti­ven Wert ver­bind­lich fest­zu­le­gen (Auf­ga­be der Senats­recht­spre­chung, zuletzt Senats­ur­teil vom 8. Juli 2009 – VIII ZR 205/08, NJW 2009, 2739 Rn. 10, 13 mwN). Viel­mehr ist jede im Wohn­raum­miet­ver­trag ent­hal­te­ne, von der tat­säch­li­chen Woh­nungs­grö­ße abwei­chen­de Wohn­flä­chen­an­ga­be für die Anwend­bar­keit des § 558 BGB und die nach des­sen Maß­stä­ben zu beur­tei­len­de Miet­erhö­hung ohne recht­li­che Bedeu­tung. Maß­geb­lich für den nach die­ser Bestim­mung vor­zu­neh­men­den Abgleich der begehr­ten Miet­erhö­hung mit der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te ist allein die tat­säch­li­che Grö­ße der ver­mie­te­ten Wohnung.
    2. Auch in Fäl­len, in denen sich nach­träg­lich her­aus­stellt, dass die tat­säch­li­che Wohn­flä­che über der bis dahin von den Miet­ver­trags­par­tei­en ange­nom­me­nen oder ver­ein­bar­ten Wohn­flä­che liegt, kommt bei ein­sei­ti­gen Miet­erhö­hun­gen die Kap­pungs­gren­ze des § 558 Abs. 3 BGB zur Anwen­dung, zu deren Bemes­sung die zu Beginn des Ver­gleichs­zeit­raums gel­ten­de Aus­gangs­mie­te der orts­üb­li­chen Ver­gleichs­mie­te gegen­über zu stel­len ist.

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  • BGH: Mehrere Seiten machen Betriebskostenabrechnung nicht unwirksam

    Eine Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung ist nicht des­we­gen for­mell unwirk­sam, weil sie aus meh­re­ren Sei­ten besteht und der Mie­ter hin­sicht­lich der ein­zel­nen Kos­ten­po­si­tio­nen hin- und her­blät­tern muss. (mehr …)


  • BGH: Vermieter kann fehlendem Umlageschlüssel im Mietvertrag einseitig festlegen

    Ist im Miet­ver­trag kein Umla­ge­schlüs­sel ver­ein­bart, kann der Ver­mie­ter mit der ers­ten Abrech­nung den künf­ti­gen Umla­ge­schlüs­sel ein­sei­tig fest­le­gen und ent­schei­den, ob die Betriebs­kos­ten nach Wohn­flä­che oder Anzahl der Mie­ter pro Woh­nung abge­rech­net wird. Den Miet­ver­trags­par­tei­en im Wohn­raum­miet­recht steht es frei, anstel­le eines kon­kre­ten Umla­ge­schlüs­sels ein ein­sei­ti­ges Leis­tungs­be­stim­mungs­recht nach bil­li­gem Ermes­sen des Ver­mie­ters zu ver­ein­ba­ren, da die Rege­lung in § 556a Abs. 1 Satz 1 BGB abding­bar ist. (mehr …)


  • Stärkung der Mieterrechte: BGH setzt Grenzen bei Schönheitsreparaturen

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in einem weg­wei­sen­den Urteil die Rech­te der Mie­ter gestärkt, in Fäl­len wo Mie­ter eine unre­no­vier­te Woh­nun­gen anmie­ten, kön­nen sie nicht ver­trag­lich zu Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren ver­pflich­tet wer­den. Die­se Ent­schei­dung defi­niert neu, wel­che Ver­ant­wort­lich­kei­ten Mie­ter bei Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren tra­gen, und setzt damit kla­re Grenzen.

    Der Fall: Unrenovierte Wohnung und Schönheitsreparaturen

    Im zugrun­de lie­gen­den Fall bezog ein Mie­ter eine unre­no­vier­te Woh­nung und ver­pflich­te­te sich schrift­lich, bei sei­nem Aus­zug Schön­heits­re­pa­ra­tu­ren vor­zu­neh­men. Als er jedoch aus­zog, ohne zu reno­vie­ren, gab ihm der BGH Recht. Die­ses Urteil hat weit­rei­chen­de Fol­gen für die Pra­xis der Schönheitsreparaturen.

    BGH-Urteil: Keine Übertragung der Renovierungspflicht

    Das BGH-Urteil stellt klar, dass die Pflicht zur Reno­vie­rung nicht auto­ma­tisch auf Mie­ter über­tra­gen wer­den kann, ins­be­son­de­re wenn sie in unre­no­vier­te Woh­nun­gen ein­zie­hen. Der BGH beton­te, dass eine sol­che Klau­sel den Mie­ter unan­ge­mes­sen benachteiligt.

    Unwirksame Renovierungsklauseln

    Das Gericht erklär­te auch, dass Klau­seln, die Mie­ter zu Reno­vie­run­gen in fes­ten Zeit­ab­stän­den oder zu unkla­ren Leis­tun­gen ver­pflich­ten, unwirk­sam sind. Dies schützt Mie­ter davor, für die Besei­ti­gung von Gebrauchs­spu­ren des Vor­mie­ters auf­kom­men zu müssen.

    Bedeutung für Mieter und Vermieter

    Für Mie­ter bedeu­tet das Urteil einen wich­ti­gen Schutz. Sie müs­sen nicht mehr befürch­ten, bei Aus­zug aus einer unre­no­vier­ten Woh­nung für Reno­vie­run­gen ver­ant­wort­lich zu sein. Ver­mie­ter müs­sen ihre Miet­ver­trä­ge über­prü­fen und gege­be­nen­falls anpas­sen, um recht­li­chen Pro­ble­men vorzubeugen.

    Auswirkungen auf die Immobilienbranche

    Die­ses Urteil könn­te zu einer Neu­be­wer­tung füh­ren, wie Ver­mie­ter und Mie­ter bei der Über­ga­be von Woh­nun­gen zusam­men­ar­bei­ten. Es setzt eine kla­re Linie, was von Mie­tern erwar­tet wer­den kann und was nicht.


  • Mietschulden: Fristgemäße Kündigung bei bald unwirksam?

    Das The­ma Miet­schul­den und frist­ge­mä­ße Kün­di­gun­gen ist in der Immo­bi­li­en­bran­che von gro­ßer Bedeu­tung. Neue Ent­wick­lun­gen, ins­be­son­de­re ein Ent­wurf des Ber­li­ner Senats, könn­ten bald zu einer Ände­rung der aktu­el­len Rechts­la­ge füh­ren. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die poten­zi­el­len Ände­run­gen und deren Aus­wir­kun­gen auf Ver­mie­ter und Mieter.

    Aktuelle Rechtslage und Vorgeschlagene Änderungen

    Nach der der­zei­ti­gen Rechts­la­ge kann ein Ver­mie­ter einem Mie­ter kün­di­gen, wenn die­ser mit zwei auf­ein­an­der­fol­gen­den Monats­mie­ten in Ver­zug ist. Inter­es­san­ter­wei­se ändert sich die Situa­ti­on, wenn der Mie­ter wäh­rend einer Schon­frist die offe­nen Miet­schul­den nach­zahlt. In die­sem Fall bleibt eine frist­ge­mä­ße Kün­di­gung wir­kungs­los. Wenn jedoch im Kün­di­gungs­schrei­ben des Ver­mie­ters „frist­los, hilfs­wei­se frist­ge­mäß“ steht, gilt die Schon­frist-Rege­lung bis­her nicht.

    Unterstützung für Änderungen im Mietrecht

    Mari­an­ne Krau­se, Rich­te­rin am Amts­ge­richt Tem­pel­hof-Kreuz­berg, betrach­tet den aktu­el­len Beschluss des Bun­des­ge­richts­hofs als über­ar­bei­tungs­wür­dig. Sie unter­stützt den Ent­wurf des Ber­li­ner Senats, der die Schon­frist­zah­lung als ein zen­tra­les Ele­ment des sozia­len Miet­rechts stär­ken will. Die­ser Ent­wurf soll bald dem Bun­des­rat vor­ge­legt werden.

    Problematik der derzeitigen Praxis

    Die gegen­wär­ti­ge Pra­xis führt dazu, dass Mie­ter, die ihre Miet­schul­den nicht nach­zah­len und somit die frist­ge­mä­ße Kün­di­gung ungül­tig machen, ihre Woh­nung ver­lie­ren, obwohl sie zwi­schen­zeit­lich wie­der zah­lungs­fä­hig sind. Die­ses Sze­na­rio zeigt die Not­wen­dig­keit einer Reform im Miet­recht, um Men­schen in finan­zi­el­len Not­la­gen bes­ser zu schützen.

    Auswirkungen auf Vermieter

    Für Ver­mie­ter könn­te eine Ände­rung der Rechts­la­ge bedeu­ten, dass die Durch­set­zung einer Kün­di­gung auf­grund von Miet­schul­den erschwert wird. Dies erfor­dert eine Anpas­sung der Ver­wal­tungs­prak­ti­ken und mög­li­cher­wei­se eine Über­ar­bei­tung der Miet­ver­trä­ge. Eine pro­ak­ti­ve Kom­mu­ni­ka­ti­on und das früh­zei­ti­ge Erken­nen von Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten blei­ben essentiell.

    Auswirkungen auf Mieter

    Eine Reform wür­de für Mie­ter einen zusätz­li­chen Schutz dar­stel­len. Die Mög­lich­keit, wäh­rend der Schon­frist zu zah­len und damit eine Kün­di­gung abzu­wen­den, bie­tet einen wich­ti­gen sozia­len Schutz­me­cha­nis­mus, ins­be­son­de­re in Zei­ten finan­zi­el­ler Unsicherheit.

    Fazit

    Die Dis­kus­si­on um die frist­ge­mä­ße Kün­di­gung bei Miet­schul­den und die bevor­ste­hen­den Ände­run­gen sind von gro­ßer Bedeu­tung für die Immo­bi­li­en­bran­che. Sowohl Ver­mie­ter als auch Mie­ter soll­ten sich auf die mög­li­chen Ände­run­gen vor­be­rei­ten und die Ent­wick­lun­gen auf­merk­sam verfolgen.


  • Wohnrecht für Ehepaare: Kein Anspruch auf zwei Wohnungen im selben Haus

    Ber­li­ner Gerichts­ur­teil zum Wohn­recht für Ehe­paa­re: In Ber­lin hat das Amts­ge­richt in einem weg­wei­sen­den Urteil ent­schie­den, dass Ehe­paa­re kei­nen Anspruch auf zwei sepa­ra­te Woh­nun­gen im sel­ben Haus haben, selbst wenn sie seit Jah­ren getrennt leben. Die­se Ent­schei­dung wirft ein neu­es Licht auf das Wohn­recht für Ehe­paa­re und hat signi­fi­kan­te Aus­wir­kun­gen auf die Immobilienbranche.

    Hintergrund des Falls

    Ein Ehe­paar aus Ber­lin, das in zwei direkt über­ein­an­der lie­gen­den Woh­nun­gen leb­te, erhielt eine Eigen­be­darfs­kün­di­gung für die klei­ne­re Woh­nung. Das Paar wehr­te sich mit dem Argu­ment, dass es sein Lebens­mo­dell des „räum­lich getrenn­ten Zusam­men­le­bens“ nicht fort­set­zen kön­ne, falls es nur eine Woh­nung nut­zen dürfe.

    Urteil des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg

    Das Amts­ge­richt Ber­lin-Char­lot­ten­burg (Az.: 237 C 346/17) urteil­te, dass das Zusam­men­le­ben in einer 200 Qua­drat­me­ter gro­ßen 5‑Zim­mer-Woh­nung für das Ehe­paar kei­ne unzu­mut­ba­re Här­te dar­stellt. Die gemein­sa­me Nut­zung von Küche und Bad wur­de nicht als aus­rei­chen­der Grund für eine unzu­mut­ba­re Här­te angesehen.

    Recht auf Widerspruch bei unzumutbarer Härte

    Das Urteil ver­deut­licht auch, dass Mie­ter grund­sätz­lich das Recht haben, einer Eigen­be­darfs­kün­di­gung zu wider­spre­chen, wenn die­se eine unzu­mut­ba­re Här­te dar­stellt. Im vor­lie­gen­den Fall konn­te das Ehe­paar jedoch nicht über­zeu­gend dar­le­gen, war­um die Kün­di­gung eine sol­che Här­te bedeu­ten würde.

    Auswirkungen auf das Wohnrecht für Ehepaare

    Das Urteil hat weit­rei­chen­de Kon­se­quen­zen für das Wohn­recht von Ehe­paa­ren. Es stellt klar, dass bei aus­rei­chen­dem Wohn­raum in einer Woh­nung die For­de­rung nach zwei getrenn­ten Woh­nun­gen im sel­ben Haus nicht gerecht­fer­tigt ist.

    Konsequenzen für Mieter und Vermieter

    Das Urteil könn­te die Art und Wei­se, wie Miet­ver­hält­nis­se zwi­schen Ehe­part­nern und Ver­mie­tern gehand­habt wer­den, beein­flus­sen. Ehe­paa­re müs­sen mög­li­cher­wei­se ihre Wohn­si­tua­ti­on neu bewer­ten, wäh­rend Ver­mie­ter bei Eigen­be­darfs­kün­di­gun­gen eine stär­ke­re Rechts­po­si­ti­on haben.

    Schlussfolgerung: Eine neue Richtung im Mietrecht

    Die­ses Urteil mar­kiert eine wich­ti­ge Ent­wick­lung im Miet­recht und zeigt, dass die gericht­li­che Beur­tei­lung von Wohn­rech­ten in Ehe­ver­hält­nis­sen stark von den indi­vi­du­el­len Umstän­den des Fal­les abhängt.


  • Bundesgerichtshof entscheidet gegen Kläger: Kein Anspruch auf Freigabe von Mietkaution

    Der Bun­des­ge­richts­hof hat in einem Urteil ent­schie­den, dass die Klä­ger kei­nen Anspruch auf Frei­ga­be eines als Miet­kau­ti­on an die Beklag­te ver­pfän­de­ten Spar­gut­ha­bens haben. Im Fall ging es um einen Miet­ver­trag, der am 11. Dezem­ber 1998 zwi­schen den Klä­gern und der Rechts­vor­gän­ge­rin der Beklag­ten geschlos­sen wur­de. Der Miet­ver­trag sah vor, dass eine Kau­ti­on in Höhe von 2.790 DM gezahlt wer­den soll­te, die durch Ver­pfän­dung eines Spar­kon­tos erfolgte.

    Die Klä­ger mach­ten gel­tend, dass die Kau­ti­ons­ab­re­de ins­ge­samt unwirk­sam sei und somit ohne Rechts­grund geleis­tet wor­den sei. Sie berie­fen sich dabei auf ver­schie­de­ne Geset­ze, die laut ihrer Auf­fas­sung ver­letzt wor­den sei­en. Das Amts­ge­richt wies die Kla­ge ab und das Land­ge­richt lehn­te die Beru­fung zurück, wobei es jedoch die Revi­si­on zuließ.

    Der Bun­des­ge­richts­hof hat sich nun mit dem Fall befasst und ent­schie­den, dass die Ver­pfän­dung des Spar­gut­ha­bens nicht ohne Rechts­grund erfolgt ist und somit kein Frei­ga­be­an­spruch gemäß § 812 BGB besteht. Er stell­te fest, dass die Rege­lung in dem Miet­ver­trag zwar wegen Ver­sto­ßes gegen bestimm­te Geset­ze unwirk­sam sei, dies jedoch kei­ne Aus­wir­kun­gen auf die Ver­pfän­dung des Spar­gut­ha­bens habe.

    In sei­nem Urteil führ­te der Bun­des­ge­richts­hof aus, dass die Ver­pfän­dung des Spar­gut­ha­bens durch die Klä­ger frei­wil­lig erfolgt sei und somit als wirk­sam anzu­se­hen sei. Er beton­te, dass die Klä­ger das Spar­kon­to frei­wil­lig eröff­net und das Spar­gut­ha­ben dar­auf ein­ge­zahlt hät­ten, obwohl sie von der Ver­pfän­dung an die Beklag­te wuss­ten. Auf­grund des­sen sei kein Anspruch auf Frei­ga­be der Kau­ti­on gegeben.

    Das Urteil des Bun­des­ge­richts­ho­fes hat somit ent­schie­den, dass die Klä­ger kei­nen Anspruch auf Frei­ga­be des ver­pfän­de­ten Spar­gut­ha­bens haben und die Kos­ten des Revi­si­ons­ver­fah­rens zu tra­gen haben.

    (Urt. v. 25.06.2003, Az. VIII ZR 344/02)


  • Rechte und Pflichten bei der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

    Hintergrundüberprüfung des Mieters: Ein berechtigtes Anliegen des Vermieters

    Ver­mie­ter haben ein legi­ti­mes Inter­es­se dar­an, die Zuver­läs­sig­keit poten­zi­el­ler Mie­ter zu über­prü­fen. Dies umfasst die pünkt­li­che Miet­zah­lung in vor­he­ri­gen Miet­ver­hält­nis­sen sowie das Ver­hal­ten des Mie­ters bezüg­lich des Haus­frie­dens. Stö­run­gen kön­nen den Ver­mie­ter zu Maß­nah­men gegen­über ande­ren Mie­tern ver­an­las­sen und berech­ti­gen mög­li­cher­wei­se zu Mietminderungen.

    Es ist üblich und zuläs­sig, dass Ver­mie­ter Infor­ma­tio­nen über die Per­son und Anschrift des Vor­ver­mie­ters, die Dau­er des vor­an­ge­gan­ge­nen Miet­ver­hält­nis­ses und die Erfül­lung miet­ver­trag­li­cher Pflich­ten erfra­gen. Eben­so sind Fra­gen nach den finan­zi­el­len Ver­hält­nis­sen des Mie­ters erlaubt, um des­sen Boni­tät und Zuver­läs­sig­keit ein­zu­schät­zen (BGH-Urteil, 09.04.2014, Az. VIII ZR 107/13).

    Kein Anspruch auf Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

    Mie­ter haben kei­nen gesetz­li­chen Anspruch auf eine Miet­schul­den­frei­heits­be­schei­ni­gung vom frü­he­ren Ver­mie­ter. Sie kön­nen jedoch eine Quit­tung für gezahl­te Mie­ten gemäß § 368 BGB anfor­dern. Der frü­he­re Mie­ter ist auch nicht ver­pflich­tet, zusätz­li­che Beschei­ni­gun­gen aus­zu­stel­len oder Aus­künf­te über das Miet­ver­hält­nis zu geben.

    Bedeutung der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

    Die­se Beschei­ni­gung ist mehr als eine Bestä­ti­gung der Miet­zah­lun­gen. Sie kann auch eine Erklä­rung des Ver­mie­ters sein, dass der Mie­ter kei­ne Schul­den hat und nichts mehr schul­det, ein­schließ­lich mög­li­cher Miet- und Betriebs­kos­ten­nach­zah­lun­gen (BGH-Urteil, 30.09.2009, Az. VIII ZR 238/08).

    Konsequenzen einer gefälschten Vormieterbescheinigung

    Die Vor­la­ge einer gefälsch­ten Vor­mie­ter­be­schei­ni­gung ist eine erheb­li­che Pflicht­ver­let­zung und kann zur frist­lo­sen Kün­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses füh­ren. Die­se Maß­nah­me muss jedoch zeit­nah nach Ent­de­ckung der Fäl­schung erfol­gen (BGH-Urteil, 09.04.2014, Az. VIII ZR 107/13).

    Achtung bei Falschauskünften des Vermieters

    Ein frü­he­rer Ver­mie­ter darf kei­ne fal­schen oder irre­füh­ren­den Infor­ma­tio­nen über einen Mie­ter ver­brei­ten. Sol­che Falschaus­künf­te kön­nen zu Scha­den­er­satz­an­sprü­chen füh­ren (§ 826 BGB bei vor­sätz­li­cher sit­ten­wid­ri­ger Schädigung).


  • BGH stärkt Mieter: Niedriges Gehalt kein Kündigungsgrund

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) in Karls­ru­he hat in einem Urteil die Rech­te von Mie­tern nach dem Tod des Haupt­mie­ters gestärkt. Laut BGH darf der leben­de Part­ner in den Miet­ver­trag ein­tre­ten, und ein nied­ri­ges Gehalt ist allein kein gül­ti­ger Kün­di­gungs­grund für den Vermieter.

    Hintergrund des BGH-Urteils

    Das Urteil vom 31. Janu­ar 2018 betrifft Fäl­le, in denen nach dem Tod des Haupt­mie­ters ein Lebens­part­ner oder eine ande­re Per­son in das Miet­ver­hält­nis ein­tritt. Der BGH ent­schied, dass eine Kün­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses durch den Ver­mie­ter nur aus trif­ti­gen Grün­den erfol­gen darf.

    Fallbeispiel: Lehrling tritt in Mietvertrag ein

    Im kon­kre­ten Fall trat ein Lehr­ling nach dem Tod sei­ner Lebens­ge­fähr­tin in den Miet­ver­trag für die gemein­sa­me Woh­nung ein. Als der Ver­mie­ter eine außer­or­dent­li­che Kün­di­gung aus­sprach, weil er annahm, der Mie­ter kön­ne die Mie­te nicht dau­er­haft zah­len, lehn­te das Gericht die­se ab.

    Gerichtsurteil: Niedriges Einkommen reicht nicht für Kündigung

    Das Gericht wies dar­auf hin, dass ein nied­ri­ges Ein­kom­men allein kein aus­rei­chen­der Kün­di­gungs­grund ist, vor allem, wenn der Mie­ter die Mie­te bis­her stets pünkt­lich bezahlt hat. Der Ver­mie­ter muss dar­le­gen und begrün­den, war­um ihm die Fort­set­zung des Ver­trags nicht mehr zuge­mu­tet wer­den kann.

    Mieterschutz nach Todesfall

    Die­ses Urteil stärkt den Mie­ter­schutz spe­zi­ell in Fäl­len, in denen ein Mie­ter nach einem Todes­fall in den Miet­ver­trag ein­tritt. Es garan­tiert, dass Mie­ter nicht allein auf­grund ihres Ein­kom­mens benach­tei­ligt werden.

    Bedeutung für Vermieter

    Ver­mie­ter müs­sen sich nun bewusst sein, dass sie bei einer Kün­di­gung nach einem Todes­fall des Haupt­mie­ters fun­dier­te Grün­de vor­brin­gen müs­sen. Die blo­ße Annah­me, der neue Mie­ter kön­ne die Mie­te nicht bezah­len, ist unzureichend.

    Fazit: Ein wichtiger Schritt zum Mieterschutz

    Das BGH-Urteil ist ein wich­ti­ger Schritt zum Schutz von Mie­tern in schwie­ri­gen Lebens­si­tua­tio­nen. Es stellt sicher, dass die finan­zi­el­le Situa­ti­on des Mie­ters fair und objek­tiv bewer­tet wird, bevor eine Kün­di­gung aus­ge­spro­chen wird.


  • BGH entscheidet: Kein Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution bei wirksamer Regelung im Mietvertrag

    Der Bun­des­ge­richts­hof hat in einem schrift­li­chen Ver­fah­ren ent­schie­den, dass die Klä­ger kei­nen Anspruch auf Rück­zah­lung der geleis­te­ten Miet­kau­ti­on haben. Der Beklag­te hat­te den Klä­gern ab dem 1. Novem­ber 1999 eine Woh­nung in Ber­lin ver­mie­tet und eine Miet­kau­ti­on in Höhe von 3.285 DM ver­langt. In dem Miet­ver­trag war fest­ge­hal­ten, dass die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen in Bezug auf Zah­lung, Zweck­be­stim­mung, Ver­wen­dung und Ver­zin­sung der Kau­ti­on gel­ten. In einer wei­te­ren Ver­ein­ba­rung des Miet­ver­tra­ges hieß es, dass die Über­ga­be der Woh­nung an die Klä­ger nur unter der Vor­aus­set­zung der Zah­lung der ers­ten Mie­te und der Kau­ti­on statt­fin­den kann. Die Klä­ger haben die Kau­ti­on in vol­ler Höhe gezahlt und spä­ter bean­tragt, dass sie ihnen zurück­ge­zahlt wird, da sie der Mei­nung waren, dass die Kau­ti­ons­ab­re­de unwirk­sam sei.

    Das Amts­ge­richt hat die Kla­ge abge­wie­sen, das Land­ge­richt hat die Beru­fung dage­gen zurück­ge­wie­sen und dem Bun­des­ge­richts­hof zur Ent­schei­dung vor­ge­legt. Der Bun­des­ge­richts­hof hat ent­schie­den, dass die Klä­ger kei­nen Anspruch auf Rück­zah­lung der Kau­ti­on haben, da sie die­se nicht rechts­grund­los gezahlt haben. Zwar sei die Rege­lung, die die Klä­ger ver­pflich­tet, die Kau­ti­on bei Miet­be­ginn in vol­ler Höhe zu zah­len, wegen eines Ver­sto­ßes gegen gel­ten­des Recht nich­tig, dies beschrän­ke sich jedoch auf die Fäl­lig­keits­re­ge­lung und berüh­re nicht die grund­sätz­li­che Ver­pflich­tung zur Kau­ti­ons­zah­lung, die in einer ande­ren Klau­sel des Miet­ver­tra­ges fest­ge­hal­ten ist. Der Bun­des­ge­richts­hof hat somit die Revi­si­on der Klä­ger zurück­ge­wie­sen und ihnen die Kos­ten des Revi­si­ons­ver­fah­rens auferlegt.

    (Urt. v. 3.4.2004, Az. VIII ZR 166/03)


  • BGH: Vermieter darf Kaution während des Mietverhältnisses nicht für stritige Forderungen verwerten

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in einem Urteil fest­ge­legt, dass Ver­mie­ter wäh­rend des lau­fen­den Miet­ver­hält­nis­ses eine Miet­si­cher­heit wegen strei­ti­ger For­de­run­gen gegen den Mie­ter nicht ver­wer­ten dürfen.

    In dem kon­kre­ten Fall ging es um eine Woh­nung, für die die Klä­ge­rin Mie­te­rin war. Der Miet­ver­trag ent­hielt eine Zusatz­ver­ein­ba­rung, nach der der Ver­mie­ter wäh­rend des Miet­ver­hält­nis­ses wegen fäl­li­ger Ansprü­che bereits auf die Miet­si­cher­heit zugrei­fen durf­te. Spä­ter mach­te die Klä­ge­rin eine Miet­min­de­rung gel­tend und der Beklag­te, der Ver­mie­ter, ließ sich dar­auf­hin das Kau­ti­ons­gut­ha­ben aus­zah­len. Die Klä­ge­rin ver­lang­te dar­auf­hin, dass der Betrag wie­der dem Kau­ti­ons­kon­to gut­ge­schrie­ben wird und insol­venz­fest ange­legt wird.

    Das Amts­ge­richt gab der Kla­ge statt, das Beru­fungs­ge­richt wies die Beru­fung des Beklag­ten zurück. Der BGH hat nun ent­schie­den, dass der Ver­mie­ter nicht berech­tigt war, wäh­rend des Miet­ver­hält­nis­ses auf die Miet­si­cher­heit zuzu­grei­fen. Laut BGH darf der Ver­mie­ter Befrie­di­gung aus der Miet­si­cher­heit wäh­rend des Miet­ver­hält­nis­ses grund­sätz­lich nur dann suchen, wenn sei­ne For­de­rung unbe­strit­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stellt ist oder die Ver­rech­nung im Inter­es­se des Mie­ters liegt. In dem vor­lie­gen­den Fall waren die For­de­run­gen jedoch strei­tig, wes­halb der Beklag­te nicht berech­tigt war, auf die Miet­si­cher­heit zuzugreifen.

    Das Urteil des BGH hat Aus­wir­kun­gen auf die Rech­te von Mie­tern und Ver­mie­tern in Deutsch­land. Ver­mie­ter soll­ten daher beach­ten, dass sie wäh­rend des lau­fen­den Miet­ver­hält­nis­ses die Miet­si­cher­heit nicht wegen strei­ti­ger For­de­run­gen ver­wer­ten dür­fen. Mie­ter hin­ge­gen kön­nen sich auf die­ses Urteil beru­fen, wenn der Ver­mie­ter wäh­rend des Miet­ver­hält­nis­ses auf die Miet­si­cher­heit zugrei­fen möch­te, obwohl die For­de­run­gen strei­tig sind.

    (Urt. v. 7.5.2014, Az. VIII ZR 234/13)


  • BGH: Anspruch auf Rückgabe der Mietsicherheit erst nach angemessener Überlegungsfrist

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in einem Urteil fest­ge­legt, dass der Anspruch eines Mie­ters auf Rück­ga­be einer Miet­si­cher­heit erst fäl­lig wird, wenn eine ange­mes­se­ne Über­le­gungs­frist abge­lau­fen ist und dem Ver­mie­ter kei­ne For­de­run­gen aus dem Miet­ver­hält­nis mehr zuste­hen, wegen derer er sich aus der Sicher­heit befrie­di­gen darf.

    In dem kon­kre­ten Fall ging es um eine Woh­nung in Erfurt, für die der Klä­ger von 2002 bis 2009 Mie­ter war. Zu Beginn des Miet­ver­hält­nis­ses hat­te der Klä­ger ein Kau­ti­ons­spar­buch über 695,36 Euro ein­ge­rich­tet und an die Beklag­te als Miet­si­cher­heit über­ge­ben. Die Beklag­te hat­te dem Klä­ger für die Jah­re 2006 bis 2009 Betriebs­kos­ten­ab­rech­nun­gen zuge­sandt, in denen Nach­zah­lungs­be­trä­ge zuguns­ten der Beklag­ten aus­ge­wie­sen waren. Der Klä­ger hat­te dar­auf­hin Kla­ge ein­ge­reicht und die Pfand­frei­ga­be und Rück­ga­be des Spar­buchs begehrt. Die Beklag­te hat sich auf ihre Nach­zah­lungs­an­sprü­che in Höhe von ins­ge­samt 959,57 Euro beru­fen und die­sen Betrag im Wege der Wider­kla­ge gel­tend gemacht.

    Das Amts­ge­richt hat die Kla­ge abge­wie­sen und den Klä­ger ver­ur­teilt, an die Beklag­te aus der Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung für das Jahr 2009 den Betrag von 128,11 Euro zu zah­len. Das Land­ge­richt hat die Beru­fung des Klä­gers zurück­ge­wie­sen. Der BGH hat nun ent­schie­den, dass der Anspruch des Klä­gers auf Rück­ga­be der Miet­si­cher­heit erst fäl­lig wur­de, als die Nach­zah­lungs­an­sprü­che der Beklag­ten ver­jährt waren. Das bedeu­tet, dass der Klä­ger kei­nen Anspruch auf Rück­ga­be der Miet­si­cher­heit hat, solan­ge der Ver­mie­ter noch For­de­run­gen aus dem Miet­ver­hält­nis hat, wegen derer er sich aus der Miet­si­cher­heit befrie­di­gen kann.

    Das Urteil des BGH hat Aus­wir­kun­gen auf die Rech­te von Mie­tern und Ver­mie­tern in Deutsch­land. Mie­ter soll­ten sich daher bewusst machen, dass sie erst nach Ablauf einer ange­mes­se­nen Über­le­gungs­frist Anspruch auf Rück­ga­be der Miet­si­cher­heit haben, wenn dem Ver­mie­ter kei­ne For­de­run­gen aus dem Miet­ver­hält­nis mehr zustehen.

    (Urt. v. 20.07.2016, Az. VIII ZR 263/14)


  • Schriftform und Textform im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erklärt

    In der Welt des Rechts sind Form­vor­schrif­ten von ent­schei­den­der Bedeu­tung, da sie die Gül­tig­keit und Durch­setz­bar­keit von Ver­trä­gen und recht­li­chen Erklä­run­gen bestim­men. Im deut­schen Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB) sind zwei wesent­li­che Form­vor­schrif­ten fest­ge­legt: die Schrift­form und die Text­form. Die­se Form­vor­schrif­ten, defi­niert in den §§ 126 und 126b BGB, haben spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen und Anwen­dun­gen, die sowohl im pri­va­ten als auch im geschäft­li­chen Kon­text eine wich­ti­ge Rol­le spie­len. In die­sem Über­blick erläu­tern wir die Unter­schie­de und Anfor­de­run­gen bei­der For­men, um ein kla­res Ver­ständ­nis dafür zu schaf­fen, wie sie in der Pra­xis umge­setzt wer­den. (mehr …)


  • Kaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche: BGH entscheidet über Einbehalt von angemessenem Teilbetrag

    Nach einem Urteil des Bun­des­ge­richts­ho­fes (BGH) sichert die Miet­kau­ti­on auch noch nicht fäl­li­ge Ansprü­che, die sich aus dem Miet­ver­hält­nis und des­sen Abwick­lung erge­ben, und erstreckt sich damit auf Nach­for­de­run­gen aus einer nach Been­di­gung des Miet­ver­hält­nis­ses noch vor­zu­neh­men­den Abrech­nung der vom Mie­ter zu tra­gen­den Betriebs­kos­ten. Des­halb darf der Ver­mie­ter einen ange­mes­se­nen Teil der Miet­kau­ti­on bis zum Ablauf der ihm zuste­hen­den Abrech­nungs­frist ein­be­hal­ten, wenn eine Nach­for­de­rung zu erwar­ten ist. Im kon­kre­ten Fall mie­te­te die Klä­ge­rin eine Woh­nung der Beklag­ten und leis­te­te eine Bar­kau­ti­on. Das Miet­ver­hält­nis ende­te und die Beklag­ten nah­men eine Zwi­schen­ab­le­sung vor. Sie rech­ne­ten die geleis­te­te Kau­ti­on ab und behiel­ten einen Teil­be­trag von 450 EUR auf­grund einer erwar­te­ten Nach­for­de­rung auf­grund der noch aus­ste­hen­den Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung zurück. Die Klä­ge­rin ver­lang­te Zah­lung des ein­be­hal­te­nen Kau­ti­ons­be­tra­ges. Der Bun­des­ge­richts­hof lehn­te dies ab, der Ver­mie­ter darf einen ange­mes­se­nen Teil der Miet­kau­ti­on bis zum Ablauf der Abrech­nungs­frist ein­be­hal­ten, wenn eine Nach­for­de­rung zu erwar­ten ist.

    (Urt. v. 18.01.2006, Az. VIII ZR 71/05)


  • Was darf man auf dem Balkon? Grillen, Wäsche, Intimität und mehr

    Die Fra­ge „Was darf man auf dem Bal­kon?“ betrifft vie­le Mie­ter und Eigen­tü­mer glei­cher­ma­ßen. Von Gril­len über das Trock­nen von Wäsche bis hin zur Aus­übung von Inti­mi­tät gibt es ver­schie­de­ne Akti­vi­tä­ten, die auf Bal­ko­nen statt­fin­den. Doch wel­che sind erlaubt und wel­che könn­ten Pro­ble­me ver­ur­sa­chen? Die­ser Arti­kel beleuch­tet die recht­li­chen Aspek­te der Bal­kon­nut­zung und bie­tet nütz­li­che Tipps.

    Grillen auf dem Balkon: Erlaubt oder nicht?

    Das Gril­len auf dem Bal­kon ist ein häu­fig dis­ku­tier­tes The­ma. In vie­len Miet­ver­trä­gen und Haus­ord­nun­gen ist das Gril­len auf dem Bal­kon unter­sagt oder an bestimm­te Bedin­gun­gen geknüpft. Grund­sätz­lich gilt: Stört das Gril­len die Nach­barn durch Rauch oder Geruch, kann es unter­sagt werden.

    Wäsche trocknen auf dem Balkon

    Das Trock­nen von Wäsche auf dem Bal­kon ist in der Regel erlaubt. Aller­dings soll­ten Mie­ter dar­auf ach­ten, dass kei­ne Wäsche her­ab­fal­len kann. Auch die Optik des Gebäu­des soll­te nicht beein­träch­tigt wird.

    Intimität auf dem Balkon

    Bezüg­lich der Inti­mi­tät auf dem Bal­kon gilt: Alles, was die öffent­li­che Ord­nung stört oder für ande­re sicht­bar ist, kann als Erre­gung öffent­li­chen Ärger­nis­ses gewer­tet wer­den. Daher ist bei inti­men Akti­vi­tä­ten auf dem Bal­kon Vor­sicht geboten.

    Pflanzen und Dekoration

    Die Gestal­tung des Bal­kons mit Pflan­zen und Deko­ra­tio­nen ist grund­sätz­lich erlaubt. Beach­ten soll­ten Mie­ter aber, dass die­se kei­ne Schä­den am Gebäu­de ver­ur­sa­chen. Wich­tig ist natür­lich, dass die Sicher­heit gewähr­leis­tet ist, also z.B. nichts her­un­ter­fal­len kann. Hier­bei soll­ten Gewichts­be­schrän­kun­gen und Brand­schutz­be­stim­mun­gen beach­tet werden.

    Lärmbelästigung und Ruhezeiten

    Bei der Nut­zung des Bal­kons müs­sen gene­rel­le Ruhe­zei­ten ein­ge­hal­ten wer­den. Lau­te Musik, Par­tys oder ande­re lau­te Akti­vi­tä­ten kön­nen, vor allem in den Abend­stun­den, zu Kon­flik­ten mit Nach­barn führen.

    Rechtliche Konsequenzen bei Fehlverhalten

    Bei Miss­ach­tung der Regeln zur Bal­kon­nut­zung kön­nen recht­li­che Kon­se­quen­zen dro­hen. Dies reicht von Abmah­nun­gen bis hin zur Kün­di­gung des Mietverhältnisses.

    Fazit: Rücksichtnahme ist entscheidend

    Die Nut­zung des Bal­kons bie­tet vie­le Mög­lich­kei­ten, auch erfor­dert sie ein gewis­ses Maß an Rück­sicht­nah­me. Eine ange­mes­se­ne Nut­zung unter Berück­sich­ti­gung der Nach­barn und der Haus­ord­nung ist der Schlüs­sel zu einem kon­flikt­frei­en Miteinander.


  • Stillschweigende Zustimmung: BGH ermöglicht Mieterhöhung ohne Kommentar

    Die Immo­bi­li­en­bran­che steht vor einem signi­fi­kan­ten Wan­del, nach­dem der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) eine neue Rege­lung zur still­schwei­gen­den Zustim­mung bei Miet­erhö­hun­gen ein­ge­führt hat. Die­se Ent­schei­dung hat weit­rei­chen­de Impli­ka­tio­nen für Ver­mie­ter und Mie­ter, da sie die Dyna­mik der Miet­erhö­hung grund­le­gend ver­än­dert. In die­sem Arti­kel beleuch­ten wir die Details die­ser BGH-Ent­schei­dung und ihre Aus­wir­kun­gen auf den Immobilienmarkt.

    Die BGH-Entscheidung: Ein Überblick

    Die neu­es­te Ent­schei­dung des BGH (Beschluss v. 30. Janu­ar 2018 Az. VIII ZB 74/16) zur still­schwei­gen­den Zustim­mung bei Miet­erhö­hun­gen stellt eine bedeu­ten­de Ver­än­de­rung dar. Frü­her war es not­wen­dig, dass Mie­ter aus­drück­lich ihrer Miet­erhö­hung zustim­men muss­ten. Die­se Ent­schei­dung lockert die­se Anfor­de­rung, indem sie besagt, dass das Aus­blei­ben eines Wider­spruchs sei­tens des Mie­ters als Zustim­mung gewer­tet wer­den kann. Die­se Ände­rung hat das Poten­zi­al, die Art und Wei­se, wie Ver­mie­ter Miet­erhö­hun­gen durch­füh­ren, grund­le­gend zu verändern.

    Auswirkungen auf Vermieter

    Für Ver­mie­ter bedeu­tet die­se Ent­schei­dung eine Ver­ein­fa­chung des Ver­fah­rens zur Miet­erhö­hung. Es ent­fällt die Not­wen­dig­keit, eine expli­zi­te Zustim­mung von den Mie­tern ein­zu­ho­len, was den Pro­zess beschleu­nigt und ver­ein­facht. Aller­dings soll­ten Ver­mie­ter sich bewusst sein, dass eine kla­re und recht­zei­ti­ge Kom­mu­ni­ka­ti­on nach wie vor ent­schei­dend ist, um recht­li­che Kom­pli­ka­tio­nen zu vermeiden.

    Auswirkungen auf Mieter

    Mie­ter müs­sen nun auf­merk­sa­mer sein. Die neue Rege­lung bedeu­tet, dass ihr Schwei­gen als Zustim­mung zu einer Miet­erhö­hung inter­pre­tiert wer­den kann. Es ist daher wich­tig, dass Mie­ter aktiv wer­den, wenn sie einer Miet­erhö­hung wider­spre­chen wol­len. Die­se Ver­än­de­rung erhöht die Ver­ant­wor­tung der Mie­ter, sich mit den Bedin­gun­gen ihres Miet­ver­trags und den ihnen zuge­sand­ten Doku­men­ten auseinanderzusetzen.

    Recht­li­che Hin­ter­grün­de und Bedeutungen

    Es ist wich­tig, die recht­li­chen Fein­hei­ten die­ser Ent­schei­dung zu ver­ste­hen. Die BGH-Ent­schei­dung basiert auf bestimm­ten recht­li­chen Prä­mis­sen und hat spe­zi­fi­sche Bedin­gun­gen, unter denen die still­schwei­gen­de Zustim­mung ange­nom­men wer­den kann. Eine genaue Betrach­tung der recht­li­chen Grund­la­gen und ihrer Aus­le­gung ist für alle Betei­lig­ten unerlässlich.

    Strategien für Vermieter zur Umsetzung der neuen Regelung

    Ver­mie­ter soll­ten stra­te­gisch vor­ge­hen, um die neu­en Bestim­mun­gen effek­tiv umzu­set­zen. Dies beinhal­tet die Ent­wick­lung kla­rer Kom­mu­ni­ka­ti­ons­we­ge und ‑stra­te­gien, um sicher­zu­stel­len, dass die Miet­erhö­hun­gen recht­lich ein­wand­frei sind. Es geht auch dar­um, ein Gleich­ge­wicht zwi­schen der Wah­rung der Rech­te der Mie­ter und der effi­zi­en­ten Durch­set­zung legi­ti­mer Miet­erhö­hun­gen zu finden.

    Schlussfolgerung

    Die Ent­schei­dung des BGH zur still­schwei­gen­den Zustim­mung bei Miet­erhö­hun­gen ist ein bedeut­sa­mer Mei­len­stein für die Immo­bi­li­en­bran­che. Sie bringt sowohl für Ver­mie­ter als auch für Mie­ter neue Her­aus­for­de­run­gen und Ver­ant­wort­lich­kei­ten mit sich. Eine sorg­fäl­ti­ge Aus­ein­an­der­set­zung mit den recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und eine kla­re Kom­mu­ni­ka­ti­on sind ent­schei­dend, um die Vor­tei­le die­ser Ent­schei­dung zu nut­zen und gleich­zei­tig fai­re und trans­pa­ren­te Miet­ver­hält­nis­se zu gewährleisten.

    Die Immo­bi­li­en­bran­che muss sich an die­se neue Rege­lung anpas­sen. Die still­schwei­gen­de Zustim­mung bei Miet­erhö­hun­gen nach dem BGH-Urteil stellt sowohl für Ver­mie­ter als auch für Mie­ter eine bedeu­ten­de Ver­än­de­rung dar. Es ist wich­tig, dass bei­de Sei­ten ihre Rech­te und Pflich­ten ver­ste­hen, um von die­ser Ent­schei­dung pro­fi­tie­ren zu kön­nen und gleich­zei­tig fai­re Miet­ver­hält­nis­se aufrechtzuerhalten.

     


  • Bundesgerichtshof-Urteil: Kündigung im Fokus für Hausverwalter und Vermieter

    Die Immo­bi­li­en­bran­che steht nie still, und auch für Haus­ver­wal­ter sowie Ver­mie­ter gibt es stän­dig neue Ent­wick­lun­gen, die ihre Arbeit beein­flus­sen kön­nen. Ein beson­ders wich­ti­ges Ereig­nis ist das Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) vom 21. Janu­ar 2004 – XII ZR 214/00, das sich mit ver­schie­de­nen Aspek­ten rund um die Kün­di­gung von Miet­ver­hält­nis­sen befasst. In die­sem Arti­kel wer­fen wir einen genaue­ren Blick auf die Schlüs­sel­aspek­te die­ses Urteils und deren poten­zi­el­le Aus­wir­kun­gen auf die täg­li­che Arbeit von Haus­ver­wal­tern und Ver­mie­tern. (mehr …)


  • BGH im Mietrecht: Entscheidend für Mieter & Vermieter

    Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) spielt eine zen­tra­le Rol­le im deut­schen Rechts­sys­tem, ins­be­son­de­re im Bereich des Miet­rechts. Als höchs­tes Gericht in Zivil- und Straf­sa­chen in Deutsch­land trifft der BGH Ent­schei­dun­gen, die grund­le­gen­de Bedeu­tung für die Aus­le­gung und Anwen­dung des Geset­zes haben. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die Funk­ti­on des BGH im Miet­recht, ein­schließ­lich der Behand­lung von Woh­nungs- und Gewer­be­miet­ver­trä­gen sowie die Bedeu­tung sei­ner Urtei­le in Woh­nungs­ei­gen­tums­sa­chen. (mehr …)


  • BGH: Rückforderung von Mietkaution möglich bei nichtiger Fälligkeitsregelung und widersprüchlicher Vereinbarung

    Der Mie­ter kann nach einem Urteil des Bun­des­ge­richts­ho­fes (BGH) die geleis­te­te Miet­kau­ti­on zurück­for­dern, wenn die Fäl­lig­keits­re­ge­lung der Kau­ti­ons­zah­lung nich­tig ist und es eine wider­sprüch­li­che Ver­ein­ba­rung über die Höhe der Kau­ti­on gibt. Im kon­kre­ten Fall begehr­te der Beklag­te von der Klä­ge­rin die Rück­zah­lung einer Miet­kau­ti­on. Nach dem Miet­ver­trag betrug die Kau­ti­on drei Monats­mie­ten, also 2.100 DM. Der Beklag­te zahl­te die­se Kau­ti­on und das Miet­ver­hält­nis begann. Die Klä­ge­rin ver­lang­te Zah­lung rück­stän­di­gen Miet­zin­ses und der Beklag­te for­der­te die Rück­zah­lung der Miet­kau­ti­on. Das Amts­ge­richt wies die Wider­kla­ge ab, das Land­ge­richt gab ihr jedoch teil­wei­se statt. Der BGH ent­schied, dass der Klä­ge­rin ein Betrag von 2.040 DM zuste­he, der dem drei­fa­chen monat­li­chen Kalt­miet­zins ent­spricht. Ledig­lich in Höhe von 60 DM sei die Leis­tung ohne Rechts­grund erfolgt und daher zurück­zu­ge­wäh­ren. Die Klau­sel, die den Mie­ter ver­pflich­te­te, die Kau­ti­on bei Miet­be­ginn zu zah­len, sei nich­tig und die Ver­ein­ba­rung über die Höhe der Kau­ti­on wider­sprüch­lich. Der Beklag­te muss daher nur einen Teil­be­trag der Miet­kau­ti­on zurückzahlen.

    (Urt. v. 3.12.2003, Az. VIII ZR 86/03)


  • BGH Urteil zu Betriebskostenabrechnungen: Formelle Wirksamkeit und inhaltliche Richtigkeit im Fokus

    Das Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat in einem weg­wei­sen­den Urteil, Akten­zei­chen VIII ZR 295/07, Klar­heit zur Abgren­zung zwi­schen for­mel­ler Wirk­sam­keit und inhalt­li­cher Rich­tig­keit von Betriebs­kos­ten­ab­rech­nun­gen geschaf­fen. In die­sem Arti­kel wer­den die ent­schei­den­den Aspek­te des BGH-Urteils erläu­tert und die Aus­wir­kun­gen auf die Pra­xis für Haus­ver­wal­ter und Ver­mie­ter in der Immo­bi­li­en­bran­che beleuch­tet. (mehr …)


  • BGH: Insolvenz des Vermieters kein Anspruch für nicht ordnungsgemäß angelegte Kautionen

    Der Mie­ter von Wohn­raum kann im Fal­le der Insol­venz des Ver­mie­ters nur dann eine geleis­te­te Miet­kau­ti­on zurück­for­dern, wenn der Ver­mie­ter sie von sei­nem Ver­mö­gen getrennt ange­legt hat. Ist dies nicht der Fall, gilt der Rück­for­de­rungs­an­spruch als eine Insol­venz­for­de­rung. Dies hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) in sei­nem Urteil vom 20. Dezem­ber 2007 ent­schie­den. Im kon­kre­ten Fall hat­te die Klä­ge­rin im Febru­ar 2001 an die Schuld­ne­rin, von der sie eine Woh­nung gemie­tet hat­te, einen Kau­ti­ons­be­trag in Höhe von 1.700 DM gezahlt. Die Schuld­ne­rin leg­te die­sen Betrag jedoch ent­ge­gen der gesetz­li­chen Vor­schrift nicht von ihrem Ver­mö­gen getrennt an. Das Miet­ver­hält­nis wur­de zum 30. Novem­ber 2004 been­det und im März 2005 wur­de über das Ver­mö­gen der Schuld­ne­rin das Insol­venz­ver­fah­ren eröff­net. Die Klä­ge­rin for­der­te den Rück­ge­währ des Kau­ti­ons­be­tra­ges, doch der BGH lehn­te dies ab, da die Schuld­ne­rin ihre Siche­rungs­ver­pflich­tung nicht erfüllt hat­te. (Urt. v. 20.12.2007, Az. IX ZR 132/06)